Umwelt-Gemeinde-Service

Wärmepumpe < 100 kW

Symbol Fördergeber Bund

Förderung Wärmepumpe für Heizbetrieb unter 100 Kilowatt Leistung

Der Bund fördert im Rahmen der Umweltförderung im Inland mit der Aktion 'Raus aus dem Öl' die Umstellung von fossilen Heizungssystemen (Öl, Gas, Kohle, Strom und Allesbrenner) auf umwelt- und klimafreundlichen Wärmeerzeugern, darunter fallen auch Wärmepumpen. Inkludiert ist auch die Neuerrichtung und Erneuerung von umwelt- und klimafreundlichen Wärmeerzeugern.

Gefördert werden

Wärmepumpe mit weniger als 100 Kilowatt-thermischer Leistung (kWth), die überwiegend im Heizbetrieb eingesetzt wird:

  • als Ersatz für ein fossiles Heizungssystem (Öl, Gas, Kohle, Strom, Allesbrenner)
  • als Ersatz für eine nicht-fossile Altanlage
  • Einbau als Neubau

Förderfähige Anlagenteile sind

  • Wärmepumpe
  • Wärmequellenanlage (Erdwärmekollektor, Grundwasserbrunnen, Tiefenbohrung)
  • Einbindung in das Heizsystem
  • Pufferspeicher
  • Anlagenregelung, elektrische Installation
  • Demontage- und Entsorgungskosten für außer Betrieb genommene Kessel und Tankanlagen
  • Montage- und Planungskosten

Förderhöhe

Investitionszuschuss von max. 21% bzw. pauschal: 

  • für Ersatz eines fossilen Heizsystems 
    3.000 Euro für Anlage bis 49 kW
    4.800 Euro für Anlage 50 bis 99 kW
  • 600 Euro Abzug für Neubau oder Ersatz nicht-fossiler Altanlage
  • 20 % Reduktion für Anlagen mit Kältemittel ab 1.500 GWP

Bei Verwendung von Mitteln aus dem Kommunalen Investitionsprogramm für das Vorhaben ändert sich die Förderhöhe auf max. 35 % bzw. € 5.000 für Anlagen bis 49 kW und € 8.000 für die Anlagen zwischen 50 und 99 kW sowie 1.000 Euro Abzug bei Neubau oder Ersatz nicht-fossiler Altanlagen.

Förderdetails

  • max. Vorlauftemperatur des Wärmeabgabesystems (Wand-/Fußbodenheizung) von 55°C
  • Die Anlage muss überwiegend betrieblich/öffentlich genutzt werden.
  • Beteiligung des Landes von mindestens 14 % der beantragten Kosten oder Verwendung von Mitteln aus dem Kommunalen Investitionsprogramm für das Vorhaben.
  • Ist der Anschluss an eine hocheffiziente Nah-/Fernwärme nicht möglich, so kann eine Wärmepumpe gefördert werden.
  • Kältemittel mit GWP (global warming potential) bis maximal 2.000 - Liste der förderungsfähigen Wärmepumpen beachten!
  • Die Förderung wird als Investitionszuschuss in Form einer „De-Minimis“-Beihilfe vergeben.
  • Projekte von Gemeindebetrieben mit marktbestimmter Tätigkeit werden entsprechend den Förderungsbedingungen für Betriebe gefördert.
  • Nicht gefördert werden Wärmepumpen, die nur zur Kälteerzeugung eingesetzt werden.
  • Bei gleichzeitiger Umsetzung mehrerer anderer Anlagen (Holzheizung, Fernwärmeanschluss) dieser Förderschiene, ist für beide Projektteile ein eigener Antrag zu stellen.

Weitere Informationen


Bitte beachten Sie: Auf Förderungen besteht kein Rechtsanspruch.
Die genannten Inhalte stellen eine kompakte Zusammenfassung der Förderungen für NÖ Gemeinden dar. Aufgrund der Kurzdarstellung kann nicht auf alle Fördervoraussetzungen eingegangen werden. Die Informationen werden regelmäßig aktualisiert. Bitte beachten Sie jedoch, dass sich Förderungen kurzfristig ändern können. Letztgültige Informationen geben die unter den Links angeführten Förderstellen.

Haben Sie noch Fragen? Wir beraten Sie gerne!

Hotline: 02742 22 14 44
E-Mail: service@dorf-stadterneuerung.at
Vor-Ort-Beratung der Förderberatung NÖ (http://www.foerderzentrum.at/foerderzentrum-team)

Logo EFRE

Dieses Projekt wird vom Europäischen Fonds für regionale Entwicklung finanziert. Nähere Informationen zu IWB/EFRE finden Sie auf www.efre.gv.at.

Die NÖ Dorf- und Stadterneuerung nimmt den Schutz personenbezogener Daten sehr ernst. Aus diesem Grund werden Cookies nur bei der Nutzung unseres Chat-Services verwendet. Sie können unsere Seite grundsätzlich auch ohne das Setzen von Cookies beim Chat-Service benutzen. Mehr Informationen