Wärmepumpe ab 100 kW
Förderung von Wärmepumpen ab 100 kW Leistung für Heizung, Warmwasser, Wärmenetze
Short Facts
Fördergegenstand: Wärmepumpen ab 100 kWth
FörderwerberIn: Gemeinde
Laufzeit: unbefristet
Einreichzeitpunkt:
vor der ersten rechtsverbindlichen Verpflichtung, die die Investition unumkehrbar macht
Förderhöhe:
max. 12 % der Förderungsbasis, max. € 1.125,- pro eingesparter Tonne CO2
Kontakt & Links
Kommunalkredit Public Consulting (KPC)
Serviceteam Energiesparen < 100 kW
+43 1 31 6 31–714
energiesparen@kommunalkredit.at
Serviceteam Wärmepumpe ab 100 kW
+43 1 31 6 31 723
umwelt@kommunalkredit.at
KPC
Infoblatt ab 100 kWth
Online-Antrag
Der Bund fördert im Rahmen der Umweltförderung im Inland den Einbau von elektrisch betriebenen Wärmepumpen, die überwiegend der Wärmeversorgung dienen.
Gefördert werden
- Wärmepumpenanlagen zur überwiegenden Bereitstellung von Heizwärme, Warmwasser bzw. Prozesswärme
- Versorgung von Wärmenetzen mit Umgebungswärme als Wärmequelle (z.B. Wasser/Wasser oder Sole/Wasser Wärmepumpe)
Förderfähige Anlagenteile sind
- Wärmepumpe
- Wärmequellenanlage (Erdwärmekollektor, Grundwasserbrunnen, Tiefenbohrung)
- Pufferspeicher
- Primärseitige hydraulische Installation
- Anlagenregelung
- Elektrische Installation
- Montage- und Planungskosten
- Demontage- und Entsorgungskosten für außer Betrieb genommene Kessel und Tankanlagen
- weitere, für den Betrieb relevante Anlagenteile
Förderhöhe
Bis zu 12 % der förderungsfähigen Investitionsmehrkosten bzw. max. € 1.125,- je eingesparter Tonne CO2
- Reduktion um 20 % bei Kältemittel mit einem GWP ab 1500 bis 2000
- Zuschläge bis zur beihilfenrechtlichen Höchstgrenze
6 % bei ausschließlich Strom aus erneurbaren Energieträgern
3 % (max. 10.000 Euro) für EMAS-zertifizierte Unternehmen
Förderdetails
- Die Förderung von Wärmepumpen ist nur möglich, wenn keine Versorgung mit hocheffizienter bzw. klimafreundlicher Fernwärme vorhanden ist - Ausnahme: der Fernwärmebetreiber bestätigt, dass ein Anschluss für das betreffende Objekt nicht möglich ist.
- Die Anlage muss überwiegend betrieblich/öffentlich genutzt werden.
- Die Wärmepumpe muss überwiegend zur Wärmebereitstellung ausgelegt sein. Wärmepumpen die zur überwiegenden Kältebereitstellung ausgelegt sind können unter dieser Förderschiene nicht gefördert werden.
- Beteiligung des Landes mit mindestens 8 % der beantragten Kosten - je nach Fördersatz der KPC. Beispielsweise durch Bedarfszuweisungen oder Klimaschutz in NÖ Gemeinden.
- Das GlobalWarmingPotential (GWP) des Kältemittels darf 2000 nicht übersteigen.
- Mind. 3,8 Jahresarbeitszahl (JAZ) der Wärmepumpenanlage
- Mindestinvestition von 10.000 Euro
- Es müssen jährlich mindestens 4 Tonnen CO2 eingespart werden.
Tipp
Projekte von Gemeindebetrieben mit marktbestimmter Tätigkeit werden entsprechend den Förderungsbedingungen für Betriebe gefördert.
Weitere Informationen
- Energieberatung für Gemeinden
- Bundesförderung Wärmepumpe unter 100 kW
- Bundesförderung Wärmepumpe reine Abwärme
- Bundesförderung Betriebe Wärmepumpe - Kühlung
- Landesförderung Heizkesseltausch
- Individuelle Förderberatung
Bitte beachten Sie: Auf Förderungen besteht kein Rechtsanspruch.
Die genannten Inhalte stellen eine kompakte Zusammenfassung der Förderungen für NÖ Gemeinden dar. Aufgrund der Kurzdarstellung kann nicht auf alle Fördervoraussetzungen eingegangen werden. Die Informationen werden regelmäßig aktualisiert. Bitte beachten Sie jedoch, dass sich Förderungen kurzfristig ändern können. Letztgültige Informationen geben die unter den Links angeführten Förderstellen.
Haben Sie noch Fragen? Wir beraten Sie gerne!
Hotline: 02742 22 14 44
E-Mail: gemeindeservice@enu.at
Vor-Ort-Beratung der Förderberatung NÖ (http://www.umweltgemeinde.at/vor-ort-beratung)