Umwelt-Gemeinde-Service

Veranstaltungs­scheck

Symbol Fördergeber Land NÖ

Förderung von impulsgebenden Veranstaltungen zur Bewusstseinsbildung der Bevölkerung

Das Ziel der NÖ Landesförderung ist es, die Gemeindebevölkerung aktiv zu den Themen Energie und Klima im Rahmen von impulsgebenden Veranstaltungen anzusprechen und so den kommunalen Zusammenhalt für ein umweltbewusstes und verantwortungsvolles Handeln zu stärken. Eine motivierte Bevölkerung trägt wesentlich dazu bei, die klima- und energierelevanten Zielsetzungen des Landes Niederösterreich in den Bereichen Klimaschutz, Energiewende und Klimawandelanpassung zu unterstützen.

Gefördert werden

Einzelveranstaltungen und Veranstaltungsreihen für Gemeindebürgerinnen und Gemeindebürger zu folgenden Themenbereichen:

  • Energetisches Sanieren und klimafittes Bauen (u.a. Energieausweis, Energie-, und Stromsparen, LED-Beleuchtung, thermische Sanierung, ökologische Baustoffe, Heizungscheck, Lüftung, Haustechnik, Heizungsumstellung, Biomasse-Fernwärme)
  • Energieeffizienz, Stromsparen, erneuerbare Energieträger, Photovoltaik, Solar, Unterstützung des Ausstieges aus fossilen Energieträgern
  • Klimafreundliche Mobilitätsformen (u.a. Öffentlicher Verkehr, Fahrgemeinschaften, Mitfahrbörsen, e-Mobilität, e-Sammelruftaxi, e-Car-Sharing, Bike-Sharing, mit dem Rad, zu Fuß)
  • Klimaschutz, Klimawandel und Klimawandelanpassung
  • nachhaltiger und klimaverträglicher Lebensstil und nachhaltige Produkte (u.a. regional, bio, saisonal, fair trade, „söwa gmocht“, regionale Wertschöpfung, regionale Wirtschaftsstrukturen, Tauschkreise)
  • Ressourceneffizienz und Abfall vermeiden (u.a. reparieren und wiederverwenden, recyceln, Bewusstsein für Wertstoffe entwickeln, Mehrwegverpackungen, Lebensmittelverschwendung stoppen, Einwegkunststoffe vermeiden)
  • Globale Verantwortung und Klimagerechtigkeit (u.a. Bewusstsein für globale Auswirkungen und Ursachen der Klimakrise, Grenzenloser Klimaschutz)
  • künstlerische Vermittlung von Klima-und Energiethemen
  • Stärkung der Klimaresilienz (u.a. Ökologische Gestaltung und Bewirtschaftung von Gärten und Grünräumen, gesunde Böden, klimaresiliente Wälder, Schutz vor Starkregen & Erosion)

Die Ausgestaltung der Veranstaltungen kann in Form von Seminaren, Workshops, Aktionstage, Exkursionen, Filmvorführungen etc. erfolgen. Auch online-Veranstaltungen sind unter speziellen Vorgaben (siehe Richtlinie) förderbar. 

Hinweis: von der Förderung ausgenommen sind Online-Veranstaltungen für Bildungseinrichtungen.

FörderwerberIn

  • Gemeinde, Gemeindeverband
  • Gemeindenetzwerk (ab 2 NÖ Gemeinden) für gemeinsame Veranstaltungen
  • Pfarrgemeinden und gesetzlich in Österreich anerkannte Religionsgemeinschaften sowie deren Bildungshäuser - soferne der Standort in NÖ

Förderhöhe

  • max. 75 % der förderbaren Kosten
  • max. 1.000 Euro

Förderbare Kosten

  • Kosten von ReferentInnen und Moderationen
  • Leihgebühren für erforderliche Ausstattung, z.B. Filmgebühren
  • Kosten für Begleitausstellungen
  • Saalmieten, technische Ausstattung

Nicht förderbar sind Verpflegungskosten, Eigenleistungen des Förderwerbers und bereits geförderte Aktionen von Land oder Bund und geförderte Vorträge.

Förderdetails

  • Die förderbaren Kosten müssen mindestens 500 Euro betragen.
  • Die Veranstaltung sollte mindestens 1,5 Stunden dauern, und mindestens 30 Personen sollten teil nehmen. Idealerweise sind auch vor Ort und in der Region tätige Unternehmen (als Vortragende, Anbieterinnen und Anbieter), Vereine und Gemeindeverbände, die lokale Wirtschaft sowie örtliche Bildungseinrichtungen einzubinden und Möglichkeit für Erfahrungsberichte und Erfahrungsaustausch von Bürgerinnen und Bürger zu den Themen sollte beinhaltet sein.
  • Mindestens die Hälfte der Veranstaltungsdauer muss der Wissensvermittlung durch Vorträge und Präsentationen von firmenunabhängigen Organisationen und Institutionen dienen.
  • Eigenleistungen der FörderwerberInnen im Rahmen ihrer Möglichkeiten, beispielsweise in Form von Personalressourcen oder der Bereitstellung des Veranstaltungssaals müssen eingebracht werden.
  • Im Falle einer Veranstaltungsreihe müssen die einzelen Veranstaltungen innerhalb von drei Monaten durchgeführt werden.
  • Verpflichtung zur Bewerbung der Veranstaltung (Medien des Förderwerbers, regionale Medien, ...)
  • Veranstaltungen, Angebote, die bereits gefördert werden, erhalten keine Förderung durch den Veranstaltungsscheck.
  • Die Anzahl der Schecks pro Förderwerber innerhalb der Förderperiode ist nicht begrenzt
  • Der Veranstaltungsscheck muss spätestens 6 Monate nach der Veranstaltung schriftlich, elektronisch eingereicht werden.

Einreichung

  • Einreichformular per mail an die Abteilung Umwelt- und Energiewirtschaft
  • bis spätestens 31.12.2026

Weitere Informationen

Bitte beachten Sie: Auf Förderungen besteht kein Rechtsanspruch.
Die genannten Inhalte stellen eine kompakte Zusammenfassung der Förderungen für NÖ Gemeinden dar. Aufgrund der Kurzdarstellung kann nicht auf alle Fördervoraussetzungen eingegangen werden. Die Informationen werden regelmäßig aktualisiert. Bitte beachten Sie jedoch, dass sich Förderungen kurzfristig ändern können. Letztgültige Informationen geben die unter den Links angeführten Förderstellen.

Haben Sie noch Fragen? Wir beraten Sie gerne!

Hotline: 02742 22 14 44
E-Mail: service@dorf-stadterneuerung.at
Vor-Ort-Beratung der Förderberatung NÖ (http://www.foerderzentrum.at/foerderzentrum-team)

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