Umwelt-Gemeinde-Service

Veranstaltungs­scheck

Symbol Fördergeber Land NÖ

Förderung von Veranstaltungen und Veranstaltungsreihen zur Bewusstseinsbildung der Bevölkerung.

Gefördert werden Veranstaltungen zu den Themen

  • Energetisches Sanieren und klimafittes Bauen (u.a. Energieausweis, Energie-, und Stromsparen, LED-Beleuchtung, thermische Sanierung, ökologische Baustoffe, Heizungscheck, Lüftung, Haustechnik, Heizungsumstellung, Biomasse-Fernwärme)
  • Energieeffizienz, Stromsparen, erneuerbare Energieträger, Photovoltaik, Solar, Unterstützung des Ausstieges aus fossilen Energieträgern-Klimafreundliche Mobilitätsformen (u.a. Öffentlicher Verkehr, Fahrgemeinschaften, Mitfahrbörsen, e-Mobilität, e-Sammelruftaxi, e-Car-Sharing, Bike-Sharing, mit dem Rad, zu Fuß)
  • Klimaschutz, Klimawandel und Klimawandelanpassung-nachhaltiger und klimaverträglicher Lebensstil und nachhaltige Produkte (u.a. regional, bio, saisonal, fair trade, „söwa gmocht“, regionale Wertschöpfung, regionale Wirtschaftsstrukturen, Tauschkreise)
  • Ressourceneffizienz und Abfall vermeiden (u.a. reparieren und wiederverwenden, recyceln, Bewusstsein für Wertstoffe entwickeln, Mehrwegverpackungen, Lebensmittelverschwendung stoppen, Einwegkunststoffe vermeiden)
  • Globale Verantwortung und Klimagerechtigkeit (u.a. Bewusstsein für globale Auswirkungen und Ursachen der Klimakrise, Grenzenloser Klimaschutz)
  • künstlerische Vermittlung von Klima-und Energiethemen
  • Stärkung der Klimaresilienz (u.a. Ökologische Gestaltung und Bewirtschaftung von Gärten und Grünräumen, gesunde Böden, klimaresiliente Wälder, Schutz vor Starkregen & Erosion)

Förderbare Kosten

  • Kosten von ReferentInnen und Moderationen
  • Leihgebühren für erforderliche Ausstattung, z.B. Filmgebühren
  • Kosten für Begleitausstellungen
  • Saalmieten, technische Ausstattung

Nicht förderbar sind Verpflegungskosten, Eigenleistungen des Förderwerbers und bereits geförderte Aktionen von Land oder Bund und geförderte Vorträge.

Förderdetails

  • Gefördert werden max. 75 % der förderbaren Kosten und die Förderung ist mit max. 1.000 Euro begrenzt.
  • Die förderbaren Kosten müssen mindestens 500 Euro betragen.
  • Veranstaltungen, Angebote, die bereits gefördert werden, erhalten keine Förderung durch den Veranstaltungsscheck.
  • Die Veranstaltung sollte mindestens drei Stunden dauern, und mindestens 30 Personen sollten teil nehmen.
  • Mindestens die Hälfte der Veranstaltungsdauer muss der Wissensvermittlung durch Vorträge und Präsentationen von firmenunabhängigen Organisationen und Institutionen dienen.
  • Eigenleistungen der FörderwerberInnen im Rahmen ihrer Möglichkeiten, beispielsweise in Form von Personalressourcen oder der Bereitstellung des Veranstaltungssaals müssen eingebracht werden.
  • Im Falle einer Veranstaltungsreihe müssen die einzelen Veranstaltungen innerhalb von drei Monaten durchgeführt werden.
  • Die Veranstaltung bzw. Veranstaltungsreihe ist in den Medien des Förderwerbers bzw. regionalen Medien zu bewerben.
  • Der Veranstaltungsscheck muss spätestens 6 Monate nach der Veranstaltung schriftlich, elektronisch eingereicht werden.

Hinweis: Die Veranstaltungsangebote der Energie- und Umweltagentur des Landes NÖ können hinsichtlich des Ablaufes bzw. der inhaltlichen Ausrichtung an die Bedürfnisse der Gemeinde angepasst werden.

Neu - Online-Veranstaltungen

Förderungen können, gleich den vorweg genannten Kriterien, auch für professionelle Online-Veranstaltungen gewährt werden, wenn folgende Mindestvoraussetzung für Online-Veranstaltungen erfüllt sind:

  • Dauer der Online-Veranstaltung 1 Stunde
  • Trennung von Moderation und Vortrag
  • Einrichtung einer Chatfunktion für die Teilnehmer
  • Professionelles Equipment: Kamera, Mikrophon, LAN-Verbindung
    • Laptop-Kameras und Laptop-Mikrophone sind nicht geeignet

Hinweis: von der Förderung ausgenommen sind Online-Veranstaltungen für Bildungseinrichtungen.

Weitere Informationen

Bitte beachten Sie: Auf Förderungen besteht kein Rechtsanspruch.
Die genannten Inhalte stellen eine kompakte Zusammenfassung der Förderungen für NÖ Gemeinden dar. Aufgrund der Kurzdarstellung kann nicht auf alle Fördervoraussetzungen eingegangen werden. Die Informationen werden regelmäßig aktualisiert. Bitte beachten Sie jedoch, dass sich Förderungen kurzfristig ändern können. Letztgültige Informationen geben die unter den Links angeführten Förderstellen.

Haben Sie noch Fragen? Wir beraten Sie gerne!

Hotline: 02742 22 14 44
E-Mail: gemeindeservice@enu.at
Vor-Ort-Beratung der Förderberatung NÖ (http://www.umweltgemeinde.at/vor-ort-beratung)

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Dieses Projekt wird vom Europäischen Fonds für regionale Entwicklung finanziert. Nähere Informationen zu IWB/EFRE finden Sie auf www.efre.gv.at.

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