Thermische Sanierung & Wärmebereitstellung
Förderung für Wärmedämmung und Erneuerung von Heizungsanlagen
Short Facts
Fördergegenstand: Sanierung
FörderwerberIn: Gemeinde, Gesellschaft in 100 % Gemeindebesitz
Förderhöhe: Gemeinde: max. 3 % Zinsenzuschuss auf 3 Jahre; Zwei oder mehr Gemeinden: max. 3 % Zinsenzuschuss auf 5 Jahre
Laufzeit: bis 31.12.2019
Einreichzeitpunkt: VOR Projektbeginn
Kontakt & Links
Amt der NÖ Landesregierung, Abteilung Finanzen (F1)
+43 2742 9005 125 15
post.f1@noel.gv.at
Land NÖ
Die Landesfinanzsonderaktion (LFSA) dient der Zwischenfinanzierung von Wärmeschutzmaßnahmen an der Gebäudehülle und die altersbedingte Erneuerung von Wärmebereitstellungsanlagen, z.B. Kesseltausch zur Verminderung des Energieverbrauches bei gemeindeeigenen Gebäuden.
Förderbare Gebäude
- Gemeindeämter
- Sport- und Freizeiteinrichtungen
- Gemeindebüchereien und Archive
- Feuerwehrhäuser
- Museen
- Mehrzweckhallen bzw. Kultur- und Veranstaltungszentren
- Öffentliche Pflichtschulen, Musikschulen und Kindergärten
- Musikheime
- Mutterberatungen
Förderbare Maßnahmen
- Wärmeschutz Dachschräge bei bestehenden Dachgeschoßausbauten
- Wärmeschutz oberste Geschoßdecke
- Wärmeschutz Fußboden und Kellerdecke
- Vollwärmeschutzfassade inklusive Gebäudesockeldämmung
- Tausch von Fenstern, Portalen und Hauseingangstüren
- Fenstersanierung
- Trockenlegung
- Erneuerung der Wärmebereitstellung
Förderdetails
- Die Förderung erfolgt in Form eines Kredits bzw. einer Leasingfinanzierung, sofern das Gebäude älter als 15 Jahre ist und die Wärmeversorgung von fossilen Energieträger auf erneuerbare Energieträger umgestellt oder das Gebäude an ein biogenes Fernwärmenetz angeschlossen wird!
- Bei der thermischen Sanierung muss mindestens ein Viertel der Hüllfläche des Gebäudes saniert und die Verwendung von ökologischen Baustoffen geprüft und bewertet werden.
- Gefördert werden Gemeinden und Gesellschaften, die sich in 100 %igem Gemeindeeigentum befinden von Kommunen mit einer Umlagefinanzkraft von bis zu 40 Mio. Euro.
Weitere Informationen
Bitte beachten Sie: Auf Förderungen besteht kein Rechtsanspruch.
Die genannten Inhalte stellen eine kompakte Zusammenfassung der Förderungen für NÖ Gemeinden dar. Aufgrund der Kurzdarstellung kann nicht auf alle Fördervoraussetzungen eingegangen werden. Die Informationen werden regelmäßig aktualisiert. Bitte beachten Sie jedoch, dass sich Förderungen kurzfristig ändern können. Letztgültige Informationen geben die unter den Links angeführten Förderstellen.
Haben Sie noch Fragen? Wir beraten Sie gerne!
Hotline: 02742 22 14 44
E-Mail: gemeindeservice@enu.at
Vor-Ort-Beratung der Förderberatung NÖ (http://www.umweltgemeinde.at/vor-ort-beratung)