Umwelt-Gemeinde-Service

Stromspeicheranlagen

Symbol Fördergeber Bund

Förderung für die Errichtung von Stromspeicheranlagen 

Der Klima- und Energiefonds der österreichischen Bundesregierung unterstützt den Einsatz von Stromspeicheranlagen bei bestehenden Stromerzeugungsanlagen auf Basis erneuerbarer Quellen. Für 2024 stehen € 35 Mio. Gesamtbudget zur Verfügung.

Gefördert werden

zur Speicherung von Strom aus bereits bestehenden Stromerzeugungsanlagen auf Basis erneuerbarer Quellen:

  • Neuinstallation Stromspeicheranlage 
  • Erweiterung bestehender Stromspeicheranlage 

soferne folgenden Mindestgrößen eingehalten werden - beide Kriterien müssen erfüllt werden:

  • mindestens 4 kWh nutzbarer Stromspeicherkapazität
  • zumindest 0,5 kWh nutzbare Speicherkapazität pro kWp installierter Engpassleistung der bestehenden Stromerzeugungsanlage auf Basis erneuerbarer Energie

FörderwerberIn

  • Gemeinde, Gebietskörperschaft
  • natürliche und juristische Personen (Privatpersonen, Betriebe, konfessionelle Einrichtungen, Vereine, etc.)

Förderhöhe

max. 35 % der anerkennbaren Investitionkosten bzw. Pauschal

  • € 200,00 pro kwh nutzbarer Speicherkapazität für maximal 50 kWh

Förderdetails

  • Förderfähig sind nur Stromspeicheranlage die ab dem 1.1.2024 geliefert wurden oder werden!
  • Definiton Stromspeicheranlage: Ein stationäres System, das elektrische Energie (elektrochemische Basis) in Akkumulatoren aufnehmen und in einer zeitlich verzögerten Nutzung wieder zu Verfügung stellen kann.
  • Bestehende Stromerzeugungsanlagen sind Anlagen, die bereits errichtet sind und Strom produzieren.
  • Pro Standort/Stromspeicheranlage kann nur für eine Stromspeicheranlage eingereicht werden. Mehrere Anträge pro EinreicherIn erlaubt. 
  • Maximale Größe: unbegrenzt, es werden allerdings maximal 50 kWh nutzbare Stromspeicherkapazität gefördert.
  • Errichtung durch befugte Fachkraft fach- und normgerecht.
  • Die errichtete Stromspeicheranlage muss mindestens 10 Jahre lang betrieben werden.
  • Bei der Antragstellung ist die ordnungsgemäße Inbetriebnahme (nach OVE E8101) des Stromspeichers durch Professionisten zu bestätigen. Ebenso müssen bei der Registrierung schon Dokumente für die bestehende Erneuerbaren-Energie-Anlage (Prüfprotokoll/Nachweis der elektrischen Leistung der Bestandsanlage, Zählpunktnummer/Netzugangsvertrag etc.) übermittelt werden.
  • Die Kombination mit anderen Bundesförderungen z.B. Förderung im Rahmen des Erneuerbaren-Ausbau-Gesetzes (EAG - Abwicklung OeMAG) oder im Rahmen der Nullsteuer-Regelung ist ausgeschlossen. Eine Kombination der Förderaktion mit Landes- oder Gemeindezuschüssen ist möglich. Kombinationen nur bis zur beihilfenrechtlichen Höchstgrenze erlaubt.
  • Finanzierung über Contracting, Mietkauf oder Leasing ist möglich - siehe FAQ.
  • Stromspeicheranlagen, die gesetzlich vorgeschrieben sind, können hier - für die vorgeschriebene Leistung - nicht gefördert werden.
  • förderfähige Kosten sind Stromspeicher (Akkus, Batterien), Montage, Elektroinstallationen, Kabelverbindungen, Planungskosten bis 10 % der Anlagenkosten.
  • Rechnungen für Leistungen/Lieferungen von Stromspeicheranlagen, die vor 1.1.2024 erfolgt sind, werden nicht anerkannt.
  • Mit der Registrierung sind die Budgetmittel für Ihr Vorhaben reserviert. Achtung: Innerhalb von 24 Monaten nach der Registrierung muss ihre Anlage sowohl errichtet, abgerechnet und Inbetrieb genommen also auch der Antrag bei der Förderstelle vollständig eingelangt sein. 

Einreichung

  • Schritt 1 - Registrierung
  • Schritt 2 - Antragstellung nach Fertigstellung/Abrechnung
  • Zwischen Registrierung und Antragstellung dürfen maximal 24 Monate liegen!

Weitere Informationen


Bitte beachten Sie: Auf Förderungen besteht kein Rechtsanspruch.
Die genannten Inhalte stellen eine kompakte Zusammenfassung der Förderungen für NÖ Gemeinden dar. Aufgrund der Kurzdarstellung kann nicht auf alle Fördervoraussetzungen eingegangen werden. Die Informationen werden regelmäßig aktualisiert. Bitte beachten Sie jedoch, dass sich Förderungen kurzfristig ändern können. Letztgültige Informationen geben die unter den Links angeführten Förderstellen.

Haben Sie noch Fragen? Wir beraten Sie gerne!

Hotline: 02742 22 14 44
E-Mail: service@dorf-stadterneuerung.at
Vor-Ort-Beratung der Förderberatung NÖ (http://www.foerderzentrum.at/foerderzentrum-team)

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