Streuobst
Förderung zu Streuobstprojekten für Biodiversität, Naturschutz, Klimaschutz
Short Facts
Förderhöhe: max. € 15.000 pro Projekt
Laufzeit: 1.2.2024 - 31.12.2025
Antragszeitpunkt: vor Umsetzung, bis 13.09.2023 24:00 Uhr
Kontakt & Links
Einreichberatung BÖ
webinare am 4.7. um 13 Uhr, am 6.7. um 17 Uhr, am 22.8.2023 um 17 Uhr
Anmeldung: office@bluehendesoesterreich.at
Blühendes Österreich (BÖ) - REWE International gemeinnützige Privatstiftung
Mag. Ines Lemberger
+43 1 361 97302
office@bluehendesoesterreich.at
Der Bewerb #streuobst ermöglicht Einzelpersonen und Organisationen ihre Ideen zu Streuobstprojekten für Biodiversität umzusetzen. Blühendes Österreich Billa gemeinnützige Privatstiftung stellt insgesamt € 100.000,- zur Verfügung. Kooperationspartnerin ist die ARGE Streuobst.
Gefördert werden
• Projekte, die zur Erhöhung der Artenvielfalt und Biodiversität auf Streuobstflächen beitragen.
• Projekte, die zum Erhalt und zur Verbesserung von naturschutzfachlich wertvollen Streuobstbeständen beitragen.
FörderwerberIn
- Gemeinde, Gemeindeverband
- Organisationen mit Sitz in Österreich, Einzelpersonen mit Wohnsitz in Österreich
Hinweis: Politische Organisationen und Vorfeldorganisationen sind nicht zugelassen. Weiters nicht zugelassen sind Unternehmer:innen bzw. Mitarbeiter:innen gewinnorientierter Organisationen, die betriebsbezogene Investitionen planen (ausgenommen Bildungseinrichtungen).
Förderhöhe
- max. 30 % - max. € 15.000,- pro Projekt
Förderdetails
- Das Projekt darf (noch) nicht in Umsetzung sein. Projektstart erst ab 1.2.2023, Projektabschluß bis 31.12.2025.
- Die Gesamtkosten des Projekts dürfen 50.000,- nicht übersteigen.
- Die für die Umsetzung benötigte Fläche / der Lebensraum ist - zumindest 2023-2025 - rechtlich gesichert.
- Die Entscheidung welche Projekte unterstützt werden, erfolgt 2stufig. Nach einer Vorauswahl entscheidet eine Jury nach einem Punktesystem. Die Juryentscheidung erfolgt bis 31.10.2023. Die ausgewählten Projekte durchlaufen noch einen Finalisierungsprozess (1.11 bis 31.12.2023) bei der Blühendes Österreich und eingeladene Expert:innen im Rahmen von Workshops und Netzwerktreffen begleiten sowie rechtliche und praktische Umsetzung des jeweiligen Projektes geprüft werden. Ist die Umsetzung des ausgewählten Projektes möglich und werden die für das Projekt nötigen Finanzierungsvorgaben umgesetzt, so wird der Projektvertrag zwischen den Gewinner:innen und der Veranstalterin bis spätestens Ende Jänner 2024 abgeschlossen.
- Mehrfachteilnahmen sind erlaubt. Es wird jedoch maximal ein Projekt pro Projektwerber:innen finanziell unterstützt werden.
- Alle Gewinner-Projekte erhalten neben der finanziellen Unterstützung ein naturschutzfachliches und individuelles Coaching und Mentoring sowie mediale Begleitung.
- Die ProjektwerberInnen stimmen der Veröffentlichung Ihres Projektes auf analogen und digitalen Medien sowie bei Veranstaltungen durch Blühendes Österreich, REWE, Billa und ARGE Streubost zu. Zwischen Gewinner:in und Blühendes Österreich wird eine Medienvereinbarung getroffen, welche die Kommunikation nach außen verbessern und diese regeln soll.
- Die Gewinner-Projekte erklären sich bereit an einer zweitägigen Streuobst-Tagung Mitte November 2023 (in Österreich) sowie an einer Streuobst Gala Ende Jänner 2024 in Wien teilzunehmen.
- Es müssen Projektendberichte erstellt werden
- Die Auszahlung der Mittel erfolgt gestaffelt - 2/3 direkt nach Vertragsabschluss und ein Drittel nach Projektabschluss bei Endberichts-Abnahme.
Einreichung
- Vor Umsetzung per e-mail
- bis 13. September 2023 um 24:00 Uhr
- Das Dokument Einreichung #streuobst muss vollständig ausgefüllt per Mail bei office@bluehendesoesterreich.at eingelangt sein.
Weitere Informationen
- Changemaker #nature 2022-2024
- BÖ Landwirtschafts-Förderprogramm FLORA
- Initiative Blühendes Österreich
- Regionsförderung für Biodiversität
Bitte beachten Sie: Auf Förderungen besteht kein Rechtsanspruch.
Die genannten Inhalte stellen eine kompakte Zusammenfassung der Förderungen für NÖ Gemeinden dar. Aufgrund der Kurzdarstellung kann nicht auf alle Fördervoraussetzungen eingegangen werden. Die Informationen werden regelmäßig aktualisiert. Bitte beachten Sie jedoch, dass sich Förderungen kurzfristig ändern können. Letztgültige Informationen geben die unter den Links angeführten Förderstellen.
Haben Sie noch Fragen? Wir beraten Sie gerne!
Hotline: 02742 22 14 44
E-Mail: gemeindeservice@enu.at
Vor-Ort-Beratung der Förderberatung NÖ (http://www.umweltgemeinde.at/vor-ort-beratung)