Solarthermie Wärme und Kälte
Förderung thermischer Solaranlagen mit mehr als 100 m2 und Solaranlagen zum Antrieb von Kühlanlagen
Short Facts
Fördergegenstand: Solarthermie Wärme und Kälte
FörderwerberIn: Gemeinde, Betrieb
Förderhöhe: max. 12 % der förderungsfähigen Kosten
Laufzeit: unbefristet
Einreichzeitpunkt: vor jeder Verpflichtung, die die Investition unumkehrbar macht
Kontakt & Links
KPC Serviceteam Solaranlage ab 100 m2 und Anlagen für Kühlung
Bundesförderung im Rahmen der Umweltförderung im Inland für Investitionen in die Planung und Errichtung von Solaranlagen.
Gefördert werden
- Solaranlagen zum Antrieb von Kühlanalgen jedweder Kollektorflächengröße
- Solaranlagen mit einer Kollektorfläche von über 100 m2 für
Warmwasser
Raumheizung
Prozesswärme
Förderhöhe
- Je eingesparter Tonne CO2 werden max. € 1.200,- als nicht rückzahlbarer Investitionszuschuss ausbezahlt.
- max. 12 % der förderungsfähigen Kosten.
Förderungsfähige Anlagenteile
- Solaranlage
- Verrohrung
- Verteilernetz
- Wärmespeicher
- Luftkollektoren
- weitere, für den Betrieb relevante Anlagenteile
Förderdetails
- Gemeindeeigene Betriebe mit marktbestimmter Tätigkeit können über die Umweltförderung für Betriebe einreichen.
- Zu erreichen ist eine Mindesteinsparung von 4 t CO2/Jahr, die Mindestinvestition beträgt 10.000 Euro.
- Das Land Niederösterreich muss sich mit mindestens 8 % der beantragten Kosten beteiligen.
Einreichung
- online bei der KPC
- Vor der ersten rechtsverbindlichen Verpflichtung die die Investition unumkehrbar macht.
Weitere Informationen
Thermische Solaranlagen unter 100 m2
Bitte beachten Sie: Auf Förderungen besteht kein Rechtsanspruch.
Die genannten Inhalte stellen eine kompakte Zusammenfassung der Förderungen für NÖ Gemeinden dar. Aufgrund der Kurzdarstellung kann nicht auf alle Fördervoraussetzungen eingegangen werden. Die Informationen werden regelmäßig aktualisiert. Bitte beachten Sie jedoch, dass sich Förderungen kurzfristig ändern können. Letztgültige Informationen geben die unter den Links angeführten Förderstellen.
Haben Sie noch Fragen? Wir beraten Sie gerne!
Hotline: 02742 22 14 44
E-Mail: gemeindeservice@enu.at
Vor-Ort-Beratung der Förderberatung NÖ (http://www.umweltgemeinde.at/vor-ort-beratung)