Solarthermie für Schule & Kindergarten
Förderung von Solaranlagen auf Pflichtschulen und Kindergärten
Short Facts
FörderwerberIn: Gemeinde & Gemeindeverband, Schulgemeinde
Förderhöhe: max. 25 % der förderbaren Kosten bei Investition bis € 100.000,-
Annuitätenzuschuss, 7 % für ein fiktives Darlehen auf 15 Jahre bei Investition über € 100.000,-
Laufzeit: unbefristet
Einreichzeitpunkt: bis zu 3 Jahre NACH Umsetzung bei Investitionskosten bis € 100.000,-
vor Projektbeginn bei Investitionskosten ab € 100.000,-
Kontakt & Links
Amt der NÖ Landesregierung, Abteilung Schulen (K4)
Martin Fischer
+43 2742 9005 13 229
post.k4@noel.gv.at
Land NÖ
Neben der Dämmung und der Errichtung von Photovoltaik-Anlagen fördert das Land NÖ aus dem NÖ Schul- und Kindergartenfonds Gemeinden mit bis zu 25 % der Kosten für die Errichtung von Solaranlagen bei Neubauten und Sanierungen von Schulen und Kindergärten.
Förderdetails
- Neubauten und Sanierungen von Gebäuden allgemeinbildender Pflichtschulen und Kindergärten werden bei Einhaltung bestimmter Maßzahlen zur Energieeffizienz zusätzlich aus dem NÖ Schul- und Kindergartenfonds gefördert.
- In Anlehnung an das „Pflichtenheft Energieeffizienz für NÖ Landesgebäude" werden bei Gebäuden, welche durch den NÖ Schul- und Kindergartenfonds gefördert werden, bauliche bzw. energietechnische Maßnahmen wie Wärmeversorgung mit erneuerbaren Energieträgern, zusätzlich gefördert.
- Die Mindestinvestitionskosten müssen 10.000 Euro betragen.
- Bei Investitionen von 10.000 bis 100.000 Euro wird ein nicht rückzahlbarer Investitionszuschuss gewährt.
- Bei Investition von mehr als 100.000 Euro wird ein Zinszuschuss gewährt.
Weitere Informationen
- Förderübersicht: Dämmung, Sanierung & Neubau
- Förderübersicht: Heizung & Warmwasser
- Förderübersicht: Licht & Strom
- Energieberatung für Gemeinden
- Individuelle Förderberatung
Bitte beachten Sie: Auf Förderungen besteht kein Rechtsanspruch.
Die genannten Inhalte stellen eine kompakte Zusammenfassung der Förderungen für NÖ Gemeinden dar. Aufgrund der Kurzdarstellung kann nicht auf alle Fördervoraussetzungen eingegangen werden. Die Informationen werden regelmäßig aktualisiert. Bitte beachten Sie jedoch, dass sich Förderungen kurzfristig ändern können. Letztgültige Informationen geben die unter den Links angeführten Förderstellen.
Haben Sie noch Fragen? Wir beraten Sie gerne!
Hotline: 02742 22 14 44
E-Mail: gemeindeservice@enu.at
Vor-Ort-Beratung der Förderberatung NÖ (http://www.umweltgemeinde.at/vor-ort-beratung)