Sauberhafte Feste
Förderung für Gemeinden für die Organisation und Abhaltung von nachhaltigen Veranstaltungen
Short Facts
Förderhöhe: € 500,- pro Veranstaltung
Laufzeit: 1. März 2023 bis 31. Dezember 2023
Antragszeitpunkt: vor der Veranstaltung und bis spätestens 6 Monate nach Ende der Veranstaltung
Kontakt & Links
Amt der NÖ Landesregierung
+43 2742 9005 9005
buergerbuero.landhaus@noel.gv.at
Informationsblatt
NÖ Landesregierung
die Umweltverbände
Anmeldung der Veranstaltung
online Antrag
Das Land Niederösterreich fördert im Rahmen der Initiative "Sauberhafe Feste", ein Programm des Landes Niederösterreich und der NÖ Umweltverbände zur Abfallvermeidung und für mehr Umwelt- und Klimaschutz, die Organisation und Abhaltung von Veranstaltungen. Grundlage der Förderaktion ist die 'Richtlinie zur Förderung von Investitionen und Maßnahmen im Bereich Umwelt, Energie und Klimaschutz'.
Gefördert werden
Veranstaltungen mit Festcharakter, die für mindestens 200 TeilnehmerInnen konzipiert, in Niederösterreich stattfinden, öffentlich zugängig sind und die Mindeststandards für Sauberhafte Feste erfüllen.
FörderwerberIn
- Gemeinde, Gemeindeverband
- NÖ Vereine, Körperschaften öffentlichen Rechts (z.B. Feuerwehren, Hilfsorganisationen), Verbände, Pfarren sowie Organisationen, die nicht auf Gewinn ausgerichtet sind.
Förderhöhe
500 Euro pro Veranstaltung und Jahr
Förderdetails
- Es werden nur Veranstaltungen gefördert, wenn vom Veranstalter (Förderwerber) Getränke und Speisen ausgegeben werden. Festveranstaltungen (z.B. Kellergassenfest) mit mehreren Ausstellern bzw. Direktvermarktern kann der Organisator dann gefördert werden, wenn ALLE Aussteller die Standards der 'Sauberhafte FESTE' erfüllen.
- Mindeststandards für Sauberhafte Feste:
- Klimaschonende An- und Abreise
- Verpflegung mit regionalen und saisonalen Lebensmitteln
- Beschaffung, Material- und Abfallmanagement (Abfalltrennung, Mehrweggebinde)
- Abwasserentsorgung und effizienter Energieeinsatz
- Barrierefreiheit
- Information über die nachhaltige Organisation der Veranstaltung.
- Details zu den angeführten Kriterien unter Sauberhafte Feste
- Die Anerkennung als Sauberhaftes Fest ist Voraussetzung. Hierfür ist eine Registrierung und Anmeldung der Veranstaltung unter Sauberhafte Feste erforderlich.
- Pro Veranstalter können maximal 5 Einreichung pro Jahr vorgenommen werden.
- Von der Förderung ausgenommen sind politische Parteien und politisch ausgerichtete Organisationen und Verein. Ebenso ausgenommen sind Veranstaltungen, deren primärer Veranstaltungszweck nicht mit den Grundsätzen des Umwelt- und Klimaschutzes vereinbar ist. Das sind insbesondere Flugshows, KFZ-Treffen oder Motorsportveranstaltungen, sofern nicht alternative Antriebe zum Einsatz kommen.
Einreichung
- Der Antrag sollte vor Beginn der Veranstaltung gestellt werden.
- Ein Antrag ist jedoch auch maximal 6 Monaten nach Ende der Veranstaltung möglich. Als Beleg für die Einhaltung der Kriterien zu Abfalltrennung, Mehrweggeschirr sowie die Verwendung des Logos sind Fotos erforderlich!
Weitere Informationen
Bitte beachten Sie: Auf Förderungen besteht kein Rechtsanspruch.
Die genannten Inhalte stellen eine kompakte Zusammenfassung der Förderungen für NÖ Gemeinden dar. Aufgrund der Kurzdarstellung kann nicht auf alle Fördervoraussetzungen eingegangen werden. Die Informationen werden regelmäßig aktualisiert. Bitte beachten Sie jedoch, dass sich Förderungen kurzfristig ändern können. Letztgültige Informationen geben die unter den Links angeführten Förderstellen.
Haben Sie noch Fragen? Wir beraten Sie gerne!
Hotline: 02742 22 14 44
E-Mail: gemeindeservice@enu.at
Vor-Ort-Beratung der Förderberatung NÖ (http://www.umweltgemeinde.at/vor-ort-beratung)