Förderung Sauberhafte Feste
Förderung für Gemeinden für die Organisation und Abhaltung von nachhaltigen Veranstaltungen
Short Facts
Förderhöhe: € 500,- pro Veranstaltung
Laufzeit: 1. Jänner 2022 bis 31. Dezember 2023
Antragszeitpunkt: vor der Veranstaltung und bis spätestens 6 Monate nach Ende der Veranstaltung
Kontakt & Links
Amt der NÖ Landesregierung
+43 2742 9005 9005
buergerbuero.landhaus@noel.gv.at
Informationsblatt
NÖ Landesregierung
Das Land Niederösterreich fördert im Rahmen der Initiative "Sauberhafe Feste", ein Programm des Landes Niederösterreich und der NÖ Umweltverbände zur Abfallvermeidung und für mehr Umwelt- und Klimaschutz, die Organisation und Abhaltung von Veranstaltungen. Grundlage der Förderaktion ist die 'Richtlinie zur Förderung von Investitionen und Maßnahmen im Bereich Umwelt, Energie und Klimaschutz'.
Gefördert werden
jene Veranstaltungen mit mindestens 100 TeilnehmerInnen die in Niederösterreich stattfinden, öffentlich zugängig sind und die Mindeststandards für Sauberhafte Feste erfüllen.
FörderwerberIn
Gemeinde, Gemeindeverband, Vereine, Pfarren sowie Organisationen, die nicht auf Gewinn ausgerichtet sind.
Förderhöhe
Pro Veranstaltung und Jahr gibt es 500 Euro.
Förderdetails
- Mindeststandards für Sauberhafte Feste:
- Klimaschonende An- und Abreise
- Verpflegung mit regionalen und saisonalen Lebensmitteln
- Beschaffung, Material- und Abfallmanagement (Abfalltrennung, Mehrweggebinde)
- Abwasserentsorgung und effizienter Energieeinsatz
- Barrierefreiheit
- Information über die nachhaltige Organisation der Veranstaltung.
- Details zu den angeführten Kriterien im Formular 'Sauberhafte Feste Standard'.
- Die Registrierung und Anmeldung der Veranstaltung erfolgt unter Sauberhafte Feste.
- Pro Veranstalter können maximal 5 Einreichung pro Jahr vorgenommen werden.
- Von der Förderung ausgenommen sind politische Parteien und politisch ausgerichtete Organisationen und Verein.
Einreichung
- Der Antrag sollte vor Beginn der Veranstaltung gestellt werden.
- Ein Antrag ist jedoch auch maximal 6 Monaten nach Ende der Veranstaltung möglich (Beleg mit Fotos erforderlich!).
Weitere Informationen
Bitte beachten Sie: Auf Förderungen besteht kein Rechtsanspruch.
Die genannten Inhalte stellen eine kompakte Zusammenfassung der Förderungen für NÖ Gemeinden dar. Aufgrund der Kurzdarstellung kann nicht auf alle Fördervoraussetzungen eingegangen werden. Die Informationen werden regelmäßig aktualisiert. Bitte beachten Sie jedoch, dass sich Förderungen kurzfristig ändern können. Letztgültige Informationen geben die unter den Links angeführten Förderstellen.
Haben Sie noch Fragen? Wir beraten Sie gerne!
Hotline: 02742 22 14 44
E-Mail: gemeindeservice@enu.at
Vor-Ort-Beratung der Förderberatung NÖ (http://www.umweltgemeinde.at/vor-ort-beratung)