Umwelt-Gemeinde-Service

Rad­wegförderung NÖ

Symbol Fördergeber Land NÖ

Förderung von Alltagsradverkehr in NÖ für Gemeinden und Arbeitsgemeinschaften

Gefördert wird

die Planung und Errichtung von Radwegen über zwei Schienen

  • A. Radschnellwege und Rad Basisnetze beantragbar für eine Gemeinde oder mehrere Gemeinden (Arbeitsgemeinschaft) in Potentialregionen - siehe NÖ Atlas
  • B. Ländliche Erschließung
    • Radwege beantragbar für Gemeinden der ländlichen Erschließungsregion
    • sowie Arbeitsgemeinschaften mit zumindest einer Gemeinde der ländlichen Erschließungsregion

Das Ziel der Förderrichtlinie ist es, Gemeinden bei der Planung und Errichtung von Radverkehrsinfrastruktur zu unterstützen, um einerseits die Erreichbarkeit von Arbeitsstätten, Freizeiteinrichtungen, intermodalen Verkehrsknotenpunkten, Betriebsgebieten und Ausbildungsstätten für Radfahrerinnen und Radfahrer zu verbessern und andererseits den Anteil der mit dem Fahrrad zurückgelegten Alltagswege zu erhöhen.

Förderschiene A

  • Radschnellwege bilden das Rückgrat des hochrangigen Alltagsradwegenetzes in Niederösterreich
    • Anforderungen an Radschnellwege sind u.a. erhöhte Qualität hinsichtlich der Führungsform, der Breite oder der Längsneigung der zu fördernden Radverkehrsanlage. Die Achsen der Radschnellwege in Niederösterreich wurden im Rahmen einer flächendeckenden Potentialanalyse für Alltagsradverkehr ermittelt.
  • Rad-Basisnetze dienen der Verbesserung und Attraktivierung des Radwegnetzes in Gebieten mit flächigem Potential für Alltagsradverkehr.
    • Die geplanten Maßnahmen sollen vorrangig eine Anbindungsfunktion an den öffentlichen Verkehr erfüllen sowie die Verbindung wichtiger Quell-und Zielregionen sicherstellen. Bei Vorhandensein eines Radschnellweges sollen die Rad-Basisnetze die Zubringerrouten zu den Radschnellwegen beinhalten. Die Einbindung lokaler, gegebenenfalls bereits bestehender Radverkehrsanlagen in das Rad-Basisnetz soll bestmöglich gewährleistet werden.

Fördervoraussetzungen A

Die eingereichte Maßnahme muss Bestandteil des Rad-Basisnetzes sein und sämtlichen zum Einreichzeitpunkt gültigen Normen und Richtlinien (RVS, ÖNORM, Eurocode etc.) entsprechen. Geförderte Regelquerschnitte müssen zur Umsetzung gelangen. Vorhandene Verkehrsflächen sollen effizient genutzt werden, es soll aber auch auf die Vermeidung von Nutzungskonflikten zwischen touristischem Radverkehr und Alltagsradverkehr Bedacht genommen werden.
Radschnellwege können, zusätzlich zu den bereits erwähnten Punkten, mit höheren Fördersätzen gefördert werden, sofern der Korridor des geplanten Radschnellweges im Potentialmodell enthalten ist.

Förderschiene B

Neben der Planung und Errichtung von Radwegen im ländlichen Raum bietet die Förderschiene B Gemeinden die Möglichkeit, auch die Erstellung von Maßnahmenkonzepten für den Ausbau der Radverkehrsinfrastruktur zur Förderung einreichen zu können.

Fördervoraussetzungen B

Es wurde ein Kriterienkatalog bestehend aus 6 Kriterien erarbeitet, aus dem zumindest 3 Kriterien erfüllt werden müssen, um die Förderwürdigkeit einer Maßnahme erlangen zu können.
Bei den Kriterien handelt es sich einerseits um die Anbindung an bestehende Radverkehrsanlagen und andererseits um die Einbindung in regionale bzw. überregionale Radverbindungen. Auch die Herstellung von Verbindungen zwischen Ortsteilen, Katastralgemeinden oder Gemeinden stellt ein Kriterium dar. Zudem wird angestrebt, durch die neu errichteten Radverkehrsanlagen wichtige Quell- und Zielpunkte einer Gemeinde bzw. Region (z.B.: Schulen, Nahversorger etc.) sowie Knotenpunkte des öffentlichen Verkehrs anzubinden. Im Zuge der Neuerrichtung von Radverkehrsanlagen soll durch die Entschärfung von Gefahrenstellen auch die Verkehrssicherheit der Radfahrerinnen und Radfahrer (und anderer Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmer) erhöht werden.
Neben dem Kriterienkatalog muss die eingereichte Maßnahme sämtlichen, zum Einreichzeitpunkt gültigen Normen und Richtlinien (RVS, ÖNORM, Eurocode etc.) entsprechen. Geförderte Regelquerschnitte müssen zur Umsetzung gelangen.

Weitere Informationen

Bitte beachten Sie: Auf Förderungen besteht kein Rechtsanspruch.
Die genannten Inhalte stellen eine kompakte Zusammenfassung der Förderungen für NÖ Gemeinden dar. Aufgrund der Kurzdarstellung kann nicht auf alle Fördervoraussetzungen eingegangen werden. Die Informationen werden regelmäßig aktualisiert. Bitte beachten Sie jedoch, dass sich Förderungen kurzfristig ändern können. Letztgültige Informationen geben die unter den Links angeführten Förderstellen.

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Vor-Ort-Beratung der Förderberatung NÖ (http://www.foerderzentrum.at/foerderzentrum-team)

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