Photovoltaik & Stromspeicher Investitionsförderung
Förderung für PV-Anlagen in Kombination mit Stromspeicher nach dem Erneuerbaren Ausbaugesetz (EAG)
Short Facts
FörderwerberIn: Gemeinde, natürliche und juristische Person
Förderhöhe: max. 30 %
je nach Einreicher AGVO Deckelung max. 45 % - max. 65 %
Laufzeit: Nächste Ausschreibung Kategorie A bis D: 9.10.2023 – 23.10.2023
Einreichung: vor Bestellung (außer für End-Verbraucher), während des Calls
Kontakt & Links
ÖMAG Abwicklungsstelle für Ökostrom AG, Ost
+43 5 787 66 10
kundenservice@oem-ag.at
Investitionszuschussverordnung Strom
Infoblatt
FAQs
EAG-Wissenswertes
Ermittlung Förderhöhe mit Referenzanlage
Ergebnis Förderkontingente
Ticketziehung
ÖMAG
Diese Bundesförderung beruht auf dem EAG und der EAG-Investitionszuschüsseverordnung Strom. Es stehen pro Fördercall und Größe der Anlagen vorfixierte Fördermittel zur Verfügung.
Gefördert werden
- Neuerrichtung PV-Anlage
- Erweiterung bestehender PV-Anlage
- Neuerrichtung Stromspeicher jedoch nur in Kombination mit Neuerrichtung bzw. Erweiterung PV-Anlage
- Die nutzbare Speicherkapazität muss zumindest 0,5 kWh je kWp erreichen
- Speichererweiterungen sind nicht einreichbar.
Förderhöhe
Wird als Förderbedarf in Euro/kWp bei der Antragstellung eingegeben. Der Förderbedarf darf max. 30 % der förderfähigen Kosten sein bzw. folgender pauschaler Fördersatz pro kWp:
- PV bis 10 kWp (Kategorie A): € 285,- je kWp
- PV über 10 bis 20 kWp (Kategorie B): € 250,- je kWp
- PV über 20 bis 100 kWp (Kategorie C): max. € 160,- je kWp
- PV über 100 bis 1.000 kWp (Kategorie D): max. € 140,- je kWp - bis zur Fördergrenze von 1.000 kWp
- Ergebnis der 2. Ausschreibung Juni 2023: Kat. C Zuteilung bis € 140,- je kWp; Kat D Zuteilung bis € 84,- je kWp.
25 % Abschlag (beim Antrag nicht im Förderbedarf angeben) bei folgenden PV-Standorten:
- landwirtschaftlich genutzte Fläche
- Fläche im Grünland
- ausgenommen:
auf einem dort befindlichen Gebäude, das 3 Jahre vor Einreichung fertiggestellt wurde; auf einem durch bauliche Eingriffe geschaffenen Wasserkörper; auf Deponie/Altlast; auf Bergbaustandort; militärischem Standort; auf Infrastrukturstandorten - insbesondere Kläranlagen, Kraftwerke, Bundes-/Landesstraßen, Eisenbahn;
Agri-PV-Anlagen
30 % Zuschlag (beim Antrag nicht im Förderbedarf angeben) für folgende PV-Innovationen:
- gebäudeintegrierte Anlage mit Funktionen der Gebäudehülle
- Schwimmende Anlage z.B. auf Löschteichen
- als Parkplatzüberdeckung auf befestigten Flächen ab 10 Fahrradstellplätzen/Stellplätzen
- auf Lärmschutzwänden und -wällen sowie Staumauern
- Agri-PV-Anlagen mit vertikalen Modulen und 2 Meter Bodenabstand
Stromspeicher für eine PV-Anlage:
- € 200,- je Kilowattstunde (kWh) Netto-Speicherkapazität - bis zur Fördergrenze von 50 kWh
Achtung: Bitte studieren Sie die Hinweise und Berechnungsbeispiele zu förderfähigen Kosten, Förderbedarf und Summe benötiger Förderungen auf der Internetseite der Förderstelle und erfassen sie diese in ihrem Antrag erst kurz vor dem Absenden (eine Korrektur ist nicht mehr möglich).
AGVO Höchstgrenze je nach Einreicher beachten - für Gemeinden ist dies max. 45 % (netto) der umweltrelevanten Mehrkosten (PV) bzw. der Stromspeicherkosten.
Förderdetails
- Die Zählpunktbezeichnung für den Netzparallelbetrieb ist vor Einreichung eines Förderantrags zu beantragen.
- Anlage muss im Netzparallelbetrieb geführt werden.
- Es werden auch Anlagen mit Volleinspeisung gefördert - der Eigenverbrauchsanteil ist nicht relevant.
- Für die Einstufung der Kategorien A - D ist die beantragte Leistung maßgeblich, die Gesamtleistung nach Erweiterung ist nicht maßgeblich.
- Die Größe der PV-Anlage, die gebaut wird, ist weder nach oben noch nach unten beschränkt, jedoch werden nur maximal 1.000 kWp gefördert
- Die maximale Größe des PV-Stromspeichers ist nicht beschränkt, es werden jedoch nur max. 50 kWh gefördert
- 10 Jahre Bindung (Vertragslaufzeit mit Nachweis des vereinbarten Erfolgs)
- 1.000 m Einspeiseleitung die durch Antragsteller errichtet werden, können mitgefördert werden
- PV-Anlagen mit Abschlägen wegen dem Standort müssen mindestens 5 der in der EAG VO gelisteten 'Ausgleichs-Kriterien' erfüllen.
- Die Inbetriebnahme PV-Anlage/Speicher muss im Fördervertrag festgeschrieben sein.
- Kombination nach bundes-, landes- oder gemeinderechtlichen Bestimmungen bei Kategorie A-C möglich, aber nur bis zur beihilfenrechtilchen Höchstgrenze nach AGVO. Alle geplanten und beantragten Förderungen sind anzugeben! Die AGVO Höchstgrenze für Gemeinden beträgt 45 %.
- Die Reihung erfolgt bei den kleinen Anlagen (Kategorie A und B - bis 20 kWp) nach dem Einreichzeitpunkt
- Bei allen anderen Kategorien wird nach angegebenem Förderbedarf gereiht. Bei gleicher Höhe ist im Entscheidungsfall der Einreichzeitpunkt ausschlaggebend.
- Als Einreichzeitpunkt gilt - bei fristgerechter Vervollständig des Förderantrags - der Zeitpunkt des Ticket-Antrags gemäß Bestätigungsmail.
- Bei der Vervollständigung des Tickets (Antrag) muss die Bestätigung des Netzbetreibers für die Zusage Netzzugang (Zählpunktnummer, -bezeichnung, Anlagenstandort, Modulleistung/Enpassleistung) hochgeladen werden.
- Beim Antrag müssen u.a. auch alle für Errichtung und Betrieb erforderlichen Genehmigungen und Anzeigen hochgeladen werden.
- Endabrechnung für die Auszahlung spätestens 6 Monate nach dem Ende der Frist für die Inbetriebnahme.
- Rechnungen die mittels Barzahlung bezahlt wurden sind ausgeschlossen.
- Die Meldung der Inbetriebnahme erfolgt mit der Registrierung der Anlage in der Herkunftsnachweis-Datenbank der E-Control im Zuge der Endabrechnung.
- Die Neuerrichtung Stromspeicher ist ein Unterpunkt bei der Einreichung für die PV-Anlage - nur 1 Ticket ziehen!
Fördercalls 2023
je nach Größe der Anlage (Kategorie A-D) in 3 - 4 Ausschreibungen, Start der Ticketziehung jeweils 17:00 Uhr:
- Kategorie A - D: 9.10.2023 – 23.10.2023
Einreichung
- Vor Beginn der Arbeiten*
- Ausnahme: Ist der Förderwerber Verbraucher im Sinne des § 1 Abs. 1 Z 2 KSchG, können Anträge auf Förderung durch Investitionszuschuss, nach Beginn der Arbeiten bei der EAG-Förderabwicklungsstelle eingebracht werden. Der Beginn der Arbeiten darf in diesem Fall nicht vor dem 21. April 2022 liegen. Der erstmalige Antrag auf Förderung durch Investitionszuschuss ist jedenfalls vor Inbetriebnahme der zu fördernden Maßnahme einzubringen
- Einreichung nur während eines Calls - Ticketziehung und Vervollständigung des Antrags.
- Projekte, die in den vergangenen Calls nicht zum Zug gekommen sind, können nach erfolgreicher Ticketziehung einfach mit der Kopierfunktion auf der ÖMAG Website nochmals eingereicht werden. **
- Einreichung online - in 2 Schritten.
1. Schritt: Ticketausgabe mit Zählpunktbezeichnung (31-stellige Ziffernfolge) und Engpassleistung in kWp. Notieren Sie sich ihre Ticketnummer, da die Zustellung des automatisch generierten Bestätigungs-e-mails zeitverzögert erfolgen kann. 2. Schritt: Antrag vervollständigen - mit der Ticketnummer können Sie frühestens ab 18 Stunden nach Ticketziehung bzw. ab dem zweiten Tag des Fördercalls auch sofort den Antrag vervollständigen und absenden. - Ihr Ticket ist 7 Tage gültig bzw. wird das Fristende in der Bestätigungs-e-mail angezeigt. Mit dem Ende des Fördercalls verliert ein Ticket jedenfalls seine Gültigkeit.
* Hinweise:
* Definition laut EAG-VO: Der Ausdruck "Beginn der Arbeiten" bezeichnet "entweder den Beginn der Bauarbeiten für die Investition oder die erste rechtsverbindliche Verpflichtung zur Bestellung von Anlagenteilen oder eine andere Verpflichtung, die die Investition unumkehrbar macht, wobei der früheste dieser Zeitpunkte maßgebend ist"; Vorarbeiten wie Einholung von Genehmigungen u.ä. gelten nicht als Beginn der Arbeiten.
** Ein EAG-Investitionszuschuss muss grundsätzlich vor „Beginn der Arbeiten“ beantragt werden. Demnach darf eine Anzahlung nicht vor Einbringung des ersten Förderantrages getätigt werden. Wenn bereits beim vergangenen Fördercall ein Förderantrag eingebracht wurde, und das Projekt aus budgetären Gründen keinen Platz im Kontingent hatte, kann eine Anzahlung vor der neuerlichen Antragseinbringung getätigt werden. Siehe auch FAQs (Nr. 67).
Weitere Informationen
- Detailinformationen zum Einsatz von Stromspeichern im Haushalt
- Energieberatung für NÖ Gemeinden
- Weitere Förderungen PV-Anlagen
- Beratung & Unterstützung zu PV-BürgerInnenbeteiligung
- Genehmigungsfreie PV-Anlagen
- Ein Abnahmevertrag für Einspeisung bei der OeMAG kann für Anlagen unter 500 kWpeak zum Marktpreis abgeschlossen werden.
- Förderung durch Marktprämien nach § 17 EAG
- Zählpunkt beantragen als Einspeiser bei der EVN
- Individuelle Förderberatung
- PV für Privatpersonen
- Achtung - PV bis 20 kWp für Privatpersonen - neue Regelung
Bitte beachten Sie: Auf Förderungen besteht kein Rechtsanspruch.
Die genannten Inhalte stellen eine kompakte Zusammenfassung der Förderungen für NÖ Gemeinden dar. Aufgrund der Kurzdarstellung kann nicht auf alle Fördervoraussetzungen eingegangen werden. Die Informationen werden regelmäßig aktualisiert. Bitte beachten Sie jedoch, dass sich Förderungen kurzfristig ändern können. Letztgültige Informationen geben die unter den Links angeführten Förderstellen.
Haben Sie noch Fragen? Wir beraten Sie gerne!
Hotline: 02742 22 14 44
E-Mail: gemeindeservice@enu.at
Vor-Ort-Beratung der Förderberatung NÖ (http://www.umweltgemeinde.at/vor-ort-beratung)