Photovoltaik und Stromspeicher ÖMAG
Förderung für die Neuerrichtung oder Erweiterung von Photovoltaikanlagen und Stromspeicher.
Short Facts
FörderwerberIn: Gemeinde, natürliche und juristische Person
Förderhöhe:
- PV-Anlage bis 500 kWp, max. 30 % der förderfähigen Kosten
- PV-Strom Speicher 0,5-10 kWh je kWp der Anlage, max. 30 % der förderfähigen Kosten, max. 50kWh Speicherkapazität
Laufzeit: Förderstart 11. März 2020, 17:00 Uhr! Ende: Nach Ausschöpfung des Budgets
Kontakt & Links
ÖMAG Abwicklungsstelle für Ökostrom AG, Ost
+43 5 787 66 10
kundenservice@oem-ag.at
ÖMAG
Leitfaden, Ticketsystem
Information Investitionsförderung
Für 2020, 2021 und 2022 sind Fördermittel jeweils in Höhe von 36 Millionen Euro bereitgestellt, davon jährlich 24 Millionen Euro für die Errichtung neuer Photovoltaikanlagen bzw. für die Erweiterung bestehender Anlagen, die restlichen Millionen für Speicherbatterien.
Gefördert werden
- Neuerrichtung von PV-Anlagen
- Erweiterung von PV-Anlagen
- Stromspeicher für die PV-Anlage
- Erweiterung des Stromspeichers einer PV-Anlage
Förderhöhe
- Die Installation der PV-Anlagen wird mit max. 30 % der förderbaren Kosten bzw. den max. Pauschalbeträgen gefördert:
- bis 100 kWp Anlagen: € 250,- je kWp
- ab 100 bis 500 kWp Anlagen: € 200,- je kWp
- Bei PV-Strom Speicherbatterien beträgt die Förderhöhe max. 30 % der förderfähigen Kosten bzw. € 200,- je Kilowattstunde (kWh) Speicherkapazität.
mind. 0,5 kWh Speicherkapazität pro kWp installierter Engpassleistung
max. 50 kWh Speicherkapazität pro Anlage
Förderdetails
- Die PV-Anlage muss auf bzw. an einem Gebäude, einer baulichen Anlage oder auf einer Betriebsfläche (ausgenommen Grünfläche) errichtet werden.
- Die Förderrichtlinie für die Förderdetails muss noch erlassen werden - spätestens per 1. Mai 2020
Antrag
- Die Antragstellung erfolgt online in 2 Schritten:
- Ticket mit Eingabe von Grundlagendaten.
- Zwischen 18 Stunden und spätestens 240 Stunden nach Ziehung des Tickets ist der Förderantrag zu vervollständigen.
- Die Reihung erfolgt nach dem Zeitpunkt des Einlangens des vollständigen Antrags
Diese Förderung ist mit keiner anderen Bundes- oder Landesförderung kombinierbar. Zweckzuschüsse sind bis zur Höchstgrenze der Allgemeinen Gruppenfreistellungsverordnung (AGVO) zulässig.
Weitere Informationen
- Detailinformationen zum Einsatz von Stromspeichern
- Energieberatung für Gemeinden
- Beratung & Unterstützung zu PV-BürgerInnenbeteiligung
- Individuelle Förderberatung
Bitte beachten Sie: Auf Förderungen besteht kein Rechtsanspruch.
Die genannten Inhalte stellen eine kompakte Zusammenfassung der Förderungen für NÖ Gemeinden dar. Aufgrund der Kurzdarstellung kann nicht auf alle Fördervoraussetzungen eingegangen werden. Die Informationen werden regelmäßig aktualisiert. Bitte beachten Sie jedoch, dass sich Förderungen kurzfristig ändern können. Letztgültige Informationen geben die unter den Links angeführten Förderstellen.
Haben Sie noch Fragen? Wir beraten Sie gerne!
Hotline: 02742 22 14 44
E-Mail: gemeindeservice@enu.at
Vor-Ort-Beratung der Förderberatung NÖ (http://www.umweltgemeinde.at/vor-ort-beratung)