Umwelt-Gemeinde-Service

PV Siedlungswasserwirtschaft

Symbol Fördergeber Land NÖSymbol Fördergeber Bund

Förderung zur Erzeugung und Nutzung von Energie oder Wärme aus erneuerbaren Quellen auf öffentlichen Wasserver- und Abwasserentsorgungsanlagen

Die Bundesförderung erfolgt nach dem Umweltförderungsgesetz (UFI). Die Landesförderung erfolgt nach den Richtlinien der Siedlungswasserwirtschaft des NÖ Wasserwirtschaftsfonds (NÖ WWF). Unter dem Ziel Verringerung der Treibhausgasemissonen auf Anlagen zur Wasserver-, Abwasserentsorgung und Schlammbehandlung ist eine der förderfähigen Maßnahmen die Erzeugung/Nutzung von Energie oder Wärme aus erneuerbaren Quellen.

Gefördert werden

Einrichtungen zur Erzeugung oder Nutzung von Energie und/oder Wärme aus erneuerbaren Quellen im Ausmaß des Eigenbedarfs 

  • Photovoltaikanlage (PV) 
  • Trinkwasserkraftwerk
  • Faulgasanlage
  • ...

FörderwerberIn

  • Gemeinde
  • Verband, Genossenschaft, juristische Person im Auftrag von Gemeinden, Verbänden, Genossenschaften, Land

Förderhöhe

Die Förderhöhe variiert pro Gemeindegebiet, da die Kombinationsförderung Bund und Land bedarfsorientiert ist und das Erreichen zumutbarer Basisgebühren – sowohl im ländlichen als auch städtischen Bereich - ermöglichen soll. Die Festlegung der angestrebten Basisgebühren pro Anschluss und Wasserbezugsgebühr erfolgt für jede einzelne Gemeinde unter Berücksichtigung der durchschnittlichen Einkünfte der EinwohnerInnen. Die Fördersatzberechnung wird bei jedem einzelnen Förderungsansuchen bedarfsorientiert berechnet.

Die Höhe der Kombinationsförderung beträgt:

  • für Wasserversorgungsanlagen 10 % - 65 % der förderfähigen Investitionskosten
  • für Abwasserentsorgungs-/Schlammbehandlungsanlagen 10 % - 80 % der förderfähigen Investitionskosten

Förderdetails

  • Ein Energiekonzept für die gesamte Anlage ist erforderlich
  • Die Planung ist im Einvernehmen mit der zuständigen Regionalstelle der Abteilung Siedlungswasserwirtschaft durchzuführen.
  • Bewilligungen sind vom / von der FörderwerberIn einzuholen. Es muss ein/e befugte/r Planer/in beauftragt werden.
  • Für Maßnahmen zur Verringerung der Treibhausgasemissionen gilt das erforderliche Alter der Abwasser-/Trinkwasseranlage (40 Jahre Sanierungsfrist) nicht.
  • Keine zusätzliche Bundesförderung erlaubt. Weitere Landesförderungen sind erlaubt, müssen aber angegeben werden.

Tipp

Bei gleichzeitiger Blackout-Vorsorge wie beispielsweise Errichtung eine PV-Anlage mit Akku als Pufferspeicher für einen dauerhaften Inselbetrieb für längere Blackout-Fälle, wird auch für die PV-Anlage die Förderhöhe der Blackout-Vorsorge Förderung angewendet (Mindestförderung von 30%).

Einreichung

  • Vor Umsetzung der Maßnahme online einreichen
  • Der/die FörderwerberIn gibt online im Portal der Bundesförderstelle (KPC) den Förder-Antrag ab. Die Unterlagen der Landesförderung - siehe link Landesförderung - müssen dabei auch hochgeladen werden. Zwischenspeicherungen und Wiedereinsteigen vor dem eigentlichen Absenden ist im Portal der KPC möglich.
  • Nach dem Absenden des Antrags im Portal der KPC wird die zuständige Landesabteilung (WA4) automatisch verständigt und gibt die erforderdliche Beurteilung zum Antrag ab. Ihr online Antrag wird danach automatisch von der KPC weiterbearbeitet.

Weitere Informationen

Bitte beachten Sie: Auf Förderungen besteht kein Rechtsanspruch.
Die genannten Inhalte stellen eine kompakte Zusammenfassung der Förderungen für NÖ Gemeinden dar. Aufgrund der Kurzdarstellung kann nicht auf alle Fördervoraussetzungen eingegangen werden. Die Informationen werden regelmäßig aktualisiert. Bitte beachten Sie jedoch, dass sich Förderungen kurzfristig ändern können. Letztgültige Informationen geben die unter den Links angeführten Förderstellen.

Haben Sie noch Fragen? Wir beraten Sie gerne!

Hotline: 02742 22 14 44
E-Mail: service@dorf-stadterneuerung.at
Vor-Ort-Beratung der Förderberatung NÖ (http://www.foerderzentrum.at/foerderzentrum-team)

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