Umwelt-Gemeinde-Service

PV-Überdachung auf Parkplätzen

Symbol Fördergeber Land NÖ

Förderung für die Errichtung von Photovoltaikanlagen als Überdachung von bestehenden Parkplätzen

Zur Erreichung der NÖ Klima- und Energieziele, ist es notwendig die Produktion von Strom aus Photovoltaikanlagen weiter auszubauen. Um in Niederösterreich das Potential der Sonnenenergie zu nutzen, lassen sich beispielsweise auch auf bereits versiegelten Flächen, wie zum Beispiel Parkplätzen, Photovoltaikanlagen installieren. Eine Überdachung von Parkplätzen durch Photovoltaikanlagen hat dabei einen mehrfachen Nutzen: versiegelte Flächen werden zur Produktion von Sonnenstrom genutzt und zusätzlich bringt eine Überdachung einen Komfortgewinn für ParkplatznutzerInnen durch Schutz vor Niederschlag und Überhitzung.

Gefördert werden

Die Errichtung von Photovoltaik-Überdachungen auf mindestens 10 bestehenden und versiegelten Parkplätzen in NÖ mit einer Leistung von mindestens 20 kWp.

Förderbare Kosten sind:

  • Aufständerung und Dachkonstruktion
  • Fundamentierungsarbeiten und Wiederherstellung der betroffenen Parkplatzfläche
  • Entwässerung
  • Blitzschutz
  • PV-Anlage und zugehörige Komponenten, sowie Steuerungs- und Regelungseinrichtungen
  • Planungskosten und Gutachten im Ausmaß von maximal 10 % der Projektkosten
  • E-Ladestelle(n)

FörderwerberIn

  • Gemeinde, Gemeindeverband
  • Unternehmen, Verein, konfessionelle Einrichtung

Förderhöhe

Die für den wirtschaftlichen Betrieb benötigte Förderung ist von der FörderwerberIn oder Förderwerber anzugeben. Basis für die Berechnung bilden die umweltrelevanten Mehrkosten. D.h. zur Förderungsberechnung werden von den tatsächlichen Investitionskosten die fiktiven Kosten einer fossilen Referenzanlage abgezogen. Beispiel zur Berechnung des Investitionszuschusses siehe unter: Informationsblatt_PV-Parkplatzueberdachung_230509.pdf (noel.gv.at) ab Seite 4.

Die Förderung beträgt: max. 1.000 Euro kWp Modulleistung, max. 45 % der umweltrelevanten Mehrkosten (netto), max. 500.000 Euro pro Projekt.

Förderdetails

  • Parkplätze müssen mindestens 8 Stunden/Tag und 5 Tagen pro Woche kostenfrei und öffentlich zugänglich sein.
  • Vergabe der Förderung durch einen Juryentscheid nach folgenden Kriterien:
    • Eingangsdatum
    • vollständige und nachvollziehbare Antragsunterlagen
    • Fördereffizienz (Förderbedarf pro kWp)
    • Errichtung einer e-Ladestelle für e-Pkw
    • Einbindung der Anlage in eine Erneuerbare-Energie-Gemeinschaft und
    • nach der Eigenbedarfsdeckung des erzeugten Stromes
  • Eine Kombination mit anderen Förderungen ist bis zur Höchstgrenze von 45 % der umweltrelevanten Mehrkosten möglich (beihilfenrechtlichen Höchstgrenzen nach Art. 41 AGVO (Verordnung (EU) Nr. 651/2014)).
  • Gefördert werden maximal zwei Projekte pro Förderungswerber pro Fördercall.
  • Nicht gefördert werden:
    • unternehmenseigene Parkplätze oder sonstige versiegelte Flächen.
    • natürliche Personen, sowie generell PV-Überdachungen von Abstellplätzen bei Wohnbauten.

Einreichung

  • Vor Beauftragung (vor Umsetzung bzw. vor der rechtsverbindlichen Bestellung) 
  • Einbringung der Anträge bis zum jeweiligen Call/Stichtag: 31.08.2023, 30.11.2023, 2024: 31.05.2024, 30.11.2024
  • Förderabrechnung innerhalb von 16 Monaten nach Förderzusage.

Weitere Informationen


Bitte beachten Sie: Auf Förderungen besteht kein Rechtsanspruch.
Die genannten Inhalte stellen eine kompakte Zusammenfassung der Förderungen für NÖ Gemeinden dar. Aufgrund der Kurzdarstellung kann nicht auf alle Fördervoraussetzungen eingegangen werden. Die Informationen werden regelmäßig aktualisiert. Bitte beachten Sie jedoch, dass sich Förderungen kurzfristig ändern können. Letztgültige Informationen geben die unter den Links angeführten Förderstellen.

Haben Sie noch Fragen? Wir beraten Sie gerne!

Hotline: 02742 22 14 44
E-Mail: gemeindeservice@enu.at
Vor-Ort-Beratung der Förderberatung NÖ (http://www.umweltgemeinde.at/vor-ort-beratung)

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