Stärkung & Belebung der Ortskerne
Förderung zur Stärkung und Belebung von Innenstädten und Ortskernen.
Short Facts
FörderwerberIn: Gemeinden, Gesellschaften im Alleineigentum der Gemeinde
Fördergegenstand: Maßnahmen zur Stärkung und Belebung der Innenstädte und Ortskerne
Förderhöhe: Ankauf von Grundstücken und Gebäuden max. geförderte Kredithöhe € 500.000, alle anderen Maßnahmen max. geförderte Kredithöhe € 350.000
Laufzeit: sofort Ende: 31.12.2022
Einreichzeitpunkt: vor Kreditabschluss
Kontakt & Links
Amt der Nö Landesregierung, Abt. Finanzen
+43 2742 9005 125 15
post.f1@noel.gv.at
Land NÖ
Richtlinie
Mit der Landesfinanzsonderaktion werden verschiedenste Maßnahmen gefördert um Stadtzentren oder Ortskerne für BesucherInnen und BewohnerInnen attraktiv zu erhalten und ein nachhaltiges Wirtschaften zu ermöglichen.
Förderbare Maßnahmen
- Ankauf von Grundstücken und Gebäuden, beispielsweise zur Errichtung von Wohnraum, Ärztezentren, Nahversorger, Büro- oder Geschäftsflächen
- Umgestaltungen zur Erhöhung der Verkehrssicherheit
- Fassadengestaltung an Gebäuden im Eigentum der Gemeinde
- Verbesserung der Aufenthalts- und Erlebnisqualität im öffentlichem Raum (z.B. Gestaltung von Plätzen, Nebenanlagen)
Förderdetails
- Es können Gemeinden (oder deren Gesellschaften) mit einer Umlagefinanzkraft von bis zu 40 Mio. Euro mit einem Zinszuschuss von max. 3% im Jahr für, bei Kreditinstituten aufgenommene Kredite, (bei Leasing fiktiver Kredit) über einen Zeitraum von max. 20 Jahren gefördert werden.
- Die max. geförderte Kredithöhe beim Ankauf von Grundstücken und Gebäuden mit Umsetzungs- und Nutzungskonzept liegt bei 500.000 Euro und bei allen anderen Maßnahmen bei 350.000 Euro.
Weitere Informationen
Haben Sie noch Fragen? Wir beraten Sie gerne!
Hotline: 02742 22 14 44
E-Mail: gemeindeservice@enu.at
Vor-Ort-Beratung der Förderberatung NÖ (http://www.umweltgemeinde.at/vor-ort-beratung)