Umwelt-Gemeinde-Service

Neubau

Symbol Fördergeber Bund

Förderung von Neubau öffentlicher Gebäude in energieeffizienter Bauweise.

Bundesförderung im Rahmen der Umweltförderung im Inland (UFI).

Gefördert wird

Neubau von überwiegend betrieblich oder für öffentliche Zwecke genutzten Gebäuden in energieeffizienter Bauweise, bei dem die Anforderungen der Richtlinie des Österreichischen Instituts für Bautechnik (OIB Richtlinie 2015 oder 2019) erheblich unterschritten werden.

Material sowie zugehörige Montage- und Planungsleistungen für

  • Dämmung der thermischen Hülle
  • Fenster und Außentüren
  • außenliegende Verschattungssysteme
  • Freiwilliger Einbau von Lüftungsgeräte mit Wärmerückgewinnung
  • Mehrkosten für Bauteilaktivierung
  • Mehrkosten monolithische Außenwandaufbauten
  • Extensive Dachbegrünung
  • hinterlüftete Fassaden bis zu max. 150 Euro/m² Investitionskosten
  • hinterlüftete Fassadenschalungen bis zu  max. 100 Euro/m² Investitionskosten
  • Fassadenbegrünung bis zu max. 150 Euro/m² Investitionskosten

Förderhöhe

Einmaliger Investitionskostenzuschuss - max. 18 % der förderungsfähigen Mehrkosten gegenüber einem vergleichbaren OIB Standard Gebäude. Pro Projekt maximal 4,5 Mio Euro Förderung.

Abhängig von der erzielten Heizwärmebedarfsunterschreitung gegenüber einem Gebäude, entsprechend dem OIB-Standard:

  •  0,5 Euro pro Kilowattstunden (kWh) erzielter Unterschreitung des HWB

Zuschlag von 0,07 Euro pro kWh  für:

  • Einsatz von zumindest 25 % Dämmstoffen aus nachwachsenden Rohstoffen
  • Nachnutzung von vormals genutzten Flächen oder Baulichkeiten wie etwa ein nicht konditioniertes oder bereits abgebrochenes Gebäude, eine versiegelte Fläche (z.B. Parkplatz) oder ehemalige Deponieflächen sein. Der Nachweis hat durch die Übermittlung eines (Bau)Bescheides für die vormalige Nutzung zu erfolgen.
  • Ausführung in klimaaktiv-Gold-Standard
  • Fassadenbegrünung von zumindest 25 % der Fassadenflächen oder extensive Dachbegrünung von zumindest 50 % der Dachflächen
  • Vollholz- oder Holzriegelkonstruktionen als tragende Bauteile bei zumindest 50 % der beheizten Gebäudehüllfläche (ausgenommen Dachkonstruktionen über 20 % Neigung)

Förderdetails

  • Die Reduktion des Heizwärmebedarfs nach OIB muss zumindest 15 % betragen - genaue Formeln siehe Informationsblatt. Ab 1. Juni 2021 muss der Gesamt-Energieeffizienzfaktor (fGEE) laut Energieausweis dabei kleiner oder gleich 0,70 sein.
  • Beteiligung des Landes an der Förderung von mindestens 12 % der beantragten Kosten. Beispielsweise NÖ Bedarfszuweisungen oder NÖ Klimaschutz in Gemeinden. 
  • Ab 1. Juni 2021 gilt: Überwiegend bedeutet mehr als 50 % der beheizten Bruttogrundfläche des Gebäudes werden für betrieblich bzw. öffentliche Zwecke genutzt. Private Nutzungsanteile unter 50 % werden mitgefördert.
  • Energieausweise für Produktionshallen, Lagerhallen udgl. (Gebäudekategorie 13 - sonstige Gebäude) sind auf Grundlage der am ehesten zutreffenden Gebäudekategorie (Kat. 1-12 nach OIB Richtlinie 6 / 15 bzw. 4-12 nach OIB Richtlinie 6/ 19) zu ermitteln. Die Soll-Innentemperatur der Energieausweise ist den tatsächlichen Gegebenheiten anzupassen.
  • Zubauten und Erweiterungen von bestehenden Gebäuden können als Neubau gefördert werden, wenn der Zubau über 25 % der bereits bestehenden Bruttogrundfläche liegt
  • Hinweis: Projekte, die von Gemeindebetrieben mit marktbestimmter Tätigkeit durchgeführt werden, können die Förderungen als Betrieb beantragen.
  • Fördergegenstand ist die Außenhülle des Gebäudes - etwaige Bundesförderungen wie etwa für Heizsysteme, PV u.ä. also kombinierbar.

Weitere Informationen

Haben Sie noch Fragen? Wir beraten Sie gerne!

Hotline: 02742 22 14 44
E-Mail: gemeindeservice@enu.at
Vor-Ort-Beratung der Förderberatung NÖ (http://www.umweltgemeinde.at/vor-ort-beratung)

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Dieses Projekt wird vom Europäischen Fonds für regionale Entwicklung finanziert. Nähere Informationen zu IWB/EFRE finden Sie auf www.efre.gv.at.

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