Umwelt-Gemeinde-Service

Natur im Garten

Symbol Fördergeber Land NÖ

Förderung im Zusammenhang mit naturnahen Grünräumen

Natur im Garten (NIG) ist eine Bewegung des Landes NÖ für naturnahe und umweltschonende Gestaltung und Bewirtschaftung von Gartenanlagen und Grünräumen. Neben umfangreichen Informations- und Beratungsleistungen, ist die Vergabe von Fördermitteln in Form nicht rückzahlbarer Beihilfen für Projekte, die den Grundsätzen und Richtlinien von NIG entsprechen, insbesondere für innovative Projekte von öffentlichem Interesse mit erheblicher öffentlicher Wirksamkeit möglich.

Die Grundsätze der Bewegung NIG sind:

  • Verzicht auf Einsatz umweltschädigender Stoffe in der Bewirtschaftung von Gärten und Grünräumen insbesondere Pestizide, chemisch synthetische Düngemittel, Torf und Torfprodukte.
  • Schaffen von Lebensräumen für eine Vielfalt an Tieren und Pflanzenarten durch naturnah gestaltete und bewirtschaftete Gärten und Grünräume unter Verwendung heimischer und standortgerechter bzw. sonstiger ökologisch wertvoller Pflanzen.
  • Schaffen von Gärten und Grünräume mit hohem Erholungs- und Freizeitwert infolge nutzungsorientierter naturnaher Gestaltung.
  • Ressourcenschonendes Anlegen und Bewirtschaften der Garten und Grünräume insbesondere durch Kompostierung von biogenen Abfällen im Sinne einer Kreislaufwirtschaft und durch die Wahl umweltschonender Gartenmaterialien.

Gefördert werden

  1. Investitionen und investitionsgebundene Leistungen im Bereich der Garten- und Grünraumgestaltung und –bewirtschaftung (z.B. Pflanzmaterial, Anschaffung von Maschinen und Geräten zur ökologischen Unkrautbekämpfung) sowie unmittelbar damit verbundene bauliche Maßnahmen
  2. Maßnahmen der Bewusstseinsbildung, Öffentlichkeitsarbeit (ÖA), sowie Ausbildung und Weiterbildung im Zusammenhang mit nachhaltiger Garten- und Grünraumgestaltung/-bewirtschaftung - soferne sie den Grundsätzen der Bewegung NIG entsprechen und diese in geeigneter Weise der Bevölkerung bekannt gemacht werden und die Maßnahmen geeignet sind, das Bewusstsein für ökologische Gestaltung und Bewirtschaftung zu heben oder das Wissen dazu zu vermitteln.
  3. Forschungsvorhaben zur nachhaltigen Garten- und Grünraumgestaltung/-bewirtschaftung, soferne sie maßgeblich sind, um zukünftige Entscheidungen, Maßnahmen oder Investitionen im Rahmen der Grundsätze von NIG entsprechend zu beeinflussen.

FörderwerberIn

  • Gemeinde u.a. öffentliche Institution
  • Verein, Organisation, Unternehmen sofern sie nicht dem Wettbewerbsrecht unterliegen

Förderhöhe

je nach Maßnahme unterschiedlich:

  • max. 30 % (Fördergegenstand 1)
  • max. 70 % (Fördergegenstand 2 und 3)
  • Für besonders innovative Projekte und besonders hohe Bedeutung für NIG können für alle Fördergegenstände auch höhere Fördersätze vergeben werden.

Deckelung pro Einreicher und Jahr:

  • je Institution maximale Förderhöhe von € 30.000,- pro Jahr

Förderdetails

  • Förderbar sind Projekte mit Gesamtkosten von mindestens 2.000 Euro  - außer bei Fördergegenstand 2, dort Gesamtkosten von mindestens 500 Euro.
  • Planungsleistungen für das Projekt können im Ausmaß von 20% der anerkennbaren Gesamtkosten berücksichtigt werden, soferne die Deckelungen noch nicht erreicht sind. Die Planungsleistung kann einige Zeit vor der Einreichung erfolgt sein, aber muss das eingereichte Projekt betreffen. Planungen/Konzepte alleine ohne Projekt-Umsetzung sind nicht förderbar.
  • Der Projektzeitraum ist in der Projektbeschreibung zu definieren und wird i.R. von der Förderstelle als Umsetzungszeitraum anerkannt. Innerhalb 1 Jahres nach der Schlussrechnung muss die widmungsgemäße Verwendung spätestens nachgewiesen werden, sonst erlischt die Förderzusage.
  • Zustimmung zu Veröffentlichungen und zu Maßnahmen der Öffentlichkeitsarbeit durch NIG/Land NÖ

Für Investitionen (Fördergegenstand 1) - Bei Planung, Errichtung und Erhaltung muss Folgendes sichergestellt sein:

  • Keine Anwendung von Pestiziden, ausgenommen Pflanzenschutzmittel des Bio-Landbaus. Empfohlen ist die Anwendung der NIG-Gütesiegelprodukte
  • Keine Anwednung chem.-synthetischen Düngemittel, Torf/torfhaltigen Produkte - empfohlen ist die Anwendung der NIG-Gütesiegelprodukte
  • Vielfalt an Strukturen und Arten und Bepflanzung
  • Verwendung vorwiegend heimischer und standortgerechter bzw. ökologisch wertvoller Pflanzen; möglichst aus regionaler und biologischer Produktion
  • Eine Fachberatung entsprechend den Kriterien von NIG ist vor Einreichung des Projektes einzuholen bzw. dringend zu empfehlen, damit die Pflanzauswahl etc. entsprechend förderfähig bleibt.
  • Fachplanung erforderlich - bei mangelnder Qualität kann der Förderantrag abgelehnt werden.
  • Anlagen müssen öffentlich zugänglich und mit den zur Verfügung gestellten Fördertafeln gekennzeichnet sein
  • Erhaltung für mindestens 5 Jahre in gutem Pflegezustand
  • Pflege durch fachlich ausreichend qualifiziertes Pflegepersonal

Hinweise:
Als ausreichend qualifiziert gelten Personen mit abgeschlossener ökologisch-gärtnerischer Ausbildung, Personen mit fachlich gleichwertiger Ausbildung bzw. Kenntnissen sowie Absolventen des Ausbildungslehrganges für Ökologische Grünraumpflege.

Es wird empfohlen, alle an der Ausführung beteiligten Firmen ausdrücklich darauf hinzuweisen, dass diese Kriterin von NIG einzuhalten sind.

Tipp

Nutzen Sie die geförderte NIG-Gestaltungsberatung besonders vor Investitionsprojekten (im Sinne einer Fachberatung) - der Selbstbehalt für Gemeinden pro Beratungseinheit (2,5 h) beträgt dabei € 135. Bei Anmeldung bis 31.5.2024 gilt ein vergünstiger Selbstbehalt von € 125. Pro Projekt werden maximal 3 Beratungseinheiten (max. 7,5 h) gefördert. Natur im Garten Gemeinden können die geförderte Beratung für jedes neue Grünraum Projekt in Anspruch nehmen; alle anderen Gemeinden alle drei Jahre.

Einreichung

  • Einreichung jederzeit möglich - Formulare auf der Förderwebsite
  • online Einbringung oder per e-mail an die Förderstelle 
  • Vor Projektbeginn - bis auf Kleinförderungen
  • Kleinförderungen - d.h. Förderbarwert bis 5.000 Euro - Antragstellung auch noch nach Projektumsetzung, bis maximal 6 Monate nach Rechnungslegung.

Weitere Informationen

Bitte beachten Sie: Auf Förderungen besteht kein Rechtsanspruch.
Die genannten Inhalte stellen eine kompakte Zusammenfassung der Förderungen für NÖ Gemeinden dar. Aufgrund der Kurzdarstellung kann nicht auf alle Fördervoraussetzungen eingegangen werden. Die Informationen werden regelmäßig aktualisiert. Bitte beachten Sie jedoch, dass sich Förderungen kurzfristig ändern können. Letztgültige Informationen geben die unter den Links angeführten Förderstellen.

Haben Sie noch Fragen? Wir beraten Sie gerne!

Hotline: 02742 22 14 44
E-Mail: service@dorf-stadterneuerung.at
Vor-Ort-Beratung der Förderberatung NÖ (http://www.foerderzentrum.at/foerderzentrum-team)

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