Umwelt-Gemeinde-Service

Natur im Garten

Symbol Fördergeber Land NÖ

Förderung im Zusammenhang mit naturnahen Grünräumen

Natur im Garten (NIG) ist eine Bewegung des Landes NÖ für naturnahe und umweltschonende Gestaltung und Bewirtschaftung von Gartenanlagen  und Grünräumen. Neben umfangreichen Informations- und Beratungsleistungen, ist die Vergabe von Fördermitteln in Form nicht rückzahlbarer Beihilfen für Projekte, die den Grundsätzen und Richtlinien von NIG entsprechen, insbesondere für innovative Projekte von öffentlichem Interesse, Teil der Bewegung.

Die Grundsätze der Bewegung NIG sind:

  • Verzicht auf Einsatz umweltschädigender Stoffe in der Bewirtschaftung von Gärten und Grünräumen insbesondere Pestizide, chemisch synthetische Düngemittel, Torf und Torfprodukte.
  • Schaffen von Lebensräumen für eine Vielfalt an Tieren und Pflanzenarten durch naturnah gestaltete und bewirtschaftete Gärten und Grünräume unter Verwendung heimischer und standortgerechter bzw. sonstiger ökologisch wertvoller Pflanzen.
  • Schaffen von Gärten und Grünräume mit hohem Erholungs- und Freizeitwert infolge nutzungsorientierter naturnaher Gestaltung sowie einem höheren Anteil an Selbstversorgung mit Gemüse und Obst.
  • Ressourcenschonendes Anlegen und Bewirtschaften der Garten und Grünräume insbesondere durch Kompostierung von biogenen Abfällen im Sinne einer Kreislaufwirtschaft und durch die Wahl umweltschonender Gartenmaterialien.

Gefördert werden

im Zusammenhang mit nachhaltiger und umweltschonender Garten- und Grünraumgestaltung und Bewirtschaftung:

  1. Investitionen und investitionsgebundene Leistungen im Bereich der Garten- und 
    Grünraumgestaltung und –bewirtschaftung (z.B. Pflanzmaterial, Anschaffung von Maschinen und Geräten zur ökologischen Unkrautbekämpfung) sowie unmittelbar damit verbundene bauliche und künstlerische Maßnahmen, Investitionen in Schauanlagen und Anlagen zu Lehr- und Forschungszwecken
  2. Maßnahmen der Bewusstseinsbildung, Öffentlichkeitsarbeit (ÖA), sowie Ausbildung und Weiterbildung zum ökologischen Gärtnern wie beispielsweise Theateraufführungen und Aktionen mit Schulen und Kindergärten
  3. Grundlagen, Konzepte und Planungsleistungen, allgemeine Maßnahmen, Projekte zu Schauzwecken und Lehrzwecken
  4. Forschungsvorhaben und technische Entwicklungsmaßnahmen

FörderwerberIn

  • Gemeinde u.a. öffentliche Institution
  • Verein, Organisation, Unternehmen sofern sie nicht dem Wettbewerbsrecht unterliegen

Förderhöhe

Die Höhe des Zuschusses variiert je nach Maßnahme:

  • max. 40 % (Punkt 1)
  • max. 70 % (Punkt 2 bis 4)

Die mögliche Förderung im Rahmen von „Natur im Garten“ ist mit einer maximalen Förderhöhe von € 30.000,- pro Jahr gedeckelt

Fördervoraussetzungen

  • Förderbar sind Projekte mit Gesamtkosten von mindestens 2.000 Euro  - außer bei Fördergegenstand 2, dort Gesamtkosten von mindestens 500 Euro.
  • Zustimmung zu Veröffentlichungen und zu Maßnahmen der Öffentlichkeitsarbeit durch NIG/Land NÖ

Für Investitionen (Fördergegenstand 1)

  • Eine Fachberatung durch NIG vor Einreichung des Projektes ist einzuholen
  • Fachplanung
  • Keine Anwendung von Pestiziden, ausgenommen Pflanzenschutzmittel des Bio-Landbaus
  • Keine chem.-synthetischen Düngemittel, Torf/torfhaltigen Produkte
  • Vielfalt an Strukturen und Arten und Bepflanzung
  • Verwendung vorwiegend heimischer und standortgerechter bzw. ökologisch wertvoller Pflanzen; möglichst aus regionaler und biologischer Produktion
  • Erhaltung für mindestens 5 Jahre in gutem Pflegezustand
  • Pflege durch fachlich ausreichend qualifiziertes Pflegepersonal
  • Anlagen müssen öffentlich zugänglich und mit den zur Verfügung gestellten Fördertafeln gekennzeichnet sein

Hinweis: Als ausreichend qualifiziert gelten Personen mit abgeschlossener gärtnerischer Ausbildung, Personen mit fachlich gleichwertiger Ausbildung bzw. Kenntnissen sowie Absolventen des Ausbildungslehrganges für Ökologische Grünraumpflege.

Für Maßnahmen Bildung und ÖA (Fördergegenstand 2)

  • Maßnahmen entsprechen den Grundsätzen von NIG, und diese Grundsätze sind der Bevölkerung bekannt zu machen
  • Bewusstsein für ökologische Gestaltung und Bewirtschaftung heben oder das Wissen dazu vermitteln

Für alle anderen Maßnahmen (Fördergegenstand 3 und 4)

  • Die Vorhaben müssen maßgeblich sein, um zukünftige Entscheidungen, Maßnahmen oder Investitionen im Rahmen der Grundsätze von NIG entsprechend zu beeinflussen.

Tipp

Nutzen Sie die geförderte NIG-Gestaltungsberatung, besonders vor Investitionsprojekten - Selbstbehalt für Gemeinden derzeit 125,- Euro pro Einheit.

Einreichung

  • Eine Einreichung ist jederzeit mit Antragsformular - bevorzugt online - möglich.
  • Vor Projektbeginn - bis auf Kleinförderungen.
  • Kleinförderungen - d.h. Förderbarwert bis 5.000 Euro - Antragstellung auch noch nach Projektumsetzung, bis maximal 6 Monate nach Rechnungslegung.

Weitere Informationen

Bitte beachten Sie: Auf Förderungen besteht kein Rechtsanspruch.
Die genannten Inhalte stellen eine kompakte Zusammenfassung der Förderungen für NÖ Gemeinden dar. Aufgrund der Kurzdarstellung kann nicht auf alle Fördervoraussetzungen eingegangen werden. Die Informationen werden regelmäßig aktualisiert. Bitte beachten Sie jedoch, dass sich Förderungen kurzfristig ändern können. Letztgültige Informationen geben die unter den Links angeführten Förderstellen.

Haben Sie noch Fragen? Wir beraten Sie gerne!

Hotline: 02742 22 14 44
E-Mail: gemeindeservice@enu.at
Vor-Ort-Beratung der Förderberatung NÖ (http://www.umweltgemeinde.at/vor-ort-beratung)

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Dieses Projekt wird vom Europäischen Fonds für regionale Entwicklung finanziert. Nähere Informationen zu IWB/EFRE finden Sie auf www.efre.gv.at.

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