Löschwasserversorgung
Förderung für die Errichtung und Erweiterung von Löschwasseranlagen durch Gemeinden
Short Facts
Fördergegenstand: Errichtung und Erweiterung von Löschwasserversorgungsanlagen
FörderweberIn: Gemeinde
Förderhöhe: 40 % der anerkannten Baukosten
Laufzeit: unbefristet
Antragszeitpunkt: vor der Umsetzung
Tipp: Stellen Sie vor Beginn der Planung zunächst ein formloses Ansuchen um Feststellung der Förderfähigkeit an die Abteilung Siedlungswasserwirtschaft (WA4).
Kontakt & Links
Amt der NÖ Landesregierung, Abteilung Siedlungswasserwirtschaft (WA4)
+43 2742 9005 14421
post.wa4@noel.gv.at
Ing. Rudolf Hanel
+43 2742 9005 14430
Die Förderung beruht auf der Richtlinie Siedlungswasserwirtschaft 2016 des NÖ Wasserwirtschaftsfonds.
Gefördert werden
für den Löschwassergrundschutz von Gemeinden die Errichtung und Erweiterung von Löschwasserversorgungsanlagen:
- Brunnen
- Behälter
- Teiche
- ortsfeste Anlagen zur Löschwasserversorgung
Die Maßnahmen sind im Einvernehmen mit der örtlich zuständigen Feuerwehr festzulegen.
FörderwerberIn
Gemeinde
Förderhöhe
- Für Löschwasserversorgungsanlagen kann eine Förderung von 40 % der anerkannten Baukosten, exkl. USt., höchstens jedoch ein Betrag von 20.000 Euro als nicht rückzahlbarer Beitrag gewährt werden.
- Baukosten für erforderliche Anlagen oder Anlageteile, die auch für andere Zwecke genutzt werden, können anteilig anerkannt werden.
Fördervoraussetzungen
- Die Maßnahmen sind im Einvernehmen mit der örtlich zuständigen Feuerwehr festzulegen.
- Die etwaigen erforderlichen wasserrechtlichen und baubehördlichen Bewilligungen müssen vorliegen.
- Erklärung der Gemeinde, dass in dem Bereich keine öffentliche Wasserversorgung besteht bzw. Nachweis des zusätzlichen Löschwasserbedarfes durch die örtlich zuständige Feuerwehr.
Einreichung
- Einreichung vor Umsetzung der Maßnahme.
- Formulare dazu auf der Förderwebsite.
Weitere Informationen
Bitte beachten Sie: Auf Förderungen besteht kein Rechtsanspruch.
Die genannten Inhalte stellen eine kompakte Zusammenfassung der Förderungen für NÖ Gemeinden dar. Aufgrund der Kurzdarstellung kann nicht auf alle Fördervoraussetzungen eingegangen werden. Die Informationen werden regelmäßig aktualisiert. Bitte beachten Sie jedoch, dass sich Förderungen kurzfristig ändern können. Letztgültige Informationen geben die unter den Links angeführten Förderstellen.
Haben Sie noch Fragen? Wir beraten Sie gerne!
Hotline: 02742 22 14 44
E-Mail: gemeindeservice@enu.at
Vor-Ort-Beratung der Förderberatung NÖ (http://www.umweltgemeinde.at/vor-ort-beratung)