Umwelt-Gemeinde-Service

LED Innen­beleuchtung

Symbol Fördergeber Bund

Förderung der Erneuerung von Innenraumbeleuchtungen durch LED Systeme zwischen 0,5 und 20 KW Anschlusswert.

Bundesförderung im Rahmen der Umweltförderung im Inland.

Gefördert werden

  • Austausch konventioneller Leuchten auf neue LED-Beleuchtungssysteme
  • Anwendung von automatisierter Lichtsteuerungssysteme also bewegungsaktivierte, tageslichtabhängige Steuerung - nur in Kombination mit dem Austausch

Förderhöhe

Einmaliger Investitionszuschuss - max.18 % der förderungsfähigen Kosten bzw. Pauschalbetrag von:

  • Die Förderhöhe beträgt
    • € 300,- je kW Anschlussleistung
  • Zuschlag für Lichtsteuerung
    • € 60,- je kW Anschlussleistung

Bei Verwendung von Mitteln aus dem Kommunalen Investitionsprogramm (KIP) 2020/2023 für dieses Vorhaben, ändert sich die Förderhöhe auf max. 30% bzw. € 500,- je kW sowie Zuschlag von € 100,- je kW bei automatischer Lichtsteuerung.

Förderdetails

  • Die gesamte Anschlussleistung der installierten LED-Leuchten muss mindestens 500 Watt und weniger als 20 kW betragen.
  • Förderfähig sind Kosten für die LED-Syteme (LED-Leuchten, montagerelevante Kabel und Leitungen, Rohr- und Tragesysteme, Schalt- und Steckgeräte, automatisierte Steuerung) sowie für Planung und Montage.
  • Die verbauten LED-Systeme müssen zumindest folgende technische Anforderungen erfüllen:
    • Effizienz 100 lm/W
    • Farbwiedergabe CRI 80
    • Lebensdauer 50.000 h L80 B50
  • Voraussetzung ist die Beteiligung des Landes an der Förderung mit 12 % der beantragten Kosten oder die Verwendung von Mitteln aus dem Kommunalen Investitionsprogramm 2020.
  • Die vom Bund geforderte Landesbeteiligung an der Förderung kann durch Klimaschutz in der Gemeinde abgedeckt werden, falls keine andere Standardförderung des Landes NÖ anwendbar ist! Vor der Einreichung sind jedoch zuerst die Standard-Landesförderungen abzuklären, z.B. Landesfinanzsonderaktion allgemein, Schul- und Kindergartenfonds.

ACHTUNG: Projekte die vor 31. Mai 2021 abgeschlossen wurden, können noch mit den alten vor 1. Juni 2021 geltenden Bedingungen (keine 20 kW Grenze, höherer Fördersatz, keine technische Anforderungsliste) eingereicht werden.

Weitere Informationen

Bitte beachten Sie: Auf Förderungen besteht kein Rechtsanspruch.
Die genannten Inhalte stellen eine kompakte Zusammenfassung der Förderungen für NÖ Gemeinden dar. Aufgrund der Kurzdarstellung kann nicht auf alle Fördervoraussetzungen eingegangen werden. Die Informationen werden regelmäßig aktualisiert. Bitte beachten Sie jedoch, dass sich Förderungen kurzfristig ändern können. Letztgültige Informationen geben die unter den Links angeführten Förderstellen.

Haben Sie noch Fragen? Wir beraten Sie gerne!

Hotline: 02742 22 14 44
E-Mail: gemeindeservice@enu.at
Vor-Ort-Beratung der Förderberatung NÖ (http://www.umweltgemeinde.at/vor-ort-beratung)

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Dieses Projekt wird vom Europäischen Fonds für regionale Entwicklung finanziert. Nähere Informationen zu IWB/EFRE finden Sie auf www.efre.gv.at.

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