LED Innenbeleuchtung
Förderung der Erneuerung von Innenraumbeleuchtungen durch LED Systeme.
Short Facts
Fördergegenstand: LED Innenbeleuchtung
FörderwerberIn: Gemeinde, Gebietskörperschaft
Förderhöhe: max. 18 % (30 % bei KIP Antrag) der förderungsfähigen Kosten
Laufzeit: unbefristet
Einreichzeitpunkt: nach Projektabschluss, spätestens 6 Monate nach Rechnungslegung
Kontakt & Links
Kommunalkredit Public Consulting (KPC) Serviceteam LED-Systeme
+43 1 316 31 710
led@kommunalkredit.at
KPC
Infoblatt Bund
Bundesförderung im Rahmen der Umweltförderung im Inland.
Gefördert werden
- Tausch von konventionellen Leuchten auf neue LED-Beleuchtungssysteme
- Neue automatisierte Lichtsteuerungssysteme also bewegungsaktivierte, tageslichtabhängige Regelung in Kombination mit neuen LED-Beleuchtungssystemen
Förderhöhe
Die Förderung wird als nicht rückzahlbarer Investitionszuschuss ausbezahlt und ist mit 18 % der förderungsfähigen Kosten begrenzt:
- Die Förderhöhe beträgt € 360,- je kW Anschlussleistung.
- Für die Lichtsteuerung wird ein Pauschalsatz von € 60,- je kW Anschlussleistung berechnet.
Bei Verwendung von Mitteln aus dem Kommunalen Investitionsprogramm 2020 für dieses Vorhaben, ändert sich die Förderhöhe auf max. 30% bzw. € 600,- je kW sowie Zuschlag von € 100,- je kW bei automatischer Lichtsteuerung.
Förderdetails
- Die gesamte Anschlussleistung der installierten LED-Leuchten muss zumindest 500 Watt betragen.
- Voraussetzung ist die Beteiligung des Landes an der Förderung mit 12 % der beantragten Kosten oder die Verwendung von Mitteln aus dem Kommunalen Investitionsprogramm 2020.
- Die vom Bund geforderte Landesbeteiligung an der Förderung wird durch Klimaschutz in der Gemeinde abgedeckt, wenn keine andere Satndardförderung des Landes NÖ anwendbar ist! Vor der Einreichung sind deshalb alternative Landesförderungen abzuklären, z.B. Landesfinanzsonderaktion allgemein, Schul- und Kindergartenfonds.
Weitere Informationen
Bitte beachten Sie: Auf Förderungen besteht kein Rechtsanspruch.
Die genannten Inhalte stellen eine kompakte Zusammenfassung der Förderungen für NÖ Gemeinden dar. Aufgrund der Kurzdarstellung kann nicht auf alle Fördervoraussetzungen eingegangen werden. Die Informationen werden regelmäßig aktualisiert. Bitte beachten Sie jedoch, dass sich Förderungen kurzfristig ändern können. Letztgültige Informationen geben die unter den Links angeführten Förderstellen.
Haben Sie noch Fragen? Wir beraten Sie gerne!
Hotline: 02742 22 14 44
E-Mail: gemeindeservice@enu.at
Vor-Ort-Beratung der Förderberatung NÖ (http://www.umweltgemeinde.at/vor-ort-beratung)