Investitionen in Öffentliche Sicherheit und Barrierefreiheit
Förderung von Investitionen in Öffentliche Sicherheit und Barrierefreiheit in NÖ Gemeinden.
Short Facts
FörderwerberIn: Gemeinden, Gesellschaften im Alleineigentum der Gemeinde, NÖ Schulgemeinden
Fördergegenstand: Infrastrukturelle und energietechnische Baumaßnahmen
Förderhöhe: Zinsenzuschuss von max. 3 % pro Jahr, für bei Kreditinstituten aufgenommene Krediten und der Übernahme der Haftung durch das Land NÖ über einen Zeitraum von 15 Jahren.
Laufzeit: ab sofort Ende: 31.12.2022
Einreichzeitpunkt: vor Kreditabschluss
Kontakt & Links
Amt der NÖ Landesregierung, Abt. Finanzen
+43 2742 9005 125 15
post.f1@noel.gv.at
Land NÖ
Richtlinie
Gefördert werden
Investitionen in die öffentliche Sicherheit und Barrierefreiheit bedeutet die Finanzierung des Ankaufes von Feuerwehrfahrzeugen, von baulichen Maßnahmen zur Erhöhung der Verkehrssicherheit und von Maßnahmen zur Beseitigung von baulichen Barrieren bei gemeindeeigenen Gebäuden.
Folgende Vorhaben sind förderbar
-
Feuerwehrfahrzeuge: Förderbar ist der nicht durch Eigenmittel und andere projektbezogene Förderungen abgedeckte Teil der Anschaffungskosten, maximal 50 %. Die Notwendigkeit der Maßnahme muss durch den NÖ Landesfeuerwehr-verband bestätigt werden.
-
Bauliche Maßnahmen zur Erhöhung der Verkehrssicherheit: Förderbar ist der nicht durch Eigenmittel und andere projektbezogene Förderungen oder durch Dritte abgedeckte bzw. abzudeckende Teil der anrechenbaren Gesamtkosten, maximal 50 %. Die Notwendigkeit der Baumaßnahme ist durch die Gemeinde zu erläutern.
-
Maßnahmen zur Beseitigung von baulichen Barrieren bei gemeindeeigenen Gebäuden: Förderbar ist der nicht durch Eigenmittel und andere projektbezogene Förderungen abgedeckte Teil der Gesamtkosten, maximal 50 %. Ausgenommen sind Gebäude bzw. Gebäudeteile mit Einkünften aus Vermietung oder Verpachtung.
Förderdetails
Die Förderung besteht aus der Gewährung eines Zinsenzuschusses von höchstens 3 % p.a. für bei Kreditinstituten aufgenommene Kredite über einen Zeitraum von bis zu 15 Jahren. Die maximal förderbare Kredithöhe ergibt sich aus den Gesamtkosten abzüglich des Anteils, der durch andere projektbezogene Förderungen bzw. durch Eigenmittel abgedeckt wird.
Es können Gemeinden (oder deren Gesellschaften) sowie NÖ Schulgemeinden mit einer Umlagefinanzkraft von bis zu 40 Mio. Euro gefördert werden
Weitere Informationen
Haben Sie noch Fragen? Wir beraten Sie gerne!
Hotline: 02742 22 14 44
E-Mail: gemeindeservice@enu.at
Vor-Ort-Beratung der Förderberatung NÖ (http://www.umweltgemeinde.at/vor-ort-beratung)