Landesfinanzsonderaktion allgemein
Förderung von infrastrukturellen und energietechnischen Baumaßnahmen in NÖ Gemeinden, abhängig von deren Finanzkraft.
Short Facts
FörderwerberIn: Gemeinden, Gesellschaften im Alleineigentum der Gemeinde, NÖ Schulgemeinden
Fördergegenstand: Infrastrukturelle und energietechnische Baumaßnahmen
Förderhöhe: Zinsenzuschuss von max. 3 % pro Jahr, für bei Kreditinstituten aufgenommene Krediten und der Übernahme der Haftung durch das Land NÖ über einen Zeitraum von 15 Jahren (bzw. 10 Jahren)
Laufzeit: ab sofort Ende: unbefristet
Einreichzeitpunkt: vor Kreditabschluss
Kontakt & Links
Amt der NÖ Landesregierung, Abt. Finanzen
+43 2742 9005 125 15
post.f1@noel.gv.at
Land NÖ
Richtlinie
Förderfähige bauliche bzw. energietechnische Maßnahmen bei
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Gemeindeämtern, Gemeindebüchereien und -archiven,
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Sport- und Freizeiteinrichtungen,
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Feuerwehrhäusern,
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Museen, Kultur- und Veranstaltungszentren, Mehrzweckhallen,
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Öffentlichen Pflichtschulen, Musikschulen und Kindergärten,
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Musikheimen und Mutterberatungen
Bauliche bzw. energietechnische Maßnahmen sind, außer in begründeten Ausnahmefällen förderbar, wenn die entsprechenden energietechnischen Voraussetzungen eingehalten werden.
Weiters sind folgende Vorhaben förderbar
- Aufbahrungshallen, Neuerrichtung und Erweiterung von Friedhöfen,
- Bauhöfen (ohne Altstoffe, Wasser und Kanal),
- Gemeindestraßen und Nebenanlagen,
- Rad- und Wanderwegen,
- Straßenbeleuchtungen, wenn hocheffiziente Gesamtsysteme verwendet werden und
- Anschlussfinanzierungen von Projekten, wenn eine Zwischenfinanzierung bereits im Rahmen der Landes Finanzsonderaktion für Gemeinden genehmigt wurde
Förderdetails
Bei Kreditfinanzierungen besteht die Förderung aus der Gewährung eines Zinsenzuschusses von maximal 3% für bei Kreditinstituten aufgenommene Kredite und der Übernahme der Haftung durch das Land Niederösterreich gemäß § 1356 ABGB. Die Kreditlaufzeit darf bei Übernahme der Haftung durch das Land NÖ höchstens 15 Jahre betragen. Ausgenommen sind Kredite für Gemeindestraßen und Nebenanlagen, Straßenbeleuchtung, Rad- und Wanderwege, deren maximale Laufzeit 10 Jahre beträgt.
Bei Leasingfinanzierungen besteht die Förderung aus der Gewährung eines Zinsenzuschuss von höchstens 3% für einen fiktiven Kredit über einen Zeitraum von maximal 15 Jahren.
Für die Berechnung der Förderung ist die Umlagenfinanzkraft der Gemeinde maßgebend, wobei die geförderte Kredithöhe pro Vorhaben maximal € 350.000,-- beträgt.
Weitere Informationen
Bitte beachten Sie: Auf Förderungen besteht kein Rechtsanspruch.
Die genannten Inhalte stellen eine kompakte Zusammenfassung der Förderungen für NÖ Gemeinden dar. Aufgrund der Kurzdarstellung kann nicht auf alle Fördervoraussetzungen eingegangen werden. Die Informationen werden regelmäßig aktualisiert. Bitte beachten Sie jedoch, dass sich Förderungen kurzfristig ändern können. Letztgültige Informationen geben die unter den Links angeführten Förderstellen.
Haben Sie noch Fragen? Wir beraten Sie gerne!
Hotline: 02742 22 14 44
E-Mail: gemeindeservice@enu.at
Vor-Ort-Beratung der Förderberatung NÖ (http://www.umweltgemeinde.at/vor-ort-beratung)