Landesfinanzsonderaktion allgemein
Förderung von infrastrukturellen und energietechnischen Baumaßnahmen in NÖ Gemeinden, abhängig von deren Finanzkraft.
Short Facts
FörderwerberIn: Gemeinden, Gesellschaften im Alleineigentum der Gemeinde, NÖ Schulgemeinden
Fördergegenstand: Infrastrukturelle und energietechnische Baumaßnahmen
Förderhöhe: Zinsenzuschuss von max. 3 % pro Jahr, für bei Kreditinstituten aufgenommene Krediten und der Übernahme der Haftung durch das Land NÖ über einen Zeitraum von 15 Jahren (bzw. 10 Jahren)
Laufzeit: ab sofort Ende: unbefristet
Einreichzeitpunkt: vor Kreditabschluss
Kontakt & Links
Amt der NÖ Landesregierung, Abt. Finanzen
+43 2742 9005 125 15
post.f1@noel.gv.at
Land NÖ
Richtlinie
Förderfähige bauliche bzw. energietechnische Maßnahmen bei
-
Gemeindeämtern, Gemeindebüchereien und -archiven,
-
Sport- und Freizeiteinrichtungen,
-
Feuerwehrhäusern,
-
Museen, Kultur- und Veranstaltungszentren, Mehrzweckhallen,
-
Öffentlichen Pflichtschulen, Musikschulen und Kindergärten,
-
Musikheimen und Mutterberatungen
Bauliche bzw. energietechnische Maßnahmen sind, außer in begründeten Ausnahmefällen förderbar, wenn die entsprechenden energietechnischen Voraussetzungen eingehalten werden.
Weiters sind folgende Vorhaben förderbar
- Aufbahrungshallen, Neuerrichtung und Erweiterung von Friedhöfen,
- Bauhöfen (ohne Altstoffe, Wasser und Kanal),
- Gemeindestraßen und Nebenanlagen,
- Rad- und Wanderwegen,
- Straßenbeleuchtungen, wenn hocheffiziente Gesamtsysteme verwendet werden und
- Anschlussfinanzierungen von Projekten, wenn eine Zwischenfinanzierung bereits im Rahmen der Landes Finanzsonderaktion für Gemeinden genehmigt wurde
Förderdetails
Bei Kreditfinanzierungen besteht die Förderung aus der Gewährung eines Zinsenzuschusses von maximal 3% für bei Kreditinstituten aufgenommene Kredite und der Übernahme der Haftung durch das Land Niederösterreich gemäß § 1356 ABGB. Die Kreditlaufzeit darf bei Übernahme der Haftung durch das Land NÖ höchstens 15 Jahre betragen. Ausgenommen sind Kredite für Gemeindestraßen und Nebenanlagen, Straßenbeleuchtung, Rad- und Wanderwege, deren maximale Laufzeit 10 Jahre beträgt.
Bei Leasingfinanzierungen besteht die Förderung aus der Gewährung eines Zinsenzuschuss von höchstens 3% für einen fiktiven Kredit über einen Zeitraum von maximal 15 Jahren.
Für die Berechnung der Förderung ist die Umlagenfinanzkraft der Gemeinde maßgebend, wobei die geförderte Kredithöhe pro Vorhaben maximal € 350.000,-- beträgt.
Weitere Informationen
Haben Sie noch Fragen? Wir beraten Sie gerne!
Hotline: 02742 22 14 44
E-Mail: gemeindeservice@enu.at
Vor-Ort-Beratung der Förderberatung NÖ (http://www.umweltgemeinde.at/vor-ort-beratung)