Infrastruktur
Förderung von baulichen und energetischen Maßnahmen in Gemeinden
Short Facts
Fördermodell: Kredit- bzw. Leasingfinanzierung
Förderhöhe: abhängig von der Umlagefinanzkraft der Gemeinde
Kredit bzw. Leasing: max. 3 % Zinsenzuschuss, max. Laufzeit 15 Jahre
Laufzeit: unbefristet
Einreichzeitpunkt:
- Kredit: Im gleichen Jahr, in dem das Vorhaben veranschlagt und durchgeführt wird.
- Leasing: Der Antrag wird nach der Genehmigung des Rechtsgeschäfts durch die NÖ Landesregierung gestellt.
Kontakt & Links
Amt der NÖ Landesregierung, Abteilung Finanzen (F1)
+43 2742 9005 125 15
post.f1@noel.gv.at
Land NÖ
Gemeinden (und Gemeindegesellschaften in 100 % Eigentum) mit einer Umlagefinanzkraft von bis zu 40 Mio. Euro können über die Landesfinanzsonderaktion gefördert werden, um bauliche und energetische Maßnahmen umzusetzen.
Förderbar sind bauliche und energetische Maßnahmen bei
- Gemeindeämtern
- Sport- und Freizeiteinrichtungen
- Gemeindebüchereien und Archiven, Museen
- Feuerwehrhäusern
- Mehrzweckhallen bzw. Kultur- und Veranstaltungszentren
- Öffentliche Pflichtschulen, Musikschulen und Kindergärten
- Musikheimen, Mutterberatungen
Bei Neubauten darf der Heizwärmebedarf von 30 kWh/m2a nicht überschritten werden, bei Sanierungen 50 kWh/m2a (außer bei Widerspruch mit Bauphysik oder Denkmalschutz).
Weitere förderbare Vorhaben
- Aufbahrungshallen, Neuerrichtung und Erweiterung von Friedhöfen
- Bauhöfen (ohne Altstoffe, Wasser und Kanal)
- Gemeindestraßen und Nebenanlagen
- Rad- und Wanderwegen
- Straßenbeleuchtungen, wenn hocheffiziente Gesamtsysteme verwendet werden
- Anschlussfinanzierungen von Projekten, wenn eine Zwischenfinanzierung bereits im Rahmen der Landes-Finanzsonderaktion genehmigt wurde
Die max. geförderte Kredithöhe beträgt 350.000,- Euro.
Weitere Informationen
Bitte beachten Sie: Auf Förderungen besteht kein Rechtsanspruch.
Die genannten Inhalte stellen eine kompakte Zusammenfassung der Förderungen für NÖ Gemeinden dar. Aufgrund der Kurzdarstellung kann nicht auf alle Fördervoraussetzungen eingegangen werden. Die Informationen werden regelmäßig aktualisiert. Bitte beachten Sie jedoch, dass sich Förderungen kurzfristig ändern können. Letztgültige Informationen geben die unter den Links angeführten Förderstellen.
Haben Sie noch Fragen? Wir beraten Sie gerne!
Hotline: 02742 22 14 44
E-Mail: gemeindeservice@enu.at
Vor-Ort-Beratung der Förderberatung NÖ (http://www.umweltgemeinde.at/vor-ort-beratung)