Umwelt-Gemeinde-Service

Klimawandelanpassung KLAR-Region

Symbol Fördergeber Bund

Förderung zur Gründung und Weiterführung von Klimawandelanpassungs-Regionen (KLAR)

Der Klima- und Energiefonds der österreichischen Bundesregierung fördert Gemeindezusammenschlüsse, die Ihre Region klimafit gestalten wollen. Das Programm gibt Regionen die Möglichkeit sich auf den Klimawandel vorzubereiten - an die Gegebenheiten anzupassen - Nachteile in Folge des Klimawandels zu minimieren und sich eröffnende Chancen zu nutzen.

Schwerpunkte der Ausschreibung 2022, bei der 5 Millionen Euro zur Verfügung stehen, wird die Schaffung neuer Regionen sowie die Weiterführung und investive Anpassungsmaßnahmen in bestehenden Regionen sein.

Gefördert werden

die Erstellung eines Anpassungskonzepts, die Umsetzungs- und Weiterführungsphase sowie 1 Investitionsprojekt pro KLAR-Region 

  • Konzeptphase (1 Jahr)
  • Umsetzungsphase (2 Jahre)
  • Weiterführungsphase (3 Jahre, 10 Maßnahmen)
  • KLAR-Invest (ab Umsetzungsphase): Investitionsmaßnahmen in den 2 Themen 2022: Hitzeschutz und Wassermanagement

Grundsätzlich steht eine breite Palette von Anpassungsmöglichkeiten zur Verfügung

  • 'graue', rein technische Maßnahmen wie etwa technische Anlagen zum Hochwasserschutz oder zur Hangstabilisierung
  • grüne Infrastruktur Maßnahmen, die die natürlichen Funktionen von Ökosystemen erhalten oder verbessern und somit Resilienzen schaffen, die Klimafolgen puffern können
  • 'softe oder smarte' Aktivitäten, die auf eine Bewusstseinssteigerung und auf Wissenszuwachs fokussieren, ökonomische Anreize schaffen und institutionelle Rahmenbedingungen für die Anpassung ermöglichen

Förderhöhe

je nach Anzahl der EinwohnerInnen und der Gemeinden in der Region und Konzept- Umsetzung- oder Weiteführungsphase: 

  • max. 75 %, max. 25.000 bis max. 220.000 Euro

KLAR-Invest

  • max. 75 %, max. 40.000 Euro pro Region
    mind. 25 % Kofinanzierungsanteil durch Eigenmittel der Region

Förderdetails

  • Modellregionen müssen zumindest von zwei Gemeinden in Form einer öffentlich-öffentlichen Partnerschaft (ÖÖP) gebildet werden. Mindestens 3.000 und maximal 60.000 EinwohnerInnen je Region.
  • KLAR-Region kann ident sein mit Klima- und Energiemodellregion (KEM)
  • Gemeinde/Öffentlicher Träger: Abgabe einer Kofinanzierungsverpflichtung von 25%, davon die Hälfte in Form von Eigenleistung einbringbar.
  • Abstimmung mit geographisch überschneidenden LEADER-Regionen muss im Vorfeld der Einreichung verpflichtend erfolgen. Dies ist im entsprechenden Formular zu dokumentieren und der Prozess dazulegen, wie die regelmäßige Abstimmung mit Leader Regionen erfolgen wird. 
  • Auswahlverfahren - nach formaler Prüfung durch die KPC beurteilt eine externe Fachjury die Einreichungen. Kriterien siehe Leitfaden.
  • Modellregions-Mangement ab Start der Umsetzungsphase
  • KLAR-Invest: pro Region kann nur ein Antrag gestellt werden
    Die Einreichung erfolgt in 2 Genauighkeitsstufen (1. Kurzantrag, 2. Vollantrag mit Präzisierungen)

KLAR! Invest

Im Rahmen der KLAR Invest werden Projekte gefördert, die dem Hitzeschutz oder dem Wassermanagement dienen.

  • Im Rahmen des Hitzeschutzes sind sämtliche investive Maßnahmen zulässig, die dazu beitragen die Hitzebelastung zu reduzieren (inklusive Verbesserung des Mikroklimas). Dazu gehören sowohl Investitionen in die grüne und blaue Infrastruktur als auch klimafreundliche (passive) Beschattungs- und Kühlungs-maßnahmen.
  • Im Rahmen des Wassermanagements werden sämtliche investive Maßnahmen adressiert, die dazu beitragen mit zuviel (z.B. Starkregen) oder zu wenig (z.B. Trockenheit/Dürre) Wasser besser umzugehen. Dementsprechend können die Maßnahmen von Investitionen in die Wasserzurückhaltung, die Ent-siegelung von Flächen bis hin zur stärkeren Nutzung von Regenwasser reichen.
  • Addidative Maßnahmen (Bewusstseinsbildung) sind mit max. 5 % der Investitionskosten begrenzt.

Die Maßnhamen dürfen von keiner anderen Förderung erfasst sein - der Nachweis ist bei der Antragstellung zu erbringen. Pro Region stehen 40.000 Euro für die Pilotaktion zur Verfügung.

Der Antrag erfolgt in 2 Genauigkeitsstufen - 1. Phase Kurzantrag, 2. Phase Vollantrag.

Einreichung

  • Vor Beginn/Start
  • Von 1. Juni 2022 bis 31.1.2023 - 12 Uhr
  • ACHTUNG: Für KLAR-Invest nur bis 16.9.2022 - 12 Uhr (1. Phase Kurzantrag)
  • Registrierung Klimafondsnummer und online-Antrag bei der KPC

Weitere Informationen

Bitte beachten Sie: Auf Förderungen besteht kein Rechtsanspruch.
Die genannten Inhalte stellen eine kompakte Zusammenfassung der Förderungen für NÖ Gemeinden dar. Aufgrund der Kurzdarstellung kann nicht auf alle Fördervoraussetzungen eingegangen werden. Die Informationen werden regelmäßig aktualisiert. Bitte beachten Sie jedoch, dass sich Förderungen kurzfristig ändern können. Letztgültige Informationen geben die unter den Links angeführten Förderstellen.

  

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Hotline: 02742 22 14 44
E-Mail: gemeindeservice@enu.at
Vor-Ort-Beratung der Förderberatung NÖ (http://www.umweltgemeinde.at/vor-ort-beratung)

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Dieses Projekt wird vom Europäischen Fonds für regionale Entwicklung finanziert. Nähere Informationen zu IWB/EFRE finden Sie auf www.efre.gv.at.

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