Umwelt-Gemeinde-Service

Mikronetz mit Kesselneuanschaffung

Symbol Fördergeber Bund

Förderung für die Errichtung einer Kesselanlage mit innerbetrieblicher Wärmeversorgung

Gefördert werden

  • Mikronetze zur innerbetrieblichen Wärmeversorgung in Verbindung mit neu errichteten Kesselanlagen, die mit Holzpellets, Hackgut aus fester Biomasse oder Stückholz betrieben werden mit überwiegend betrieblicher Nutzung.
  • Die Förderung umfasst Investitionen für Holzheizungen zur zentralen Wärmeversorgung mehrerer betriebseigener Gebäude.

Förderbare Anlagenteile

  • Kessel inkl. Montage
  • Rauchgasreinigung, Kamin
  • Pufferspeicher
  • Heizungstechnik
  • Heizhaus, Brennstofflager
  • Planungskosten (bis max. 10 % der materiellen Investitionskosten)
  • weitere, für den Betrieb relevante Anlagenteile und Kosten
  • Demontage- und Entsorgungskosten für außer Betrieb genommene Kessel und Tankanlagen
  • Fernwärme-Leitung inklusive dazugehöriger
  • Wärme-Übergabestationen

Förderhöhe

Investitionszuschuss:

  • Investitionsmehrkosten für die Umweltinvestition: Förderungsfähige Kosten abzüglich Kosten für eine leistungsgleiche fossile Wärmeerzeugungsanlage
  • max. 18 % bzw. max. 1.500 Euro je eingesparter Tonne CO2
  • 3 % Nachhaltigkeitszuschlag, bei Verwendung von mindesten 80 % Waldhackgut aus einem Einzugsbereich von 50 Kilometern.
  • Eine Landesbeteiligung mit 12 % an der Förderung ist obligatorisch.

Förderdetails

  • Anlagen sind nur in Gebieten förderungsfähig, in denen keine Möglichkeit zum Anschluss an eine klimafreundlich bzw. hocheffiziente Fernwärmeversorgung besteht
  • Investition muss  mindestens 10.000 Euro betragen.
  • Die Mindesteinsparung beträgt 4 t CO2.
  • Unter einem innerbetrieblichen Mikronetz versteht man die Versorgung von mehreren, baulich getrennten Gebäuden eines Unternehmens. Zu beachten ist, dass zum Zeitpunkt der Antragstellung die Wärmeleitungen zwischen den Gebäuden noch nicht bestehen dürfen.

Weitere Informationen


Bitte beachten Sie: Auf Förderungen besteht kein Rechtsanspruch.
Die genannten Inhalte stellen eine kompakte Zusammenfassung der Förderungen für NÖ Gemeinden dar. Aufgrund der Kurzdarstellung kann nicht auf alle Fördervoraussetzungen eingegangen werden. Die Informationen werden regelmäßig aktualisiert. Bitte beachten Sie jedoch, dass sich Förderungen kurzfristig ändern können. Letztgültige Informationen geben die unter den Links angeführten Förderstellen.

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