Klima- & Energie-Modellregionen KEM 2022
Förderung der Weiterführung von Klima- & Energie-Modellregionen (KEM)
Short Facts
FörderwerberIn: Klima- und Energiemodellregionen in der Umsetzungs- oder Weiterführungsphase
Förderhöhe: je nach Anzahl der Gemeinden und EinwohnerInnen ergibt sich ein maximaler Fördersatz von 75 %, bei Leitprojekten maximale Förderbeiträge je nach Projektgröße
Laufzeit: Start 30. Mai 2022 - Einreichfrist 14.10.2022 12 Uhr für Weiterführungen und Leitprojekte bzw. 28.02.2023 12 Uhr für Investitionsprojekte
Einreichzeitpunkt: vor Umsetzung
Kontakt & Links
Kommunalkredit Public Consulting (KPC) KEM
Mag. (FH) Georg Schmutterer, DIin Biljana Spasojevic
+43 131 631 721
umwelt@kommunalkredit.at
KPC
Klimafonds
Leitfaden
Liste der Regionen
Am 30. Mai 2022 wurde die Ausschreibung Klima- und Energiemodellregionen (KEM) 2022 des Klima- und Energiefonds der österreichischen Bundesregierung gestartet und trägt zur Erreichung der klima- und energiepolitischen Ziele bei. Dabei werden Regionen durch Beratung, Konzepte und Investitionen im Bereich der Energie- und Mobilitätswende unterstützt. Das Programm trägt zur Erreichung des von Österreich ratifizierten Weltklimaabkommens bei und unterstützt die Zielerreichung im Rahmen der Klima- und Energievorhaben der Europäischen Union sowie die Umsetzung des Nationalen Energie- und Klimaplans (NEKP).
Gefördert werden
- Weiterführung bestehender KEM-Regionen für jeweils 3 Jahre mit aktualisiertem Umsetzungskonzept
- Qualitätsmanagement (KEM-QM): Verplichtende Unterstützung der Modellregions-ManagerInnen zur Sicherung der Erfolge in der Region und Begleitung vor Ort
- Leitprojekte: Projekte die besondere Strahlkraft haben und das Programm sowie die KEM-Region zusätzlich zu den Maßnahmen des Umsetzungskonzeptes unterstützen (neue Projektansätze, Vorbildprojekte).
- Investitionsförderung in KEM
Förderhöhe
- Weiterführung: 75 %, Beträge je nach Anzahl der EinwohnerInnen und der Gemeinden in der Region
- Leitprojekte werden wie folgt unterstützt: max. 36.000 Euro inkl. USt. für kleine Projekte (Kategorie 1), max. 66.000 Euro inkl. USt für mittlere Projekte (Kategorie 2), max. 90.000 Euro für große Projekte (Kategorie 3).
Förderdetails
- Mit der aktuellen Ausschreibung werden keine neuen Klima- und Energie-Modellregionen unterstützt. Die Unterstützung von neuen KEM ist nach einem Stakeholderprozess für das 4. Quartal 2022 geplant.
- Antrag auf Weiterführung können bestehende Klima- und Energie-Modellregionen in der Umsetzungs- bzw. Weiterführungsphase mit vorliegendem Zwischenbericht stellen.
- Voraussetzung ist ein aktualisiertes Umsetzungskonzept.
- Nach Prüfung der formalen Voraussetzungen der Anträge, beurteilt eine externe Fachjury die Anträge nach Inhalten/Kriterien im Leitfaden.
- Verpflichtendes KEM-QM (Qualitätsmanagement) - KEM-QM ist nötig damit die KEM-Region förderfähig bleibt.
- Vorgespräch mit KEM-QM spätestens 14 Tage vor Einreichung
- Mind. 30% der Gesamtprojektkosten müssen im Antrag für Maßnahmen zur "regionalen Wärmewände - Raus aus Öl und Gas" vorgesehen werden.
- KEM-Gemeinden sind angehalten ein Energiemonitoring/Energiebuchhaltung für Fuhrparks, Gebäude, Anlagen, etc. zu führen, um entsprechende Handlungsempfehlungen ableiten zu können.
Spezielle Investförderungen für KEM
- Pilotprojekte Thermische Speicher für Wärme und Kälte
- Kommunale Notfallresilienzsysteme und Nachrüstung Stromspeicher
- e-Ladestationen
Bitte beachten Sie: Auf Förderungen besteht kein Rechtsanspruch.
Die genannten Inhalte stellen eine kompakte Zusammenfassung der Förderungen für NÖ Gemeinden dar. Aufgrund der Kurzdarstellung kann nicht auf alle Fördervoraussetzungen eingegangen werden. Die Informationen werden regelmäßig aktualisiert. Bitte beachten Sie jedoch, dass sich Förderungen kurzfristig ändern können. Letztgültige Informationen geben die unter den Links angeführten Förderstellen.
Haben Sie noch Fragen? Wir beraten Sie gerne!
Hotline: 02742 22 14 44
E-Mail: gemeindeservice@enu.at
Vor-Ort-Beratung der Förderberatung NÖ (http://www.umweltgemeinde.at/vor-ort-beratung)