Innovative Ideen für Dorf & Stadt
Innovative Ideen einreichen und Geld für deren Umsetzung erhalten
Short Facts
Förderhöhe: bis zu 50%, max. 10.000 Euro
Laufzeit: 20.9.2022
wiederkehrend alle 2 Jahre - voraussichtlich wieder 2024
Einreichzeitpunkt: Vor Umsetzung
Kontakt & Links
Beratung durch NÖ Regional
Barbara Ziegler
+43 676 88 591 321
barbara.ziegler@noeregional.at
NÖ Regional
Förderstelle
NÖ Dorf- und Stadterneuerung
2020 Hollabrunn, Amtsgasse 9
office@dorf-stadterneuerung.at
Anmeldeformular
NÖ Dorf- und Stadterneuerung
Eine Aktion NÖ Dorf- und Stadterneuerung. Eine Expertenjury wählt die eingereichten Ideen zur Umsetzung aus. Der Ideenwettbewerb wird alle zwei Jahre alternierend mit dem Projektwettbewerb abgehalten.
Das Land Niederösterreich gewährt 2022 eine finanzielle Unterstützung für den Ideenwettbewerb in Höhe von 150.000.- Euro.
Gefördert werden
Innovative Ideen in den Bereichen Soziales Leben, Stadt- und Ortskernbelebung sowie Digitalisierung:
- Ideen und Maßnahmen zur Stärkung des sozialen Zusammenhalts, der Nachbarschaftshilfe, der Integration von Neu- und Zugezogenen sowie Ideen zur Stärkung der Identität mit dem eigenen Ort/der eigenen Gemeinde.
- Ideen und Maßnahmen zur Ortsbelebung, Reduzierung des Leerstandes, zeitgemäße Gestaltung von Freiräumen, Stärkung der Nahversorgung, usw.
- Digitale Plattformen für den Verkauf von Direktvermarktungsprodukten, für gemeinsame Verwendung von Autos und vielen anderen Möglichkeiten. Digitalisierung in Bezug auf die Verbesserung der Kommunikation zwischen Gemeinde, Vereinen und Bevölkerung usw.
FörderwerberIn
- Gemeinde
- Dorferneuerungsverein
Förderhöhe
Die ausgewählten Ideen erhalten bis zu 50 % der zu erwartenden Kosten, max. 10.000 Euro.
Förderdetails
- Zum Zeitpunkt der Einreichung darf die Idee noch nicht begonnen sein.
- Für die Umsetzung der Idee sind maximal zwei Jahre zu veranschlagen, danach muss das fertige Projekt abgerechnet und dokumentiert werden.
- Kosten für Verpflegung können bis max. 10 Prozent der Gesamtkosten eingereicht werden.
- Erhaltung mindestens 5 Jahren - „Behaltefrist“ widmungsgemäß im Sinne des Förderungsantrages
- Kostennachweis ausschließlich mit bezahlten Originalrechnungen inklusive Zahlungsnachweis. Sobald die Idee umgesetzt wurde, kann um Auszahlung der gewährten finanziellen Unterstützung angesucht werden.
Einreichung
- Einreichung vor Start der Umsetzung mittels Formular
- Eine ExpertInnenjury bewertet die Einreichungen - die ausgewählten Projekte werden schriftlich verständigt. Bei der Preisverleihung wird ein Gutschein überreicht.
- Einreichung 2022: Onlineeinreichung bis 20. September 2022
Weitere Informationen
Bitte beachten Sie: Auf Förderungen besteht kein Rechtsanspruch.
Die genannten Inhalte stellen eine kompakte Zusammenfassung der Förderungen für NÖ Gemeinden dar. Aufgrund der Kurzdarstellung kann nicht auf alle Fördervoraussetzungen eingegangen werden. Die Informationen werden regelmäßig aktualisiert. Bitte beachten Sie jedoch, dass sich Förderungen kurzfristig ändern können. Letztgültige Informationen geben die unter den Links angeführten Förderstellen.
Haben Sie noch Fragen? Wir beraten Sie gerne!
Hotline: 02742 22 14 44
E-Mail: gemeindeservice@enu.at
Vor-Ort-Beratung der Förderberatung NÖ (http://www.umweltgemeinde.at/vor-ort-beratung)