Holzheizung ab 100 kW
Förderung von Holzheizungen ab 100 Kilowatt Leistung
Short Facts
Fördergegenstand: Kesselanlagen ab 100 kWth, Mikronetze zur Wärmeversorgung
FörderwerberIn: Gemeinde
Förderhöhe: max. 18 % der förderungsfähigen Investitionsmehrkosten
Laufzeit: unbefristet
Einreichzeitpunkt: Vor der ersten rechtsverbindlichen Verpflichtung, die die Investition unumkehrbar macht!
Kontakt & Links
Kommunalkredit Public Consulting GmbH (KPC)
Serviceteam Kesseltausch/Neuanschaffung
+43 1 316 31-719
umwelt@kommunalkredit.at
KPC
Infoblatt Bund
Online-Antrag
Gefördert werden
Kesselanlagen ab 100 kW thermischer Leistung (kWth), die mit Holzpellets, Hackgut aus fester Biomasse oder Stückholz betrieben und zur Zentralheizung oder zur Erzeugung von Prozessenergie verwendet werden.
Mikronetze zur innerbetrieblichen Wärmeversorgung mehrerer baulich getrennter Gebäude eines Unternehmens in Verbindung mit einer Kesselanlage
förderbare Anlagenteile:
- Demontage- und Entsorgungskosten für außer Betrieb genommene Kessel und Tankanlagen
- Kessel inkl. Montage
- Rauchgasreinigung, Kamin
- Pufferspeicher, Heizungstechnik, Heizhaus, Brennstofflager
- weitere, für den Betrieb relevante Anlagenteile und Kosten
bei Mikronetzen auch Fernwärme-Leitung inklusive dazugehöriger Grabungsarbeiten und Wärme-Übergabestationen
Förderhöhe
Bei Investitionen von mindestens 10.000 Euro und jährlicher CO2 Einsparung von mindesten 4 t wird ein nicht rückzahlbarer Investitionszuschuss gewährt.
Die Förderung beträgt max. 18 % der Förderungsbasis plus 3 % Nachhaltigkeitszuschlag, wenn mind. 80 % des Waldhackguts aus maximal 50 km Umkreis stammen, bzw. max. 1.500 Euro je eingesparter Tonne CO2.
Förderdetails
- Holzheizungen sind nur in Gebieten förderungsfähig, in denen keine Möglichkeit zum Anschluss an eine biogene Fernwärmeversorgung besteht. Ausnahmen sind möglich, wenn der Fernwärmebetreiber bestätigt, dass ein Anschluss für das Objekt nicht möglich ist.
- Die Anlage muss überwiegend betrieblich/öffentlich genutzt werden.
- Bei Mikronetzen darf zum Zeitpunkt der Antragstellung die Wärmeleitungen zwischen den Gebäuden noch nicht bestehen.
- Für die Berechnung der Förderung ist die erzielte CO2-Einsparung entscheidend. Dieser Wert wird im Zuge der Beurteilung des Projektes von der KPC ermittelt.
- Die im Leitfaden gelisteten jeweiligen Grenzwerte sind einzuhalten!
- Das jeweilige Bundesland muss sich mit mindestens 12 % der beantragten Kosten beteiligen.
- Förderung für Holzheizung < 100 kW sind in der Förderaktion Raus aus dem Öl erfasst.
Weitere Informationen
- Förderung für die Errichtung von Holzheizungen bis 100 kW
- Energieberatung für Gemeinden
- Individuelle Förderberatung
Bitte beachten Sie: Auf Förderungen besteht kein Rechtsanspruch.
Die genannten Inhalte stellen eine kompakte Zusammenfassung der Förderungen für NÖ Gemeinden dar. Aufgrund der Kurzdarstellung kann nicht auf alle Fördervoraussetzungen eingegangen werden. Die Informationen werden regelmäßig aktualisiert. Bitte beachten Sie jedoch, dass sich Förderungen kurzfristig ändern können. Letztgültige Informationen geben die unter den Links angeführten Förderstellen.
Haben Sie noch Fragen? Wir beraten Sie gerne!
Hotline: 02742 22 14 44
E-Mail: gemeindeservice@enu.at
Vor-Ort-Beratung der Förderberatung NÖ (http://www.umweltgemeinde.at/vor-ort-beratung)