Effizienzsteigerung der Heizungsanlage
Förderung für den Heizungspumpentausch und Heizungs Effizienzsteigerung in Gemeinden
Short Facts
Fördergegenstand: Heizungspumpentausch und Heizung Effizienzsteigerung
FörderwerberIn: Gemeinde, Gemeindeverband
Förderhöhe: max. 30 % bzw. max. € 5.000,-
Laufzeit: bis 30.9. des laufenden Jahres
Einreichzeitpunkt: nach der Umsetzung
Kontakt & Links
Bedarfszuweisungen Energie-Spar-Gemeinde:
Amt der NÖ Landesregierung, Abteilung Energie- und Umweltwirtschaft
post.ru3@noel.gv.at
Antragstellung mit Gemeindekennzahl und Gemeinde eigener Berechtigung
Login Kommunalnet
Umwelt-Gemeinde Service Umwelt-Gemeinde-Telefon
+43 2742 22 14 44
gemeindeservice@enu.at
Info Heizung Pumpentausch (pdf 239 KB)
Datenblatt Pumpentausch (pdf 307 KB)
Das Land NÖ fördert im Rahmen der Bedarfszuweisung (BZ) 'Energie Spar Gemeinde' den Austausch von Heizungspumpen und Maßnahmen zur Heizungs Effizienzsteigerung.
Förderungswürdige Maßnahmen
- Tausch von bestehenden Heizungspumpen gegen Hocheffizienzpumpen
- Hydraulischer Abgleich der Heizungs-Verteilanlage
- Modernisierung der Steuer- und Regeltechnik
- Umbau Heizungsverteiler
- Änderung/Anpassung der Steuer- und Regelungsanlagen
- Heizungs-Armaturen und Regulierventile zur Verbesserung der hydraulischen Bedingungenwie Differenzdruck und Wassermenge/Durchfluss
- Einbindung in die Visualisierung und Leittechnik
- Wärmemengenzähler
Förderdetails
- Vor der Heizungsumstellung wird eine kostenlose Energieberatung dringend empfohlen.
- Der Heizungspumpentausch und Heizungs-Effizienzsteigerung wird mit bis zu 30 %, maximal 5.000 Euro gefördert.
- Die BZ Heizungspumpentausch und Heizungs-Effizienzsteigerung ist mit der BZ Heizungsumstellung kombinierbar und wird in Summe mit 30 % bzw. max. 15.000 Euro unterstützt.
- Antrag auf Bedarfszuweisung Energie-Spar-Gemeinde elektronisch auf der Seite 'e-Formulare für NÖ Gemeinden' im Portalverbund einbringen.
- Einzureichen nach Projektabschluss bis zum 30. September des laufenden Jahres - Datenblatt zum Pumpentausch ist unbedingt dem Ansuchen um Bedarfszuweisung beizulegen!
Weitere Förderungen im Rahmen der Bedarfszuweisung Energie-Spar-Gemeinde
- Bedarfszuweisungsmittel für den Heizungstausch
- Bedarfszuweisungsmittel für Straßenbeleuchtung
- Bedarfszuweisungsmittel für Photovoltaikanlagen
- Bedarfszuweisungsmittel für den Ersatz kommunaler Kraftfahrzeuge durch e-Fahrzeuge
- Bedarfszuweisungsmittel für Anschlusskosten öffentlicher Gebäude an Nahwärmeanlagen
- Bedarfszuweisungsmittel für Solaranlagen auf öffentlichen Sport- und Freizeitanlagen
Weitere Informationen
Bitte beachten Sie: Auf Förderungen besteht kein Rechtsanspruch.
Die genannten Inhalte stellen eine kompakte Zusammenfassung der Förderungen für NÖ Gemeinden dar. Aufgrund der Kurzdarstellung kann nicht auf alle Fördervoraussetzungen eingegangen werden. Die Informationen werden regelmäßig aktualisiert. Bitte beachten Sie jedoch, dass sich Förderungen kurzfristig ändern können. Letztgültige Informationen geben die unter den Links angeführten Förderstellen.
Haben Sie noch Fragen? Wir beraten Sie gerne!
Hotline: 02742 22 14 44
E-Mail: gemeindeservice@enu.at
Vor-Ort-Beratung der Förderberatung NÖ (http://www.umweltgemeinde.at/vor-ort-beratung)