Überregionale Großprojekte
Förderung von überregionalen Großprojekten mehrerer Gemeinden.
Short Facts
Fördergegenstand: Investitionen für Großprojekte mit überregionaler Bedeutung
FörderwerberIn: Gemeinden und Gesellschaften zu 100 % im Eigentum der Gemeinde
Förderhöhe: geförderte Kredithöhe max. 70 % der Gesamtkosten
Laufzeit: bis 31.12.2021
Einreichzeitpunkt: vor Projektstart unter Vorlage zur Beurteilung der erforderlichen Nachweise
Kontakt & Links
Amt der NÖ Landesregierung, Abteilung Finanzen (F1)
+43 2742 9005 125 15
post.f1@noel.gv.at
Land NÖ
Richtlinie
Gefördert wird
die Zwischenfinanzierung von Investitionen für Großprojekte mit überregionaler Bedeutung. Ausgenommen sind Investitionen für Hochwasserschutzmaßnahmen und Investitionen, die über den Gebührenhaushalt finanziert werden.
Förderdetails
- Die Förderung erfolgt als Zinsenzuschuss für einen bei einem Kreditinstitut aufgenommenen Kredit bis max. 70 % der Kredithöhe bei max. 3 % Zinsen auf max. 3 Jahre. Analog gelten die Bedingungen für Leasingfinanzierung.
- Gemeinden und Gesellschaften in 100 % Eigentum der Gemeinde mit einer Umlagenfinanzkraft von bis zu 40 Mio. Euro können um Unterstützung ansuchen.
- Bei Neubauten darf der Heizwärmebedarf (HWB) von 30 Kilowattstunden(kWh)/m2 und Jahr nicht überschritten werden.
- Bei Sanierungen darf der HWB von 50 kWh/m2 und Jahr nicht überschritten werden, außer bei Widerspruch mit Bauphysik oder Denkmalschutz.
- Bei der altersbedingter Erneuerung von Wärmeversorgungsanlagen, beispielsweise bei Kesseltausch, Brennertausch auf Basis Strom, Öl oder Gas ist die Wärmeversorgung auf Basis erneuerbarer Energieträger umzustellen oder an Biomassewärmenetze anzuschließen.
- Bei der Neuerrichtung, maßgeblicher Erweiterung, sowie Generalsanierung ist der Wärmebedarf für die Warmwasserbereitung aus erneuerbaren Energien zu decken, wenn der prognostizierte Wärmebedarf für die Warmwasserbereitung mehr als 20 % des Gesamtwärmeverbrauches des jeweiligen Objektes beträgt.
- Bei Neuerrichtungen und umfangreichen Sanierungen sind hocheffiziente elektrische Geräte und Betriebsmittel für Beheizung, Lüftung und Beleuchtung zu werden.
Wietere Informationen
Haben Sie noch Fragen? Wir beraten Sie gerne!
Hotline: 02742 22 14 44
E-Mail: gemeindeservice@enu.at
Vor-Ort-Beratung der Förderberatung NÖ (http://www.umweltgemeinde.at/vor-ort-beratung)