Förderung für klimafitte Ortskerne
Ab 8. Oktober 2021 fördert der Bund die Gebäudebegrünungen und den Fernwärmeanschluss in Ortskernen.

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Die Begrünung von Dächern und Fassaden wird im Sinne der Klimawandel-Anpassung gefördert.
Bei der Begrünung von Gebäuden steht die Reduktion der sommerlichen Erwärmung durch die Verschattung der Fassaden bzw. durch die Reflexion des Sonnenlichts im Vordergrund. Der Kühleffekt wird dabei durch die Verdunstung von Wasser über die Blätter der Pflanzen erzielt.
Dach- und Fassadenbegrünung als Einzelmaßnahmen gefördert
Konkret fördert der Bund die extensive und intensive Dachbegrünung, fassadengebundene Begrünung und budengebundene Fassadenbegrünung bei Gebäuden, die älter als 20 Jahre sind und im Ortskern liegen. Bei einer Mindestinvestition von 50.000 Euro beträgt die Förderhöhe 50 % und ist pauschal je m2 mit 120 Euro bei fassadengebundener Begrünung, 60 Euro bei bodengebundener Fassadenbegrünung und 15 Euro bei begrünter Dachfläche gedeckelt.
Zusätzlicher Zuschlag für entsiegelte Kfz-Stellplätze
Die Förderung erfasst auch die Entsiegelung von Kfz-Abstellplätzen gleichzeitig mit der Gebäudebegrünung. Ein Zuschlag von 180 Euro ist pro entsiegeltem Kfz-Stellplatz vorgesehen. Eine Beteiligung des Landes mit 20 % der beantragten Kosten ist sowohl bei der Förderung für die Fassadenbegrünung als auch bei dem Zuschlag für die entsiegelten Kfz-Stellplätzen obligatorisch.
„Raus aus dem Öl“ – Zuschlag für Fernwärmeanschluss
Um den Anreiz zum Umstieg von Erdgas auf hocheffiziente Fernwärme zu fördern, vergibt der Bund im Rahmen der Aktion „Raus aus dem Öl“ einen Zuschlag von 2.500 Euro. Die Energie muss mindestens zu 80 % aus erneuerbaren Quellen stammen. Der Zuschlag gilt für den Anschluss bis 100 kW in Ortszentren, die mit Erdgas versorgt sind.
Bei Anschlüssen über 100 kW beträgt der Zuschlag 6 % der Fördersumme. Eine Landesbeteiligung an der Förderung ist in beiden Fällen verpflichtend.
CM