Förderung für Energiegemeinschaften!
Seit September 2021 läuft die Ausschreibung zur Förderung von Energiegemeinschaften durch den Bund. Ab 2022 kann für die Integrationsphase eingereicht werden.

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Das EAG bringt auch für Erneuerbare Energie-Gemeinschaften neue Förderinstrumente.
Nach Abschluss der Pionierphase folgte ab 1.11.2021 die Registrierung und Einreichung beim Klima- und Energiefonds für die Sondierungsphase. 2022 beginnt die Integrationsphase. Die Jury wählt die zu beauftragenden Einreichungen aus.
Sondierungsphase
Im Rahmen der Stufe 2 des Programms wird die Vor- und Entwicklungsphase („Sondierung“) einer Energiegemeinschaft unterstützt. In dieser Phase soll ein Konzept für die Realisierung einer Energiegemeinschaft entwickelt werden. A. Die Abrechnung erfolgt 3 Monate nach der Mittelzusage.
Integrationsphase
Im Rahmen der Stufe 3 des Programms werden zukünftige Energiegemeinschaften mit der Erstellung eines Umsetzungskonzeptes und der konkreten Umsetzung beauftragt. Ziel des Umsetzungskonzeptes ist die Gründung einer Energiegemeinschaft inklusive Monitoring über zwei Betriebsjahre. Die Höhe beträgt max. € 20.000,- und ist bei der Antragstellung anzugeben. Die Einreichung läuft vom 1.1. bis zum 31.3.2022, 12:00 Uhr. Die Abrechnung erfolgt 3 Jahre nach der Mittelzusage.
Weiterführende Links
- Klimafonds-Energiegemeinschaften 2021
- Leitfaden Energiegemeinschaften
- Klimafondsnummer für die Einreichung