Umwelt-Gemeinde-Service

Förderung für emissionsfreie Nutzfahrzeuge und Infrastruktur

"ENIN" fördert umweltfreundliche Nutzfahrzeuge und die dazugehörige Infrastruktur. Die 2. Ausschreibung läuft vom 9. August bis 11. Oktober 2023.

e-Ladestation mit Erneuerbaren Energien

Investitionszuschuss von 80 % der Mehrkosten bei Anschaffung von mindestens 3 Fahrzeugen.

Ziel der Förderung ist es, den Anteil an emissionsfreien Nutzfahrzeugen deutlich zu steigern. Für nicht-fossil betriebene Nutzfahrzeuge (N1, N2, N3) wird daher ein nicht rückzahlbarer Investitionszuschuss von 80 % der Mehrkosten, bei der ersten Ausschreibung waren dies 36 % der Netto-Anschaffungskosten, gewährt. Für die Errichtung und Planung der notwendigen Infrastruktur, werden bis zu 40 % der Netto-Anschaffungskosten gefördert. Eine Kombinierbarkeit mit der Bundesförderung „E-Mobilität“ ist ausgeschlossen, eine Kombination mit KIP 2023 und der Bedarfszuweisung Energie-Spar-Gemeinde (Ersatzanschaffung) ist möglich.

Voraussetzung für die Förderung

Für die Teilnahme am Förderprogramm zu den leichten e-Nutzfahrzeugen (N1) müssen mindestens drei Fahrzeuge angeschafft werden. Im Rahmen der Einreichung ist ein Gesamtkonzept mit einer Schätzung der jährlichen Fahrleistung vorzulegen. Weiters ist eine Betriebs- und Behaltepflicht von mind. 5 Jahren ab Inbetriebnahme zu berücksichtigen. Die Förderung der Infrastruktur wird nur im Zusammenhang mit der Anschaffung von emissionsfreien Nutzfahrzeugen gewährt.

Weitere Ausschreibung startet am 9. August 

Die Einreichung ist vor Bestellung bzw. Abschluss des Kaufvertrages vorzunehmen. Die Antragstellung erfolgt ausschließlich online über den eCall bei der Österreichischen Forschungsförderungsgesellschaft (FFG). Die zweite ENIN-Ausschreibungsrunde mit der 3./4./5. Ausschreibung startet am 9.8.2023, 12 Uhr und ist bis 11. Oktober 12 Uhr geöffnet. Die Bewertung des Förderansuchen wird von einer Jury aus internen und externen ExpertInnen der FFG vorgenommen.

EK

Weiterführende Informationen:

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