Umwelt-Gemeinde-Service

Flächenrecycling - Raumplanung Leerstand

Symbol Fördergeber Bund

Förderung zur Reduktion von Bodenverbrauch und Leerstand

Förderungsziel ist die Unterstützung von Projekten zur Entwicklung und Nutzung von derzeit nicht mehr oder nicht entsprechend dem Standortpotenzial genutzten Flächen und Objekten im Ortsgebiet, um dadurch den weiteren Flächenverbrauch an Ortsrändern zu verringern und zu einer Verbesserung des Umweltzustandes beizutragen.

Gefördert werden

Für Flächen und Objekte im Ortsgebiet, die derzeit nicht mehr oder nicht entsprechend dem Standortpotential genutzt werden:

  • Untersuchungen des Untergrundes und der Bausubstanz, falls dies für das Entwicklungskonzept zweckmäßig ist
  • Entwicklungskonzepte
    insbesondere Bedarfserhebungen, Machbarkeitsstudien, Variantenuntersuchungen, Kostenschätzungen, Konzepte zu Energie/Klima/Umweltzustandsverbesserung, BürgerInnenbeteiligung, -befragungen und -information
  • Bei Entwicklungskonzepten auch die Vorplanung eines standortbedingten Mehraufwandes (Definition Mehraufwand, Vorplanung, Kostenschätzung)

Hinweis: Standortpotential = die aktuelle Nutzung der angrenzenden Flächen oder die künftig im öffentlichen Interesse angestrebte Nutzung des Grundstückes bzw. der Gründstücke im Hinblick auf eine Verringerung der weiteren Flächeninanspruchnahme an Ortsrändern und außerhalb des Ortsgebietes oder eine Verbesserung des Umweltzustandes. 

FörderwerberIn

  • Gemeinde, Gemeindeverband - nur mit Information an alle betroffenen Grund-/ObjekteigentümerInnen
  • GrundeigentümerIn - nur mit Information an die Gemeinde
  • Naturliche oder juristische Personen nur mit Zustimmung der Grundeigentümer und Information an die Gemeinde

Förderhöhe

Einmaliger Investitionskostenzuschuss von max. 50 % bzw. 75 % der förderfähigen Kosten bzw. max. folgende Pauschalen:

  • € 60.000 für Entwicklungskonzept - max. 75 %
  • € 50.000 für Untersuchungen - max. 75%
  • € 15.000 für Vorplanung standortbedingter Mehraufwand - max. 50%

Förderdetails

  • Umsetzungswahrscheinlichkeit muss mittels Involvierung, Unterstützung oder aktiven Beteiligung der betroffenen Gemeinde/n nachweisbar gegeben sein.
  • nicht förderbar sind Eigenleistungen, Kosten für Bewirtung/Unterhaltung, Umsatzsteuer u.ä.
  • Die Anforderungen an das Entwicklungskonzept - wie öffentliche Entwicklungsziele, realistische Nutzungsvarianten, vergleichende Bewertung der Varianten mittels nachvollziehbarer ökologischer, sozialer und wirtschaftlicher Bewertungskriterien, begründete Empfehlung einer Variante - sind einzuhalten. Alle Details sind in der Förderrichtlinie zu finden.
  • Förderwerber werden in die Transparenzdatenbank eingetragen
  • Durchführung durch fachlich befugte und befähigte Personen oder Einrichtungen
  • Untergrundkontamination der Fläche ist nicht erforderlich
  • Flächen/Objekte befinden sich im geschlossen bebauten Ortsgebiet.
  • Berücksichtigung von Klimaschuzt, Energieeffizienz und der Verbesserung des Umweltzustandes bei der Definition und Bewertung der Nutzungsvarianten

Einreichung

  • online - vor Beauftragung bzw. vor der ersten rechtsverbindlichen Verpflichtung, die die Investition unumkehrbar macht
  • Förderungsanträge können laufend eingereicht werden. Sie werden an zwei Terminen im Jahr (Juni, November) durch die Kommission in Angelegenheiten Altlastensanierung und Flächenrecycling begutachtet.
  • endet voraussichtlich im Mai 2025.

Weitere Informationen

Bitte beachten Sie: Auf Förderungen besteht kein Rechtsanspruch.
Die genannten Inhalte stellen eine kompakte Zusammenfassung der Förderungen für NÖ Gemeinden dar. Aufgrund der Kurzdarstellung kann nicht auf alle Fördervoraussetzungen eingegangen werden. Die Informationen werden regelmäßig aktualisiert. Bitte beachten Sie jedoch, dass sich Förderungen kurzfristig ändern können. Letztgültige Informationen geben die unter den Links angeführten Förderstellen.

Haben Sie noch Fragen? Wir beraten Sie gerne!

Hotline: 02742 22 14 44
E-Mail: gemeindeservice@enu.at
Vor-Ort-Beratung der Förderberatung NÖ (http://www.umweltgemeinde.at/vor-ort-beratung)

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Dieses Projekt wird vom Europäischen Fonds für regionale Entwicklung finanziert. Nähere Informationen zu IWB/EFRE finden Sie auf www.efre.gv.at.

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