Fernwärmeanschluss ab 100 kW
Förderung für den Anschluss an die Fernwärme ab 100 Kilowatt Leistung
Short Facts
Fördergegenstand: Fernwärmeanschluss ab 100 kWth
FörderwerberIn: Gemeinde
Förderhöhe: max. 18 % der förderungsfähigen Kosten
Laufzeit: unbefristet
Einreichzeitpunkt: Vor der ersten rechtsverbindlichen Verpflichtung, die die Investition unumkehrbar macht!
Kontakt & Links
KPC Serviceteam Fernwärmeanschluss ab 100 kW
+43 1 316 31-719
umwelt@kommunalkredit.at
KPC
Infoblatt Bund
Online-Antrag
Gefördert werden alle Anlagenteile innerhalb der Grundstücksgrenze und im Eigentum des Förderwerbers für einen Fernwärmeanschluss mit mind 80 % erneuerbarer Energie ab 100 kW thermischer Leistung (kWth).
Anlagenteile, die von der Förderung umfasst sind
- Übergabestation
- Einbindung ins Heizungssystem
- Rohrleitungen, Pumpen, Ventile
- Speicher, Boiler
- Grabungsarbeiten
- Anschlussgebühren, Baukostenzuschüsse
- weitere, für den Betrieb relevante Anlagenteile, exkl. Wärmeverteilung im Gebäude!
Förderhöhe
Bei Investitionen von mindestens 10.000 Euro und jährlicher CO2 Einsparung von mindestens 4 Tonnen wird ein nicht rückzahlbarer Investitionszuschuss gewährt:
- Der Investzuschuss beträgt max. 18 % der förderungsfähigen Kosten bzw. max. € 900,- je eingesparter Tonne CO2
Förderdetails
- Die im Leitfaden gelisteten jeweiligen Grenzwerte sind einzuhalten!
- Die förderungsfähigen Kosten setzen sich zusammen aus den Kosten für die Anlage sowie für Planung und Montage.
- Für die Förderung ist die erzielte CO2 Einsparung entscheidend. Dieser Wert wird im Zuge der Beurteilung Ihres Projektes von der Kommunalkredit Public Consulting (KPC) ermittelt.
- Das jeweilige Bundesland muss sich mit mindestens 12 % der beantragten Kosten beteiligen.
- Förderung von Fernwärmeanschlüssen < 100 kWth sind in der Förderaktion "Fernwärme < 100 kW" zu finden.
Weitere Informationen
- Förderung für den Anschluss von Gemeindegebäuden an Biomasse Nahwärmeanlagen
- Förderung des Bundes für den Fernwärmeanschluss bis 100 kW Leistung
- Energieberatung für Gemeinden
- Individuelle Förderberatung
Bitte beachten Sie: Auf Förderungen besteht kein Rechtsanspruch.
Die genannten Inhalte stellen eine kompakte Zusammenfassung der Förderungen für NÖ Gemeinden dar. Aufgrund der Kurzdarstellung kann nicht auf alle Fördervoraussetzungen eingegangen werden. Die Informationen werden regelmäßig aktualisiert. Bitte beachten Sie jedoch, dass sich Förderungen kurzfristig ändern können. Letztgültige Informationen geben die unter den Links angeführten Förderstellen.
Haben Sie noch Fragen? Wir beraten Sie gerne!
Hotline: 02742 22 14 44
E-Mail: gemeindeservice@enu.at
Vor-Ort-Beratung der Förderberatung NÖ (http://www.umweltgemeinde.at/vor-ort-beratung)