Umwelt-Gemeinde-Service

Emissionsfreie Nutzfahrzeuge

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Förderung für mehrere emmissionsfreie Nutzfahrzeuge und Infrastruktur für das Laden und Betanken

Das Klimaschutzministerium stellt 365 Millionen Euro aus Bundes- und EU-Mitteln (RRF - EU Aufbauplan Nextgeneration) bis 2026 bereit mit dem Ziel durch die Umstellung von derzeit fossil betriebenen Nutzfahrzeugen auf emissionsfreie Antriebe und gleichzeitigem ausschließlichem Einsatz von erneuerbarer Energie umweltschädliche Emissionen zu senken. Die Fahrzeugklassen N1, N2, N3 sollen auf emissionsfreie Modelle umgestellt und die für den Betrieb notwendigen Infrastrukturen installiert werden. 

Gefördert werden

Die Anschaffung von Fahrzeugen (N1 bis zu 3,5t, N2, N3) und zugehöriger Lade-/Betankungs-Infrastruktur:

  • Batterie-elektrische Nutzfahrzeuge, die ohne zusätzliche Energieerzeugung im Fahrzeug rein elektrisch angetrieben werden
  • Nutzfahrzeuge mit Oberleitungssystemen, die ihren Fahrstrom mittels Stromabnehmern aus einer über der Fahrbahn gespannten Oberleitung beziehen
    (bei Überbrückung oberleitungsfreier Strecken ist emissionsfreier Antrieb (batterie-elektrisch) erforderlich)
  • Nutzfahrzeuge mit Wasserstoff-Brennstoffzellenantrieb (H2-Nutzfahrzeug), die ohne zusätzliche Energieerzeugung im Fahrzeug angetrieben werden
  • Nutzfahrzeuge mit hybriden Antrieben aus den oben genannten Technologien wie beispielsweise Batterie mit Oberleitung
  • direkt zugehörige Lade-, Oberleitungs- und Wasserstoffbetankungsinfrastruktur - jedoch nur in Kombination mit der Anschaffung von Fahrzeugen

Förderfähige Kosten sind beispielsweise

  • Anschaffung emissionsfreier Nutzfahrzeugflotten 
  • Kosten für die Planung der Lade- bzw. Betankungsinfrastruktur
  • Investitionskosten für die notwendige Lade- bzw. Betankungsinfrastruktur
  • Kosten für die erforderlichen baulichen Maßnahmen (Lade- bzw. Betankungsinfrastruktur, Hardware-Investitionskosten des benötigten Anschlusses an die jeweilige Netzebene)
  • Beratungsleistungen, Gutachten

Förderbare Kosten müssen mittels Rechnung nachgewiesen werden und nachweislich nach Einreichung des Vorhabens angefallen sein.

FörderwerberIn

  • Gemeinde, Gemeindeverband (öffentliche Hand)
  • Konsortium z.B. von Gemeinden
  • Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft

Förderhöhe

Die Förderung erfolgt als nicht rückzahlbarer Zuschuss von bis zu 80 % der Mehrinvestitionskosten bzw. der förderbaren Kosten:

  • 36% der Anschaffungskosten der Investitionen für die Anschaffung von emissionsfreien Nutzfahrzeugen

  • 40% der Netto-Anschaffungskosten für Lade-, Oberleitungs-, und Wasserstoffbetankungsinfrastruktur (nur in unmittelbarem Zusammenhang mit der Anschaffung von emissionsfreien Nutzfahrzeugen) sowie dazugehörige Drittleistungen gefördert. 

Förderdetails

  • Bei N1 müssen mindestens 10 Nutzfahrzeuge angeschafft werden.
  • Es könnte auch ein Konsortialvorhaben eingereicht werden. Das Konsortium bildet mehrere FörderwerberInnen.
  • Kombinierbarkeit mit KIP 2023 bei Gemeinden möglich, Landeszuschüsse werden im Einzelfall geprüft. Keine Kombinierbarkeit mit Bundes- und weiteren EU-Förderungen
  • Gesamtkonzept mit Schätzung der jährlichen Fahrleistung bei der Einreichung erforderlich.
  • Projekte der ersten Ausschreibung müssen bis spätestens 31.12.2025 abgeschlossen sein.
  • Zwischen- und Endberichte bei der Förderabrechnung erforderlich
  • 5 Jahre Behaltefrist/Betriebsverpflichtung mit jährlichem Bericht (Monitoringdaten Fahrkilometer)
  • Leasingvarianten, bei denen das Investitionsgut in das wirtschaftliche Eigentum des Leasingnehmers übergeht, sind unter bestimmten Kriterien möglich.
  • Bei Schwerpunkt 3 (ab 26 Fahrzeuge) lt. Ausschreibungsleitfaden wird seitens der Förderstelle ein Beratungsgespräch empfohlen. Die zugehörige Projektskizze (zum Herunterladen auf der ENIN Homepage) ist drei Werktage vor dem Beratungstermin an enin@ffg.at zu senden.
  • Die Bewertung der Förderansuchen erfolgt von FFG internen und externen Expertinnen und Experten anhand von vier Hauptkriterien:
    • Qualität des Förderansuchens (Gesamtkonzept, Umsetzung)
    • Eignung der Projektbeteiligten hinsichtlich Kompetenz, Ressourcen
    • Nutzen und Verwertung (Bewertung der Wirtschaftlichkeit und Kundenorientierung)
    • Relevanz des Förderungsansuchens in Bezug auf die Ausschreibung (Bewertung der Projektziele wie Anzahl der Nutzfahrzeuge, Fördereffizienz der Fahrleistung und Treibhausgasminderung).

Einreichung

  • vor Projektbeginn / vor Bestellung
  • ausschließlich online über den e-call - Registrierung erforderlich, daher entspechend Zeit einplanen.
  • Wie die Einreichung über den e-call funktioniert (z.B. welche Daten sind erforderlich, Inhaltliche Beschreibung, Kosten) ist im Ausschreibungsleitfaden beschrieben.
  • Es sind regelmäßig Ausschreibungen geplant.

Weitere Informationen

Bitte beachten Sie: Auf Förderungen besteht kein Rechtsanspruch.
Die genannten Inhalte stellen eine kompakte Zusammenfassung der Förderungen für NÖ Gemeinden dar. Aufgrund der Kurzdarstellung kann nicht auf alle Fördervoraussetzungen eingegangen werden. Die Informationen werden regelmäßig aktualisiert. Bitte beachten Sie jedoch, dass sich Förderungen kurzfristig ändern können. Letztgültige Informationen geben die unter den Links angeführten Förderstellen.

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E-Mail: service@dorf-stadterneuerung.at
Vor-Ort-Beratung der Förderberatung NÖ (http://www.foerderzentrum.at/foerderzentrum-team)

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