Umwelt-Gemeinde-Service

e-Leicht­fahrzeuge

Symbol Fördergeber Bund

Der Bund fördert die Anschaffung und den betrieblichen Einsatz von Elektro-Kleinfahrzeugen

Gefördert werden

Anschaffung neuer Kleinfahrzeuge mit Elektroantrieb der Fahrzeugklassen

  • L2e
  • L5e
  • L6e
  • L7e

FörderwerberIn

Gemeinde, Gebietskörperschaft, Betrieb, konfessionelle Einrichtung, Verein

Förderhöhe

Investitionszuschuss von max. 30 % der umweltrelevanten Investitionskosten (Nettokosten des Fahrzeugs laut Rechnung ohne Sonderausstattung) bzw. Pauschal

  • € 1.300 pro Fahrzeug

Förderdetails

  • Betrieb der e-Leichtfahrzeuge mit 100 % Strom aus erneuerbaren Energieträgern
  • Behaltedauer vier Jahre
  • Nur neue Fahrzeuge oder Fahrzeuge mit Tageszulassungen bzw. Funktionsfahrzeuge von Händlern, mit einem Zeitraum zwischen Erstzulassung und Rechnungsdatum Ankauf von nicht mehr als 15 Monaten.
  • Pro Antrag maximal 10 Fahrzeuge. Es können mehrere Anträge in der Förderperiode gestellt werden.

Einreichung

  • Registrierung Online bei der KPC; damit ist das Förderkontingent reserviert.
  • Antrag nach Ankauf und Zulassung und spätestens 36 Wochen nach der Registrierung.
    Die Rechnung darf maximal 9 Monate alt sein!

Weitere Informationen

Bitte beachten Sie: Auf Förderungen besteht kein Rechtsanspruch.
Die genannten Inhalte stellen eine kompakte Zusammenfassung der Förderungen für NÖ Gemeinden dar. Aufgrund der Kurzdarstellung kann nicht auf alle Fördervoraussetzungen eingegangen werden. Die Informationen werden regelmäßig aktualisiert. Bitte beachten Sie jedoch, dass sich Förderungen kurzfristig ändern können. Letztgültige Informationen geben die unter den Links angeführten Förderstellen.

Haben Sie noch Fragen? Wir beraten Sie gerne!

Hotline: 02742 22 14 44
E-Mail: service@dorf-stadterneuerung.at
Vor-Ort-Beratung der Förderberatung NÖ (http://www.foerderzentrum.at/foerderzentrum-team)

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