e-Bikes, Transporträder
Bundesförderung Elektro-Fahrräder, Transporträder und Elektro-Lastenräder mit Sporthandelsbonus
Short Facts
Fördergegenstand: e-Fahrräder und (e-)Transporträder
FörderwerberIn: Gemeinde, Gebietskörperschaft, Betrieb, konfessionelle Einrichtung, Verein
Fördermodell: Investitionsförderung
Förderhöhe: max. 30 % bzw. Pauschal pro Stück
€ 250,- für e-Bikes und € 800 (e)-Lastenräder
Laufzeit: Achtung e-Mobilitätsförderaktion 2022 gestartet, Antragstellung bis 31.3.2023 möglich!
Einreichzeitpunkt: Antrag nach Ankauf, spätestens 24 Wochen nach Registrierung.
Kontakt & Links
Kommunalkredit Public Consulting GmbH (KPC),
Serviceteam Elektro-Fahrräder und Transporträder
+43 1 316 31 747
umwelt@kommunalkredit.at
KPC
Freies Kontingent
Leitfaden
Antragstellung
In der Förderaktion des Klima- und Energiefonds der österreichischen Bundesregierung wird die Anschaffung und der betriebliche Einsatz von Elektro-Fahrrädern, Elektro-Transporträdern und Transporträdern, die ausschließlich mit Strom aus erneuerbaren Energieträgern betrieben werden auch 2021 unterstützt.
Gefördert werden
- e-Fahrrad - ab Anschaffung von 5 Stück
- Transportrad sowie e-Transportrad
Hinweis: (e)-Transportrad ist für den Transport größerer Lasten konzipiert, muss eine Transporteinrichtung, ein zulässiges Zuladegewicht von mindestens 80 kg, eine mit max. 600 Watt begrenzte Leistung aufweisen und aus eigner Kraft nicht mehr als 25 km/h auf ebener Fahrbahn erreichen.
Förderhöhe
Investitionszuschuss - max. 30% der umweltrelevanten Investitionskosten (Nettokosten lt. Rechnung ohne Sonderausstattung)
- e-Fahrrad € 250 pro Stück
- Transportrad und e-Transportrad € 800 pro Stück
Förderdetails
- Elektro-Fahrräder, Elektro-Transporträder müssen ausschließlich mit Strom aus erneuerbaren Energieträgern betrieben werden. Nachweise sind erforderlich - siehe Leitfaden.
- Der Sportfachhandel muss einen Abzug in Form des E-Mobilitätsbonus von € 150,- bei e-Bikes, € 100,- bei Lastenrädern und einem großen Fahrradservice - oder bei Kauf vom Hersteller ersatzweise eine drei Jahres-Garantie - beim Kauf gewähren.
- E-Mobilitätsbonus des Sportfachhandels muss mit einem speziellen Rechnungstext ausgewiesen sein.
- E-Fahrrad Förderung erst ab einer Mindestanschaffung von 5 Stück
- Nach oben hin ist die Stückzahl pro Antrag nicht limitiert.
- 4 Jahre Behaltefrist
Einreichung
- Registrierung Online bei der KPC, damit ist das Förderkontingent reserviert.
- Antrag nach dem Ankauf und spätestens 24 Wochen nach der Registrierung.
Die Rechnung darf maximal 6 Monate alt sein!
Weitere Informationen
- Individuelle Förderberatung
- Faktencheck-E-mobilität
- Unterstützungsangebote zur Nachhaltigen Mobilität
- Job-Rad mit Steuervorteilen
- NÖ-Radland e-transporträder & e-Bikes
- NÖ-Radland e-Transportrad ausleihen und testen
Bitte beachten Sie: Auf Förderungen besteht kein Rechtsanspruch.
Die genannten Inhalte stellen eine kompakte Zusammenfassung der Förderungen für NÖ Gemeinden dar. Aufgrund der Kurzdarstellung kann nicht auf alle Fördervoraussetzungen eingegangen werden. Die Informationen werden regelmäßig aktualisiert. Bitte beachten Sie jedoch, dass sich Förderungen kurzfristig ändern können. Letztgültige Informationen geben die unter den Links angeführten Förderstellen.
Haben Sie noch Fragen? Wir beraten Sie gerne!
Hotline: 02742 22 14 44
E-Mail: gemeindeservice@enu.at
Vor-Ort-Beratung der Förderberatung NÖ (http://www.umweltgemeinde.at/vor-ort-beratung)