e-Bikes, Transporträder
Bundesförderung Elektro-Fahrräder, Transporträder und Elektro-Lastenräder mit Sporthandelsbonus
Short Facts
Fördergegenstand: e-Fahrräder und (e-)Transporträder
FörderwerberIn: Gemeinde, Gebietskörperschaft, Betrieb, konfessionelle Einrichtung , Verein
Fördermodell: Investitionsförderung
Förderhöhe: € 250,- für e-Bikes und € 850 (e)-Lastenräder pro Stück, max. 30 % der Kosten
Laufzeit: Registrierung bis 31.03.2022
Einreichzeitpunkt: nach Ankauf
Kontakt & Links
Kommunalkredit Public Consulting GmbH (KPC),
Serviceteam Elektro-Fahrräder und Transporträder
+43 1 316 31 747
umwelt@kommunalkredit.at
KPC
Leitfaden
Antragstellung
Gefördert werden
- e-Fahrräder
- Transporträder mit einem Ladegewicht von mehr als 80 kg
- e-Transporträder mit einem Ladegewicht von mehr als 80 kg
Förderhöhe
Investitionszuschuss - max. 30% der Anschaffungskosten
- e-Fahrräder - für Einreichungen € 250 pro Stück
- Transporträder und e-Transporträder € 850 pro Stück
Förderdetails
- E-Fahrrad - bei einer Mindestanschaffung von 5 Stück
- E-Mobilitätsbonus des Sportfachhandels muss beim Kauf - auch beim Transportrad mit Muskelkraft - beträgt der Beitrag des Sportfachhandels € 150 für e-Fahrräder und für Transport- und e-Transporträder
- E-Mobilitätsbonus des Sportfachhandels muss mit einem speziellen Rechnungstext ausgewiesen sein.
- Zusätzlich zum Mobilitätsbonus ist ein großes Service oder eine dreijährige Garantie im Preis inbegriffen.
- e-Fahrräder und e-Transporträder müssen ausschließlich mit Strom aus erneuerbaren Energieträgern betrieben werden.
Einreichung
- Online bei der KPC
- Nach dem Ankauf. Die Rechnung darf maximal 6 Monate alt sein.
Weitere Informationen
- Individuelle Förderberatung
- Faktencheck-E-mobilität
- Unterstützungsangebote zur Nachhaltigen Mobilität
- Job-Rad mit Steuervorteilen
- NÖ-Radland e-transporträder & e-Bikes
- NÖ-Radland e-Transportrad ausleihen und testen
Bitte beachten Sie: Auf Förderungen besteht kein Rechtsanspruch.
Die genannten Inhalte stellen eine kompakte Zusammenfassung der Förderungen für NÖ Gemeinden dar. Aufgrund der Kurzdarstellung kann nicht auf alle Fördervoraussetzungen eingegangen werden. Die Informationen werden regelmäßig aktualisiert. Bitte beachten Sie jedoch, dass sich Förderungen kurzfristig ändern können. Letztgültige Informationen geben die unter den Links angeführten Förderstellen.
Haben Sie noch Fragen? Wir beraten Sie gerne!
Hotline: 02742 22 14 44
E-Mail: gemeindeservice@enu.at
Vor-Ort-Beratung der Förderberatung NÖ (http://www.umweltgemeinde.at/vor-ort-beratung)