Umwelt-Gemeinde-Service

e-Bikes, Transport­räder, Falträder

Symbol Fördergeber Bund

Bundesförderung Elektro-Fahrräder sowie Transporträder und Lastenräder mit und ohne E-Antrieb

In der Förderaktion des Klima- und Energiefonds der österreichischen Bundesregierung wird in der Aktion klima-aktiv-mobil die Anschaffung und der betriebliche Einsatz von Transporträdern und Falträder sowie Elektro-Fahrrädern, Elektro-Transporträdern und Elektro-Falträder - soferne diese ausschließlich mit Strom aus erneuerbaren Energieträgern betrieben werden - unterstützt.

Gefördert werden

Investitionskosten für Ankauf (ohne Zubehör) von:

  • e-Fahrrad - ab Anschaffung von 5 Stück
  • Transportrad, e-Transportrad
  • Faltrad, e-Faltrad

Hinweis: (e)-Transportrad ist für den Transport größerer Lasten konzipiert, muss eine Transporteinrichtung, ein zulässiges Zuladegewicht von mindestens 60 kg bzw. ein hZG (Zuladung und Lenkende) von mindestens 140 kg, eine mit max. 600 Watt begrenzte Leistung aufweisen und aus eigner Kraft nicht mehr als 25 km/h auf ebener Fahrbahn erreichen. 

Förderhöhe

Investitionszuschuss - max. 30% der förderfähigen Kosten (Nettokosten lt. Rechnung ohne Sonderausstattung)

  • e-Fahrrad € 300,- pro Stück
  • Transportrad und e-Transportrad € 900,- pro Stück
  • Faltrad und e-Faltrad € 500,- pro Stück

Förderdetails

  • Elektro-Fahrräder, e-Transporträder und e-Falträder müssen ausschließlich mit Strom aus erneuerbaren Energieträgern betrieben werden. Nachweise sind erforderlich - siehe Leitfaden.
  • Ein (e-)Faltrad ist ein für die Mitnahme als Gepäckstück konzipiertes Fahrrad. Die maximalen Abmessungen dürfen im gefalteten Zustand 110 x 80 x 40 cm nicht überschreiten. Eine Liste der förderungsfähigen Falträder finden Sie hier.
  • Voraussetzung für den Erhalt der Förderung ist, dass seitens des Fahrzeughändlers beim Kauf des Fahrzeugs ein großes Fahrradservice pro Fahrrad gewährt wurde. Beim Kauf direkt vom Hersteller wird stattdessen ersatzweise drei Jahre Garantie anerkannt. Die Gewährung des großen Fahrradservice bzw. von drei Jahren Garantie muss auf der Fahrzeugrechnung ausgewiesen sein.
  • E-Fahrrad Förderung erst ab einer Mindestanschaffung von 5 Stück
  • Nach oben hin ist die Stückzahl pro Antrag nicht limitiert, ab 10 Stück ist eine zusätzliche Auflistungs-Dokumentation nötig. 
  • 4 Jahre Behaltefrist

Einreichung

  • Nach dem Ankauf mit Rechnung - spätestens 36 Wochen nach Rechnungslegung (Rechnung darf maximal 9 Monate alt sein)
  • Online bei der KPC bis spätestens 28.2.2025 - 12 Uhr

Weitere Informationen

Bitte beachten Sie: Auf Förderungen besteht kein Rechtsanspruch.
Die genannten Inhalte stellen eine kompakte Zusammenfassung der Förderungen für NÖ Gemeinden dar. Aufgrund der Kurzdarstellung kann nicht auf alle Fördervoraussetzungen eingegangen werden. Die Informationen werden regelmäßig aktualisiert. Bitte beachten Sie jedoch, dass sich Förderungen kurzfristig ändern können. Letztgültige Informationen geben die unter den Links angeführten Förderstellen.

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Hotline: 02742 22 14 44
E-Mail: service@dorf-stadterneuerung.at
Vor-Ort-Beratung der Förderberatung NÖ (http://www.foerderzentrum.at/foerderzentrum-team)

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