Umwelt-Gemeinde-Service

Dämmen von Schule & Kindergarten

Symbol Fördergeber Land NÖ

Förderung für Neubau und Sanierung von Pflichtschulen und Kindergärten

Neben der Errichtung von Photovoltaik-Anlagen und Solaranlagen fördert das Land NÖ aus dem NÖ Schul- und Kindergartenfonds Gemeinden mit bis zu 25 % der Kosten, um die Energieeffizienz bei Neubauten und Sanierungen von Schulen und Kindergärten zu erhöhen.

  • Die Mindestinvestitionskosten müssen 10.000 Euro betragen.
  • Bei Investitionen von 10.000 bis 100.000 Euro wird ein nicht rückzahlbarer Investitionszuschuss gewährt.
  • Bei Investitionen von mehr als 100.000 Euro wird ein Zinszuschuss gewährt.

Details zu Förderungen von Sanierungen

Folgende bauliche bzw. energietechnische Maßnahmen werden gefördert:

  • Thermische Gebäudedämmung der Außenhülle 
  • Fenster und Portale 
  • Lüftungs- und andere haustechnische Anlagen 
  • nicht förderfähig: Sanierung von Heizkesseln von Zentralheizungsanlagen für flüssige fossile oder feste fossile Brennstoffe

Details zu Förderungen von Neubauten

  • nicht förderfähig: Heizkesseln von Zentralheizungsanlagen für flüssige fossile oder feste fossile Brennstoffe)
  • Für Räume in Schulen und Kinderbetreuungseinrichtungen ist ein wirksamer Sonnenschutz vorzusehen
  • Bei Neu- und Zubauten können zusätzlichen Kosten für klimatechnische Maßnahmen (z.B. begrüntes Dach, begrünte Fassaden, etc.) nach Fertigstellung des Projektes anerkannt und gefördert werden. Diese Maßnahmen sind getrennt abzurechnen.

Es sind die Vorgaben der OIB-Richtlinie 6 (Energieeinsparung und Wärmeschutz) sowie die Anfordernisse der Richtlinie zur Förderung von Maßnahmen im Sinne des NÖ Schul- und Kindergartenfondsgesetzes 2018 einzuhalten.

 Weitere Informationen

Bitte beachten Sie: Auf Förderungen besteht kein Rechtsanspruch.
Die genannten Inhalte stellen eine kompakte Zusammenfassung der Förderungen für NÖ Gemeinden dar. Aufgrund der Kurzdarstellung kann nicht auf alle Fördervoraussetzungen eingegangen werden. Die Informationen werden regelmäßig aktualisiert. Bitte beachten Sie jedoch, dass sich Förderungen kurzfristig ändern können. Letztgültige Informationen geben die unter den Links angeführten Förderstellen.

Haben Sie noch Fragen? Wir beraten Sie gerne!

Hotline: 02742 22 14 44
E-Mail: gemeindeservice@enu.at
Vor-Ort-Beratung der Förderberatung NÖ (http://www.umweltgemeinde.at/vor-ort-beratung)

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Dieses Projekt wird vom Europäischen Fonds für regionale Entwicklung finanziert. Nähere Informationen zu IWB/EFRE finden Sie auf www.efre.gv.at.

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