Dämmen von Schule & Kindergarten
Förderung für Neubau und Sanierung von Pflichtschulen und Kindergärten
Short Facts
FörderwerberIn: Gemeinde & Gemeindeverband, Schulgemeinde
Förderhöhe: max. 25 % der förderbaren Kosten bei Investition bis € 100.000,-
Annuitätenzuschuss, 7 % für ein fiktives Darlehen auf 15 Jahre bei Investition über € 100.000,-
Laufzeit: unbefristet
Einreichzeitpunkt: bis zu 3 Jahre NACH Umsetzung bei Investitionskosten < € 100.000,-
VOR Projektbeginn bei Investitionskosten > € 100.000,-
Kontakt & Links
Amt der NÖ Landesregierung, Abteilung Schulen (K4)
Martin Fischer
+43 2742 9005 13 229
post.k4@noel.gv.at
Land NÖ
Richtlinien 2019
Neben der Errichtung von Photovoltaik-Anlagen und Solaranlagen fördert das Land NÖ aus dem NÖ Schul- und Kindergartenfonds Gemeinden mit bis zu 25 % der Kosten, um die Energieeffizienz bei Neubauten und Sanierungen von Schulen und Kindergärten zu erhöhen.
- Die Mindestinvestitionskosten müssen 10.000 Euro betragen.
- Bei Investitionen von 10.000 bis 100.000 Euro wird ein nicht rückzahlbarer Investitionszuschuss gewährt.
- Bei Investitionen von mehr als 100.000 Euro wird ein Zinszuschuss gewährt.
Details zu Förderungen von Sanierungen
Der Heizwärmebedarf darf 50 Kilowattstunden pro Quadratmeter (kWh/m²) und Jahr nicht übersteigen (Ausnahmen Denkmalschutz, Bauphysik).
In Anlehnung an das „Pflichtenheft Energieeffizienz für NÖ Landesgebäude" werden bei Gebäuden, welche durch den NÖ Schul- und Kindergartenfonds gefördert werden, bauliche bzw. energietechnische Maßnahmen zusätzlich gefördert, z.B.:
- Thermische Gebäudedämmung der Außenhülle (Mehrkosten für höhere Dämmstärken gegenüber den Anforderungen der landesgesetzlichen Vorschriften in Wand-, Boden- und Deckenbereich)
- Fenster und Portale (Mehrpreis für Dreischeibenisolierverglasung, etc.)
- Wärmeversorgung mit erneuerbaren Energieträgern
- Lüftungs- und andere haustechnische Anlagen (Mehrkosten zur Steigerung der Energieeffizienz von Lüftungsanlagen mit hocheffizienten Wärmetauschern, Doppelrotationswärmetauscher und anderen haustechnischen Anlagen)
Details zu Förderungen von Neubauten
- Der Heizwärmebedarf darf 30 Kilowattstunden pro Quadratmeter (kWh/m²) und Jahr nicht übersteigen
- Die Wärmeversorgung muss auf Basis erneuerbarer Energieträger erfolgen.
- Die Planung muss berücksichtigen, dass durch bauliche Maßnahmen eine sommerliche Überwärmung ausgeschlossen wird und kein externer Energiebedarf für Kühlzwecke erforderlich ist.
Weitere Informationen
- Förderungen für Photovoltaik-Anlagen
- Förderungen für Wärmeversorgungsanlagen
- Energieberatung für Gemeinden
- Individuelle Förderberatung
Bitte beachten Sie: Auf Förderungen besteht kein Rechtsanspruch.
Die genannten Inhalte stellen eine kompakte Zusammenfassung der Förderungen für NÖ Gemeinden dar. Aufgrund der Kurzdarstellung kann nicht auf alle Fördervoraussetzungen eingegangen werden. Die Informationen werden regelmäßig aktualisiert. Bitte beachten Sie jedoch, dass sich Förderungen kurzfristig ändern können. Letztgültige Informationen geben die unter den Links angeführten Förderstellen.
Haben Sie noch Fragen? Wir beraten Sie gerne!
Hotline: 02742 22 14 44
E-Mail: gemeindeservice@enu.at
Vor-Ort-Beratung der Förderberatung NÖ (http://www.umweltgemeinde.at/vor-ort-beratung)