Biodiversität erhalten
Biodiversitätsfond zur Erhaltung der Lebensräume und Artenvielfalt
Short Facts
Laufzeit: ab 29.März 2021
Einreichung: Vor Beginn
Förderhöhe: bis zu 100%
Laufzeit: Der Aufruf zur Einreichung von Projektideen für den Biodiversitätsfonds ist vorübergehend geschlossen.
Kontakt & Links
Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie (BMK)
DI Gabriele Obermayr
gabriele.obermayr@bmk.gv.at
Projektbeschreibung zur Erstprüfung an biodiversitaetsfonds@bmk.gv.at
Die Biodiversität sichert die Lebensgrundlagen und ist eine zentrale Voraussetzung für eine nachhaltige Entwicklung. Mit dem Biodiversitätsfonds hat die Österreichische Bundesregierung eine Förderschiene geschaffen, die zur Umsetzung der österreichischen Biodiversitäts-Strategie und Erreichung der österreichischen Biodiversitäts-Ziele beitragen soll um so die Natur und Vielfalt Österreichs zu schützen und zu erhalten.
Die gesamte Dotierung 2021-2026 beläuft sich auf 80 Mio Euro aufgeteilt 50:30 aus Mitteln des europäischen Aufbauplans (ARF) und nationalen Mitteln.
Gefördert werden
Für 2021 solche Projekte die Grundlagen zur Umsetzung der Biodiversitäts-Strategie 2030 entwickeln und geeignete Voraussetzungen sowie Rahmenbedingungen für eine erfolgreiche Umsetzung schaffen; weiters Projekte zum Erhalt der Biodiversität insbesondere dringliche Arten- und Lebensraumschutzprojekte sowie Projekte zur Wiederherstellung geschädigter Ökosysteme.
- Biodiversitätsmonitoring: Neue und Weiterführung bestehender Monitoringprojekte
- Schutz der Biodiversität:
Projekte zum Schutz besonders gefährdeter Arten und Lebensräume
Projekte zur Wiederherstellung von Lebensräumen
Projekte für Entwicklung und Erhalt der Biodiversität auf der lokalen Ebene
Pilot- und Modellprojekte zur Außernutzungstellung sowie für neue Schutzgebiete & Erweiterung bestehender Schutzgebiete, die für die Biodiversität in Österreich von besonderer Bedeutung sind. - Verbesserung der Wissensgrundlagen:
Projekte zur Evaluierung von Maßnahmen zur Reduzierung von Gefährdungsursachen. - Bewusstseinsbildung
FörderwerberIn
- Projekteinreicher
Förderhöhe
kann in Einzelfällen bei Vorliegen besonderer Gründe bis zu 100 Prozent betragen
Förderdetails
- Die Mindestprojektsumme beträgt 15.000 Euro
- Geförderte Projekte sowie Aufträge möglich
- Bis zum Erlass der Förderrichtlinien dient als Grundlage die Verordnung des Bundesministers für Finanzen über Allgemeine Rahmenrichtlinien für die Gewährung von Förderungen aus Bundesmitteln (ARR 2014), BGBl. II Nummer 208/2014. Die Förderrichtlinie mit den Förderdetails wird Anfang Februar 2022 erwartet.
- Es ist eine kurze Projektbeschreibung für den ersten Einreichschritt nötig:
Inhalt: Einreicher, Projekttitel, Kurzbeschreibung inkl. Zielsetzung des Projekts, Projektlaufzeit, grobe Kostendarstellung inkl. Eigenmittel- bzw. Eigenleistungsanteil, Angaben zur Projektdurchführung und zu den angestrebten Ergebnissen.
Einreichung
- 1. Schritt: Projektbeschreibung per e-mail zur Erstprüfung einreichen
- Nach positiver Erstprüfung werden Sie vom BMK aufgefordert ein Förderansuchen auszufüllen, die Zusendung bedeutet jedoch noch keine Zusage. Es erfolgt danach noch eine genaue Prüfung des Förderansuchens.
- Nach positiver Prüfung der vollständig ausgefüllten Unterlagen durch das BMK wird ein Vertrag (inkl. Förderzuschuss) erstellt und den Einreichenden zur Gegenzeichnung zugeschickt.
Hinweis: Die 218 eingereichten Projektideen des Calls 2021 (5 Mio Euro) werden derzeit vom BMK geprüft. Der nächste Einreichcall erfolgt voraussichtlich Februar 2022.
Weitere Informationen
- Preisgelder im Grand Prix der Biodiversität 2021
- Biodiversitätsberatung für Gemeinden
- Biodiversitätsstrategie Österreich 2020+
- Biodiversitätsdialog 2030
- ARF EU Aufbauplan für Biodiversität
- Biodiversitätsplattformen
- Plakate Biodiversität und Gesundheit
- Individuelle Förderberatung
Bitte beachten Sie: Auf Förderungen besteht kein Rechtsanspruch.
Die genannten Inhalte stellen eine kompakte Zusammenfassung der Förderungen für NÖ Gemeinden dar. Aufgrund der Kurzdarstellung kann nicht auf alle Fördervoraussetzungen eingegangen werden. Die Informationen werden regelmäßig aktualisiert. Bitte beachten Sie jedoch, dass sich Förderungen kurzfristig ändern können. Letztgültige Informationen geben die unter den Links angeführten Förderstellen.
Haben Sie noch Fragen? Wir beraten Sie gerne!
Hotline: 02742 22 14 44
E-Mail: gemeindeservice@enu.at
Vor-Ort-Beratung der Förderberatung NÖ (http://www.umweltgemeinde.at/vor-ort-beratung)