Umwelt-Gemeinde-Service

Biodiversität erhalten

Symbol Fördergeber Bund

Förderung von Umsetzungsprojekten für den Erhalt von Lebensräumen und die Artenvielfalt

Neben dem Klimawandel bedroht der Verlust an Biodiversität unsere Lebensgrundlagen. Die Hauptursache für den Verlust der biologischen Vielfalt liegt in der menschlichen Landnutzung und den Ressourcenentnahmen mit Verschmutzung, Klimawandel und invasiven Arten als Folgeverstärker. Der weltweite living-planet Index zeigt einen Rückgang von 60 % gegenüber 1970.

Mit dem Biodiversitätsfonds hat die Österreichische Bundesregierung eine Förderschiene geschaffen, die zur Umsetzung der österreichischen Biodiversitäts-Strategie und zu den globale Nachhaltigkeitszielen beitragen soll um so die Natur und Vielfalt Österreichs zu schützen und zu erhalten. Die gesamte Dotierung 2021-2026 beläuft sich auf 80 Mio Euro, die aufgeteilt 50:30 aus Mitteln des europäischen Aufbauplans (ARF) und nationalen Mitteln stammen. Für den 3ten call stehen 18 Mio Euro zur Verfügung.

Gefördert werden

Umsetzungsprojekte, die einen signifikanten Beitrag zum Schutz der Biodiversität leisten. Je call verschiedene Schwerpunkte.

Schwerpunkte 3. Ausschreibung:

  • Umsetzung von Projekten zur Wiederherstellung von prioritären, beeinträchtigten Ökosystemen, insbesondere Moore, Feuchtgebiete und Sonderstandorte wie Trockenrasen, Sanddünen, etc.
  • Umsetzung von Projekten zum Schutz gefährdeter Arten und ihrer Lebensräume, insbesondere Rote Listen Arten und Biotoptypen

Projekte, die auch zur Lebensraumvernetzung beitragen, werden bevorzugt.

FörderwerberIn

  • Gemeinde
  • NGO, Universität, Betrieb, Privatperson, juristische Person

Förderhöhe

Je nach FörderwerberIn unterschiedliche Höchst-Fördersätze:

  • bis zu 100 % für Gemeinden u.a. Nicht-Wettbewerbsteilnehmer (Uni, NonProfit Vereine, etc.)
  • 70 % -  90 % für Wettbewerbsteilnehmer nach AGVO (Unternehmen, gewinnorientierte Vereine etc.) 

förderfähige Kosten sind: 

  • Personalkosten
  • Materialkosten
  • Reisekosten
  • Drittkosten (Vergabe an SubauftragnehmerInnen)
  • Sonstige Kosten

Förderdetails

  • Die Mindestprojektsumme beträgt 15.000 Euro
  • Genehmigungen, Zustimmungen, Bescheide u.ä. müssen zum Antragszeitpunkt vorliegen. Behördliche Genehmigungsbescheide können im begründeten Ausnahmefall bis zur entsprechenden Sitzung der Biodiversitätsfonds-Kommission (für den 3ten call ist dies April 2024) nachgereicht werden.
  • Einreichungen werden anhand von Bewertungskriterien von der Biodiversitätsfonds-Kommission ausgewählt. Auswahlempfehlungen werden danach zur Genehmigung an die Bundesministerin übermittelt. Nach Genehmigung erfolgt der Vertragsabschluss.
  • Die Projektbeschreibung sollte Bezug auf die Bewertungskriterien nehmen. Die Projektbeschreibung hat eine Begründung der Kosten zu beinhalten.
  • Weitere Einreichunterlagen (Kostenschätzungen, CV/Lebenslauf MitarbeiterInnen etc) sind im jeweiligen Fördercall zu finden.
  • Neben der Kostenschätzung sind bei Anlagenteile bzw. Kostenpositionen, die mehr als 10 % der genehmigten Projektkosten ausmachen oder mehr als 10.000 Euro betragen 2 Angebote für den Nachweis der Angemessenheit der Kosten erforderlich.
  • Beginn der Umsetzung innerhalb 1 Jahres ab Förderzusage/-vertrag.
  • Die Laufzeit der Projekte wird im Förderungsvertrag festgelegt. 
    Generell ist die spätestmögliche Frist der Fertigstellung/Endabrechnung aufgrund der EU-Mittelanteile das 1. Quartal 2026.
  • Einhaltung aller vergabegesetzlichen Bestimmungen
  • Förderfähig sind nur direkte Projektkosten, also Kosten die für die Umsetzung des beantragten Vorhabens nötig sind (inkl. Planungs- oder Bauaufsichtsleistungen). Eigenleistungen sind unter gewissen Voraussetzungen förderbar, müssen aber genau dokumentiert werden.
  • Umsatzsatzsteuer ist nur dann förderbar, wenn FörderungswerberIn nicht vorsteuerabzugsberechtigt ist
  • Nicht förderbar sind u.a. gesetzlich oder berhördlich verpflichtende Maßnahmen (z.B. Kompensationsmaßnahmen, Erfüllung vorgeschriebener nationaler sowie internationaler Berichtspflichten), Versicherungsprämien, Gerichts-, Rechtsanwalts- oder Notariatsgebühren, Verwaltungsabgaben und -gebühren und Steuern (ausgenommen die Umsatzsteuer bei nicht vorsteuerabzugsberechtigten Förderungswerbenden), Finanzierungskosten, Bewirtungskosten.
  • Ab 1 Mio. Euro Projektvolumen ist die Einhaltung der green-event Vorgaben für Veranstaltungen sowie des österreichischen Umweltzeichnes für Produkte und Dienstleistungen einzuhalten und die öffentliche Beschaffungen muss nach dem Aktionsplan Nachhaltige öffentliche Beschaffung erfolgen. Für alle geringeren Projektvolumina wird die Anwendung dieser Vorgaben empfohlen.
  • Planung und Durchführung durch befugte und befähigte Personen oder Unternehmen
  • Zwischen- und Endberichte sind erforderlich.
  • Vorfinanzierung zum Teil erforderlich. Die Auszahlung der bewilligten Fördersumme erfolgt in der Regel in drei  Tranchen: 20 % Vorauszahlung, danach Auszahlung von 40 % bei Abnahme des Zwischenberichtes (abzüglich Deckungsrücklass). Die Restzahlung erfolgt nach Projektabschluss und Abnahme des Endberichts durch die KPC.
  • 4ter call voraussichtlich Frühling 2024 mit Schwerpunkt Einrichtung und Management von geschützten Flächen/Schutzgebieten

Einreichung

  • Vor Auftragsvergabe - online bei der KPC
  • nur während der calls möglich - calls finden in regelmäßigen Abständen statt.
  • 3ter Call: 2.November 2023 bis 7. Februar 2024

Weitere Informationen

Bitte beachten Sie: Auf Förderungen besteht kein Rechtsanspruch.
Die genannten Inhalte stellen eine kompakte Zusammenfassung der Förderungen für NÖ Gemeinden dar. Aufgrund der Kurzdarstellung kann nicht auf alle Fördervoraussetzungen eingegangen werden. Die Informationen werden regelmäßig aktualisiert. Bitte beachten Sie jedoch, dass sich Förderungen kurzfristig ändern können. Letztgültige Informationen geben die unter den Links angeführten Förderstellen.

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Hotline: 02742 22 14 44
E-Mail: service@dorf-stadterneuerung.at
Vor-Ort-Beratung der Förderberatung NÖ (http://www.foerderzentrum.at/foerderzentrum-team)

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