Umwelt-Gemeinde-Service

Biodiversität erhalten

Symbol Fördergeber Bund

Biodiversitätsfond zur Erhaltung der Lebensräume und Artenvielfalt

Neben dem Klimawandel bedroht der Verlust an Biodiversität unsere Lebensgrundlagen. Die Hauptursache für den Verlust der biologischen Vielfalt liegt in der menschlichen Landnutzung und den Ressourcenentnahmen mit Verschmutzung, Klimawandel und invasiven Arten als Folgeverstärker. Der weltweite living-planet Index zeigt einen Rückgang von 60 % gegenüber 1970.

Mit dem Biodiversitätsfonds hat die Österreichische Bundesregierung eine Förderschiene geschaffen, die zur Umsetzung der österreichischen Biodiversitäts-Strategie und zu den globale Nachhaltigkeitszielen beitragen soll um so die Natur und Vielfalt Österreichs zu schützen und zu erhalten. Die gesamte Dotierung 2021-2026 beläuft sich auf 80 Mio Euro aufgeteilt 50:30 aus Mitteln des europäischen Aufbauplans (ARF) und nationalen Mitteln. Für den 2ten call stehen 20 Mio Euro zur Verfügung.

Gefördert werden

Umsetzungsprojekte, die einen signifikanten Beitrag zum Schutz der Biodiversität leisten.

Schwerpunkt für den 2ten call:

  • Projekte zur Erfassung und Bewertung des Zustands und der Trends der Biodiversität in Österreich

FörderwerberIn

  • Gemeinde
  • NGO, Universität, Betrieb, Privatperson, juristische Person

Förderhöhe

  • bis zu 100 %
  • 40 % -  60 % für Wettbewerbsteilnehmer (Unternehmer laut AGVO je nach Größe)

förderfähige Kosten sind: 

  • Personalkosten
  • Materialkosten
  • Reisekosten
  • Drittkosten (Vergabe an SubauftragnehmerInnen)
  • Sonstige Kosten

Förderdetails

  • Die Mindestprojektsumme beträgt 15.000 Euro
  • Genehmigungen, Zustimmungen, Bescheide u.ä. müssen zum Antragszeitpunkt vorliegen. Behördliche Genehmigungsbescheide können im begründeten Ausnahmefall bis zur entsprechenden Sitzung der Biodiversitätsfonds-Kommission (für den 2ten call ist dies Oktober 2023) nachgereicht werden.
  • Einreichungen werden anhand von Bewertungskriterien von der Biodiversitätsfonds-Kommission ausgewählt. Auswahlempfehlungen werden danach zur Genehmigung an die Bundesministerin übermittelt. Nach Genehmigung erfolgt der Vertragsabschluss.
  • Die Projektbeschreibung sollte Bezug auf die Bewertungskriterien nehmen. Die Projektbeschreibung hat eine Begründung der Kosten zu beinhalten.
  • Weitere Einreichunterlagen (Kostenschätzungen, CV/Lebenslauf MitarbeiterInnen etc) sind im jeweiligen Fördercall zu finden.
  • Neben der Kostenschätzung sind bei Anlagenteile bzw. Kostenpositionen, die mehr als 10 % der genehmigten Projektkosten ausmachen oder mehr als 10.000 Euro betragen 2 Angebote für den Nachweis der Angemessenheit der Kosten erforderlich.
  • Beginn der Umsetzung innerhalb 1 Jahres ab Förderzusage/-vertrag.
  • Die Laufzeit der Projekte wird im Förderungsvertrag festgelegt. 
    Generell ist die spätestmögliche Frist der Fertigstellung/Endabrechnung aufgrund der EU-Mittelanteile das 1. Quartal 2026.
  • Einhaltung aller vergabegesetzlichen Bestimmungen
  • Förderfähig sind nur direkte Projektkosten, also Kosten die für die Umsetzung des beantragten Vorhabens nötig sind (inkl. Planungs- oder Bauaufsichtsleistungen). Eigenleistungen sind unter gewissen Voraussetzungen förderbar, müssen aber genau dokumentiert werden.
  • Umsatzsatzsteuer ist nur dann förderbar, wenn FörderungswerberIn nicht vorsteuerabzugsberechtigt ist
  • Nicht förderbar sind u.a. gesetzlich oder berhördlich verpflichtende Maßnahmen (z.B. Kompensationsmaßnahmen, Erfüllung vorgeschriebener nationaler sowie internationaler Berichtspflichten), Versicherungsprämien, Gerichts-, Rechtsanwalts- oder Notariatsgebühren, Verwaltungsabgaben und -gebühren und Steuern (ausgenommen die Umsatzsteuer bei nicht vorsteuerabzugsberechtigten Förderungswerbenden), Finanzierungskosten, Bewirtungskosten.
  • Ab 1 Mio. Euro Projektvolumen ist die Einhaltung der green-event Vorgaben für Veranstaltungen sowie des österreichischen Umweltzeichnes für Produkte und Dienstleistungen einzuhalten und die öffentliche Beschaffungen muss nach dem Aktionsplan Nachhaltige öffentliche Beschaffung erfolgen. Für alle geringeren Projektvolumina wird die Anwendung dieser Vorgaben empfohlen.
  • Planung und Durchführung durch befugte und befähigte Personen oder Unternehmen
  • Zwischen- und Endberichte sind erforderlich.
  • Vorfinanzierung zum Teil erforderlich. Die Auszahlung der bewilligten Fördersumme erfolgt in der Regel in drei  Tranchen: 20 % Vorauszahlung, danach Auszahlung von 40 % bei Abnahme des Zwischenberichtes (abzüglich Deckungsrücklass). Die Restzahlung erfolgt nach Projektabschluss und Abnahme des Endberichts durch die KPC.
  • 2ter Call: Förderbar sind ausschließlich Projekte in Österreich, die dazu beitragen identifizierte Lücken eines bundesweiten Biodiversitäts-Monitorings zu schließen. Die Headline-Indikatoren des Umweltbundesamtes geben Aufsschluss zu den bestehenden Monitoringlücken.

Einreichung

  • nur während der calls möglich - calls finden in regelmäßigen Abständen statt.
  • Vor Auftragsvergabe - online bei der KPC
  • 2ter Call: 09.März 2023 bis 11. August 2023

Weitere Informationen

Haben Sie noch Fragen? Wir beraten Sie gerne!

Hotline: 02742 22 14 44
E-Mail: gemeindeservice@enu.at
Vor-Ort-Beratung der Förderberatung NÖ (http://www.umweltgemeinde.at/vor-ort-beratung)

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