Umwelt-Gemeinde-Service

Biodiversität in LEADER Regionen

Symbol Fördergeber EU

Förderung für Biodiversität, Natur und Artenvielfalt

In Österreich wird LEADER über das Programm für Ländliche Entwicklung 2023-2027 abgewickelt und werden von EU, Bund und Land cofinanziert. 

Unter Einbindung der lokalen Bevölkerung nach der Bottom-up Strategie wurde eine Lokale Entwicklungsstrategie (LES) definiert, die die Richtschnur für die Einreichung und Umsetzung von LEADER-Projekten ist. Städte und Gemeinden mit über 30.000 EinwohnerInnen sind ausgenommen.

In NÖ sind 18 LEADER-Regionen mit eigenen LAGs (Lokalen Aktionsgruppen) und deren Entwicklungsstrategie (LES) anerkannt, welche etwa 91 % der Landesfläche umfassen.

Das EU-Förderprogramm zielt auf die ganzheitliche Entwicklung ab. Die großen Themenfelder dieser Periode sind die Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit der Landwirtschaft und Forstwirtschaft, Verbesserung der Lebensqualität im ländlichen Raum und Förderung der Diversifizierung der ländlichen Wirtschaft sowie Verbesserung der Umwelt und der Landschaft.

Gefördert werden

Projekte die zur Umsetzung der festgelegten LES (Entwicklungsstrategie) der jeweiligen LEADER-Region beitragen. Die Entwicklung und Umsetzung innovativer Konzepte wird angestrebt. Das LEADER Programm baut auf die Menschen und deren Bedürfnisse und Gegebenheiten vor Ort auf, daher können auch die Projekte sehr unterschiedlich ausfallen. Der Gedanke der Europäischen Union ist es, die Regionen mit ihren Potentialen und engagierte Menschen auf diese Weise zu unterstützen. Deshalb ist auch jede Idee wertvoll - Bei den LEADER-ManagerInnen erhalten Sie Beratung und Hilfe zur Umsetzung von Projekten. 

Es können auch über die Regionsgrenzen hinweg Kooperationsprojekte mit anderen LEADER-Regionen zur Bearbeitung gemeinsamer Themen und zur Vernetzung lokaler Partnerschaften gefördert werden. Für transnational Kooperationen von EU-LEADER-Regionen wird ein erhöhter Fördersatz gewährt.

Förderhöhe

  • Der Eigenmittelanteil variiert je nach Projekt bzw. Region und liegt meist zwischen 40 % und 20 %.
  • Eine Vorfinanzierung des Projekteinreichers ist nötig.

Tipp

Reduzierung des Eigenmittelanteils

Für Projekte zur Vielfalt des Lebens oder auch Biodiversität genannt, erhalten Gemeinden beim Umweltdachverband eine Beratung zur Ideen-Konkretisierung und anschließend die Möglichkeit nach einem Screening Ihres Projektes, dass Ihr Eigentmittelanteil am Projekt durch die finanzielle Unterstützung der Privatstiftung Blühendes Österreich reduziert oder übernommen wird.

Netzwerk Zukunftsraum Land

LEADER ist ein gutes Instrument im Naturschutz und bei der Kulturlandschaftserhaltung und kann regionales Interesse wecken. Speziell zu diesen Naturthemen werden immer wieder aktivierende Austauschtreffen abgehalten. Siehe dazu Netzwerk Zukunftsraum Land und als Anregung für Ideen kann die Projektdatenbank genutzt werden. Gute LEADER-Projektideen im Bereich Naturschutz und Biodiversität zeichnen sich durch breit gefächerte ProjektpartnerInnen aus, die eine große Akzeptanz erwirken können.

Förderweber/Förderwerberin

  • Gemeinde
  • Natürliche und Juristische Person,
  • im Firmenbuch eingetragene Personengesellschaften und deren Zusammenschlüsse

Fördervoraussetzungen

  • In der jeweiligen Lokalen Entwicklungsstrategie (LES) sind auch die Auswahlkriterien für die Förderprojekte und die möglichen Fördersätze festgelegt.
  • Viele LEADER Regionen haben den Schutz der biologischen Vielfalt auch in ihren lokalen LES verankert. Denn artenreiche Natur- und Kulturlandschaften prägen das Bild der Regionen und tragen zur regionalen Wertschöpfung bei. Projekte, die die Biodiversität unterstützen und die Verbundenheit der lokalen Bevölkerung mit dem Naturraum stärken, können so über die Leaderschiene eingereicht werden.
  • Das Projekt muss zu den Zielen der lokalen Entwicklungsstrategie (LES) der jeweiligen LEADER Region beitragen.
  • Sie finden die LES auf den Websites der LAGs - benutzen Sie den Link Ihre LEADER-Manager und LEADER-Managerinnen.

Einreichung

  • Das LEADER-Management ist Ansprechperson (Erstabklärung des Projektes). 
  • Die Projektauswahl erfolgt durch das Projektauswahlgremium (PAG) der Region. Dieses Gremium ist für eine nicht diskriminierende und transparente Auswahl der vorgelegten Projekte nach objektiven Kriterien verantwortlich.
  • Die Einreichung erfolgt über die digitale Förderplattform (DFP) der AMA. Die förderwerbende Person muss bei der AMA mit Betriebs- oder Klientennummer registriert sein. Informationen zur Erstregistrierung siehe www.ama.at/fachliche-informationen/kundendaten.

Weitere Informationen

Bitte beachten Sie: Auf Förderungen besteht kein Rechtsanspruch.
Die genannten Inhalte stellen eine kompakte Zusammenfassung der Förderungen für NÖ Gemeinden dar. Aufgrund der Kurzdarstellung kann nicht auf alle Fördervoraussetzungen eingegangen werden. Die Informationen werden regelmäßig aktualisiert. Bitte beachten Sie jedoch, dass sich Förderungen kurzfristig ändern können. Letztgültige Informationen geben die unter den Links angeführten Förderstellen.

Haben Sie noch Fragen? Wir beraten Sie gerne!

Hotline: 02742 22 14 44
E-Mail: gemeindeservice@enu.at
Vor-Ort-Beratung der Förderberatung NÖ (http://www.umweltgemeinde.at/vor-ort-beratung)

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Dieses Projekt wird vom Europäischen Fonds für regionale Entwicklung finanziert. Nähere Informationen zu IWB/EFRE finden Sie auf www.efre.gv.at.

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