Umwelt-Gemeinde-Service

Biodiversität in LEADER Regionen

Symbol Fördergeber EU

Förderung für Biodiversität, Natur und Artenvielfalt

In Österreich wird LEADER über das Programm für Ländliche Entwicklung 2023-2027 abgewickelt und werden von EU, Bund und Land cofinanziert. Unter Einbindung der lokalen Bevölkerung nach der Bottom-up Strategie wurde von der Lokalen Aktionsgruppe (LAG) eine Lokale Entwicklungsstrategie (LES) definiert, die die Richtschnur für die Einreichung und Umsetzung von LEADER-Projekten in der jeweiligen LEADER-Region ist. Städte und Gemeinden mit über 30.000 EinwohnerInnen sind vom LEADER-System ausgenommen.

In NÖ sind 19 LEADER-Regionen mit eigenen LAGs (Lokalen Aktionsgruppen) und deren Entwicklungsstrategie (LES) anerkannt.

Generelle Ziele des EU-Förderprogramms LEADER: 

    • Steigerung der Wertschöpfung:  in Land- und Forstwirtschaft, Tourismus, Wirtschaft, Gewerbe, Kleine und mittlere Unternehmen, Einpersonenunternehmen, Handwerk
    • Festigung oder nachhaltige Weiterentwicklung der natürlichen Ressourcen und des kulturellen Erbes: Natur- und Ökosysteme, Kultur, Bioökonomie: Land-und Forstwirtschaft, sonstige biogene Abfälle, Reststoffe und Nebenprodukte; Kreislaufwirtschaft
    • Stärkung der für das Gemeinwohl wichtigen Strukturen und Funktionen: Daseinsvorsorge wie z. B. Dienstleistungen, Nahversorgung; Regionales Lernen und Beteiligungskultur (wie beispielsweise Lokale Agenda 21 Prozesse); Soziale Innovation
    • Klimaschutz und Anpassung an den Klimawandel: Energie: Endenergieverbrauch, erneuerbare Energie; Treibhausgas-/CO2 Einsparung; Nachhaltige Mobilität; Land- und Forstwirtschaft; Wohnen; Dienstleistungen

Welche Ziele genau von der räumlich zuständigen LAG angesprochen werden ist der jeweiligen LES zu entnehmen.

Gefördert werden

Projekte die zur Umsetzung der festgelegten LES (Entwicklungsstrategie) der jeweiligen LEADER-Region beitragen. 

Hinweis: Biodiversitätsprojekte passen dabei zumeist zu den in den LES aufgegriffenen Themen natürliche Ressourcen & kulturelles Erbe sowie Anpassung an den Klimawandel.

Es können auch über die Regionsgrenzen hinweg Kooperationsprojekte mit anderen LEADER-Regionen zur Bearbeitung gemeinsamer Themen und zur Vernetzung lokaler Partnerschaften gefördert werden. Für transnational Kooperationen von EU-LEADER-Regionen wird ein erhöhter Fördersatz gewährt.

Förderhöhe

  • Der Eigenmittelanteil variiert je nach Region und Projekt bzw. Einreicher
  • Eine Vorfinanzierung des Projekteinreichers ist nötig.

Tipp

Reduzierung des Eigenmittelanteils

Für Projekte zur Vielfalt des Lebens oder auch Biodiversität genannt, erhalten Gemeinden beim Umweltdachverband eine Beratung zur Ideen-Konkretisierung und anschließend die Möglichkeit nach einem Screening Ihres Projektes, dass Ihr Eigentmittelanteil am Projekt durch die finanzielle Unterstützung der Privatstiftung Blühendes Österreich reduziert oder übernommen wird.

Netzwerk Zukunftsraum Land

LEADER ist ein gutes Instrument im Naturschutz und bei der Kulturlandschaftserhaltung und kann regionales Interesse wecken. Speziell zu diesen Naturthemen werden immer wieder aktivierende Austauschtreffen abgehalten. Siehe dazu Netzwerk Zukunftsraum Land und als Anregung für Ideen kann die Projektdatenbank genutzt werden. Gute LEADER-Projektideen im Bereich Naturschutz und Biodiversität zeichnen sich durch breit gefächerte ProjektpartnerInnen aus, die eine große Akzeptanz erwirken können.

Förderweber/Förderwerberin

  • Gemeinde
  • Natürliche und Juristische Person,
  • im Firmenbuch eingetragene Personengesellschaften und deren Zusammenschlüsse

Fördervoraussetzungen

  • In der jeweiligen Lokalen Entwicklungsstrategie (LES) sind auch die Auswahlkriterien für die Förderprojekte und die möglichen Fördersätze festgelegt.
  • Viele LEADER Regionen haben den Schutz der biologischen Vielfalt auch in ihren lokalen LES verankert. Denn artenreiche Natur- und Kulturlandschaften prägen das Bild der Regionen und tragen zur regionalen Wertschöpfung bei. Projekte, die die Biodiversität unterstützen und die Verbundenheit der lokalen Bevölkerung mit dem Naturraum stärken, können so über die Leaderschiene eingereicht werden.
  • Das Projekt muss zu den Zielen der lokalen Entwicklungsstrategie (LES) der jeweiligen LEADER Region beitragen.
  • Die förderwerbende Person muss bei der AMA mit Betriebs- oder Klientennummer registriert sein. Informationen zur Erstregistrierung siehe www.ama.at/fachliche-informationen/kundendaten.
  • Die Projektauswahl erfolgt durch das Projektauswahlgremium (PAG) der Region. Dieses Gremium ist für eine nicht diskriminierende und transparente Auswahl der vorgelegten Projekte nach objektiven Kriterien verantwortlich.

Einreichung

  • Das LEADER-Management ist Ansprechperson (Erstabklärung des Projektes)
  • während eines calls der LEADER Region - online vor Bestellung/Umsetzung über die digitale Förderplattform (DFP) der AMA

Weitere Informationen

Bitte beachten Sie: Auf Förderungen besteht kein Rechtsanspruch.
Die genannten Inhalte stellen eine kompakte Zusammenfassung der Förderungen für NÖ Gemeinden dar. Aufgrund der Kurzdarstellung kann nicht auf alle Fördervoraussetzungen eingegangen werden. Die Informationen werden regelmäßig aktualisiert. Bitte beachten Sie jedoch, dass sich Förderungen kurzfristig ändern können. Letztgültige Informationen geben die unter den Links angeführten Förderstellen.

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Hotline: 02742 22 14 44
E-Mail: service@dorf-stadterneuerung.at
Vor-Ort-Beratung der Förderberatung NÖ (http://www.foerderzentrum.at/foerderzentrum-team)

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