Betriebsgebiete attraktivieren
Aktion zur Ökologisierung, Erreichbarkeit und Attraktivierung bestehender Betriebsgebiete
Short Facts
Förderhöhe: 50%, max. 750.000 Euro
Laufzeit: befristet bis 31.12.2021 und bis 31.12.2022
Verlängerung bei Bedarf möglich
Einreichzeitpunkt: Vor Umsetzung
Kontakt & Links
ecoplus Investorenservice
DI Andreas Kirisits
Tel +43 2742 9000 19744
a.kirisits@ecoplus.at
Leitfaden
www.ecoplus.at
Förderung des Landes NÖ und ecoplus, der Wirtschaftsagentur des Landes NÖ im Rahmen der Regionalförderung.
Gefördert werden
bei bestehenden Betriebsgebieten die Ökologisierung der infrastrukturellen Ausgestaltung und Attraktivierung für aktive Mobilität und Öffentlichen Verkehr.
- Beratungsleistungen in der Konzeptphase
- Baukosten, Bauaufsicht, Ausstattung & Einrichtung, Planungs-&Architekturleistungen in der Umsetzungsphase
Förderfähige Teile sind beispielsweise
- Frei- und Grünflächenkonzept, Ökologisches Betriebsgebietskonzept, Strategiekonzept, Gutachten, Analysen
- Rad- und Fußwege außen: Radweganbindung für den Alltagsradverkehr der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Betriebsgebietes an ein bestehendes überregionales Fahrradwegenetz mit einer maximalen Entfernung von 2 km oder an den nächsten hochrangigen Öffentlichen Verkehr (ÖPNV) mit einer maximale Entfernung von 5 km. Gehwege vom Betriebsgebiet zum nächsten hochrangigen ÖPNV-Punkt von ca. 1 km.
- Errichtung Bushaltestelle im fußläufigen Entfernungsbereich zum Betriebsgebiet (Nachweis Bedarf/Frequenz)
- Rad- und Fußwege innen: Ausbau, Sicherung, Erweiterung der Rad- und Fußwegeführungen im Betriebsgebiet.
- Im Betriebsgebiet: Ausbau/Nachrüstung der Beleuchtungsinfrastruktur (Voraussetzung LED-Beleuchtung)
- Im Betriebsgebiet: Leihradsystem, Fahrradständer/Abstellboxen (Bedarfserhebung und Kostenbeteiligung der Unternehmen)
- Naturnahe Betriebsgebietsgestaltung und Klimawandelanpassungsmaßnahmen:
Grünflächen, Blühwiesen, „Einrahmung“ des Betriebsgebiets mit Sträuchern und Bäumen, Entsiegelungsmaßnahmen, Beschattung / Bäume, Versickerungsflächen, Nutzwasser- und Regenwassermanagement etc,
FörderwerberIn
- Gemeinde
- Gesellschaften im Mehrheitseigentum von NÖ-Gemeinden
Förderhöhe
- Konzeptphase 50 %, max. € 50.000
- Umsetzungsphase 50 %, max. €750.000
Förderdetails
- Mindestgröße des bestehenden Betriebsgebiet von 5 ha
- bereits als Bauland-Betriebsgebiet oder als Industriegebiet gewidmet
- großteils mit Unternehmen besiedelt oder mit Betriebsgebäuden bebaut (Richtwert > 75 % der gewidmeten Fläche)
- Mindestbesatz von 5 angesiedelte Unternehmen mit in Summe mehr als 200 MitarbeiterInnen
- keine reinen Einkaufszentren
- keine Sanierungen von Straßen bzw. neue Asphaltierung etc.
- Das Aktionsprogramm hat in der Regel eine 2-phasige Ausgestaltung in eine Konzeptphase und in eine darauffolgende Umsetzungsphase. Ein direkter Einstieg in die Umsetzungsphase des Aktionsprogramms ist möglich: Gemeinde hat bereits konzeptionelle Grundlagen (Verkehrskonzept, ökologisches Betriebsgebietskonzept, Frei- und Grünflächenkonzept) und stimmt diese mit dem ecoplus Investorenservice ab.
- Konzeptphase dauert maximal 12 Monate
- nur 1 Projekt pro Gemeinde und Einreichphase
- Planungs- und Architekturleistungen - max. 10 % der Baukosten - sind in der Umsetzungsphase förderfähig
- Nach Einreichung kann begonnen werden, aber bis zur definitiven Beschlussfassung der Förderung durch die Niederösterreichische Landesregierung trägt der Projektträger das Ausfinanzierungsrisiko.
- keine anderen Bundes- oder Landesförderungen
Einreichung
- Einreichberatung und Abstimmung mit ecoplus
- Konzeptphase von 1.1.2020 bis 31.12.2021
- Umsetzungsphase von 1.1.2021 bis 31.12.2022
- vor Umsetzung - Online-Antragsstellung https://foerderportal.ecoplus.at/
Weitere Informationen
- Verfügbarkeit von Flächen im Ortsgebiet aktivieren
- Natur auf dem Firmengelände - Einzel Betriebsberatung
- Leitfaden Standortentwicklung mit Best-Practice-Beispielen
Bitte beachten Sie: Auf Förderungen besteht kein Rechtsanspruch.
Die genannten Inhalte stellen eine kompakte Zusammenfassung der Förderungen für NÖ Gemeinden dar. Aufgrund der Kurzdarstellung kann nicht auf alle Fördervoraussetzungen eingegangen werden. Die Informationen werden regelmäßig aktualisiert. Bitte beachten Sie jedoch, dass sich Förderungen kurzfristig ändern können. Letztgültige Informationen geben die unter den Links angeführten Förderstellen.
Haben Sie noch Fragen? Wir beraten Sie gerne!
Hotline: 02742 22 14 44
E-Mail: gemeindeservice@enu.at
Vor-Ort-Beratung der Förderberatung NÖ (http://www.umweltgemeinde.at/vor-ort-beratung)