Leichte e-Nutzfahrzeug
Bundesförderung für e-Kleinbusse und leichte e-Nutzfahrzeuge mit Autoimporteursbonus
Short Facts
Fördergegenstand: e-Kleinbusse und e-Nutzfahrzeuge
FörderwerberIn: Gemeinde, Gebietskörperschaft, Gesellschaft/Betrieb, Verein, Konfessionelle Einrichtung
Förderhöhe: max. 30 % der Kosten, bis zu € 22.000 pro Fahrzeug
Laufzeit: Achtung, die Förderung wurde mit 31.12.2020 beendet, die Förderaktion 2021 startet voraussichtlich im Februar 2021!
Einreichzeitpunkt: nach Ankauf
Kontakt & Links
Kommunalkredit Public Consulting GmbH (KPC) Serviceteam Verkehr
+43 1 316 31 747
e-mobilitaet@kommunalkredit.at
KPC
Infoblatt
Aktion 2019/2020 – wurde mit 31.12.2020 erfolgreich beendet.
Förderungseinreichungen im Rahmen der neuen Aktion 2021 werden voraussichtlich mit Februar 2021 möglich sein. Ab diesem Zeitpunkt finden Sie alle Informationen auf dieser Seite.
Gefördert werden
- Leichte e-Nutzfahrzeug
Fahrzeugklasse N1 über 2 Tonnen und bis zu 3,5 Tonnen höchstzulässigem Gesamtgewicht (hzG) - e-Kleinbusse zur Personenbeförderung
Fahrzeugklasse M1 für mindestens 8 Personen mit über 2 Tonnen und mit über 2,5 Tonnen hzG
Fahrzeugklasse M2 mehr als 9 Personen (inkl. Fahrer) und bis zu 5 Tonnen hzG
Förderhöhe
Investitionszuschuss von max. 30% der Anschaffungskosten
- e-Kleinbus (7+1 Person) M1 über 2,0 Tonnen (t) bis 2,5 t höchstzulässiges Gesamtgewicht (hzG) für Einreichungen ab 1.7.2020 € 5.500
- e-Kleinbus (7+1 Person) M1 über 2,5 t hzG für Einreichungen ab 1.7.2020 € 10.500
- e-Kleinbus (mehr als 9 Personen inkl. Fahrer) M2 mit bis 5 t hzG für Einreichungen ab 1.7.2020 € 22.000 (davor € 20.000)
- e-Nutzfahrzeug N1 über 2 t bis 2,5 t hzG für Einreichungen ab 1.7.2020 € 5.500 (davor € 3.500)
- e-Nutzfahrzeug N1 über 2,5 t bis 3,5 t hzG für Einreichungen ab 1.7.2020 € 10.500 (davor € 8.500)
Förderdetails
- Der Strom muss zu 100 % aus erneuerbaren Energieträgern gewonnen werden
- Förderung nur wenn der Importeursbonus mit einem speziellen Text auf der Rechnung ausgewiesen ist.
- Der Importeursbonus muss für Rechnungen ab 1.7.2020 € 2.000 (netto) betragen (davor 1.500 Euro netto).
- Nur neue Fahrzeuge oder Fahrzeuge mit Tageszulassungen bzw. Funktionsfahrzeuge von Händlern, mit einem Zeitraum zwischen Erstzulassung und Rechnungsdatum Ankauf von nicht mehr als 12 Monaten.
- Der Förderungsnehmer verpflichtet sich die geförderten Elektro- Fahrzeuge für die Dauer von vier Jahren in Betrieb zu halten und den ausschließlichen Bezug bzw. die Erzeugung von Strom aus erneuerbaren Energieträgern für den Betrieb der Elektro- Fahrzeuge über mindestens vier Jahre zu gewährleisten.
Einreichung
- online bei der KPC
- Einreichung mit Rechnung, Zulassung und Bestätigung über den Stromeinsatz aus 100% Erneuerbaren - spätestens 6 Monate ab Rechnungsdatum (bzw. Datum der Depotzahlung bzw. Vorauszahlung bei Leasing)
Weitere Informationen
Bitte beachten Sie: Auf Förderungen besteht kein Rechtsanspruch.
Die genannten Inhalte stellen eine kompakte Zusammenfassung der Förderungen für NÖ Gemeinden dar. Aufgrund der Kurzdarstellung kann nicht auf alle Fördervoraussetzungen eingegangen werden. Die Informationen werden regelmäßig aktualisiert. Bitte beachten Sie jedoch, dass sich Förderungen kurzfristig ändern können. Letztgültige Informationen geben die unter den Links angeführten Förderstellen.
Haben Sie noch Fragen? Wir beraten Sie gerne!
Hotline: 02742 22 14 44
E-Mail: gemeindeservice@enu.at
Vor-Ort-Beratung der Förderberatung NÖ (http://www.umweltgemeinde.at/vor-ort-beratung)