Schutzplan bei Hochwasser
Förderung für die Erstellung eines örtlich angepassten Plans, wie bei Hochwasser vorzugehen ist.
Short Facts
Förderhöhe: 67 % der Investitionskosten
Laufzeit: unbefristet
Antragszeitpunkt: vor Projektbeginn
Tipp: Melden Sie sich schon im Ideenstadium
und vor Beginn von Planungen beim angegebenen Kontakt.
Kontakt & Links
Amt der NÖ Landesregierung, Abteilung
Feuerwehr und Zivilschutz (IVW4)
post.ivw4@noel.gv.at
DI Stefan Kreuzer
+43 2742 9005 13 190
Das Land NÖ unterstützt die Gemeinden bei der Erstellung von modernen und anwendungsfreundlichen Katastrophenschutzplänen. Die Förderung erfolgt auf Grundlage der Richtlinie Siedlungswasserwirtschaft des NÖ Wasserwirtschaftsfonds unter Sonderkatastrophenschutzplan Hochwasser.
Gefördert werden
Die Kosten für die Erstellung eines Sonderkatastrophenschutzplan Hochwasser, die von der Abteilung Feuerwehr und Zivilschutz bestätigt werden.
Der Katstrophenschutzplan befasst sich mit der Gefahr Hochwasser. Darin wird nach detaillierten Gebietsanalysen festgelegt, wie in Katastrophenfällen vorzugehen ist.
Ein Musterplan umfasst dabei die notwendigen Meldewege der Behörden und Einsatzorganisationen, sowie die wichtigsten Maßnahmen in Form von übersichtlichen Checklisten, die im Einsatzfall eine einfache Übersicht bieten sowie ein rasches und zielgerichtetes Abhandeln der erforderlichen Schritte ermöglichen. Der „Sonderkatastrophenschutzplan für den Hochwasserfall" kann je nach örtlichen Gegebenheiten aus folgenden Teilplänen bestehen:
- Übersichtsplan
Überflutungsflächen bei den Hochwasser-Jährlichkeiten 30, 100, 300 bzw. Restrisiko sowie betroffene wichtige Infrastruktur - Übersichtsplan über gefährdete Objekte
- Pläne für die Dammüberwachung
- Pläne für den Restrisikofall wie beispielsweise Überströmung eines Dammes oder Dammbruch
- Evakuierungspläne
- Pläne für Maßnahmen bei Hangwasser und Verklausungen
FöderwerberIn
- Gemeinde
- Gemeinde-Verbände
Förderhöhe
67 % der Investitionskosten - inkl. USt.
Förderdetails
- Die Erstellung des Sonderkatastrophenschutzplans Hochwasser hat unter Beachtung der einschlägigen Richtlinien der NÖ Landesregierung und im Einvernehmen mit der zuständigen Fachabteilung des Amtes der NÖ Landesregierung, Abteilung Feuerwehr und Zivilschutz, zu erfolgen. Diese muss den Hochwasserschutzplan und die Schlussrechnungsnachweise auch bestätigen.
- Die Sonderkatastrophenschutzpläne Hochwasser von Gemeinden innerhalb eines zusammengehörenden Flussabschnittes sind aufeinander abzustimmen und in ein gemeinsames Förderansuchen zusammenzufassen. Bei mehreren Förderwerbern hat einer davon die administrative Abwicklung zu übernehmen.
- Wenn die Mehrheit der Gemeinden innerhalb eines zusammengehörenden Flussabschnittes um Förderung ansucht und sich die übrigen Gemeinden trotz Aufforderung durch die Abteilung Feuerwehr und Zivilschutz nicht beteiligen, kann für diese Gemeinden auch zu einem späteren Zeitpunkt keine Förderung gewährt werden, falls sie den Sonderkatastrophenschutzplan wesentlich beeinflussen würden. Das gilt auch sinngemäß für Verbände.
Einreichung
- Vor Projektbeginn per Formular - erhätlich beim angegebenen Kontakt.
- Das Ansuchen wird von der Abteilung Feuerwehr und Zivilschutz an den NÖ Wasserwirtschaftfonds übermittelt.
Weitere Informationen
Bitte beachten Sie: Auf Förderungen besteht kein Rechtsanspruch.
Die genannten Inhalte stellen eine kompakte Zusammenfassung der Förderungen für NÖ Gemeinden dar. Aufgrund der Kurzdarstellung kann nicht auf alle Fördervoraussetzungen eingegangen werden. Die Informationen werden regelmäßig aktualisiert. Bitte beachten Sie jedoch, dass sich Förderungen kurzfristig ändern können. Letztgültige Informationen geben die unter den Links angeführten Förderstellen.
Haben Sie noch Fragen? Wir beraten Sie gerne!
Hotline: 02742 22 14 44
E-Mail: gemeindeservice@enu.at
Vor-Ort-Beratung der Förderberatung NÖ (http://www.umweltgemeinde.at/vor-ort-beratung)