Fit und aktiv zur GEHmeindeRADsitzung
Mit dem Fahrrad oder zu Fuß im Aktionszeitraum März bis Oktober zur Gemeinderatssitzung und eine Kiste Bio-Radler gewinnen!

Stadtgemeinde St. Valentin
Zur GEHmeindeRADsitzung: Auf die Räder - fertigt - los!
Eine einfache und effektive Idee für die nächste Gemeinderatssitzung: die Kolleginnen und Kollegen einzuladen, mit dem Rad oder zu Fuß zu kommen. Das Klimabündnis NÖ unterstützt dabei mit Vorlagen für die Gemeindezeitung und für die regionalen Medien.
So geht's:
- Mit einem formlosen Mail die Teilnahme bestätigen. Einladungstexte und Gemeindezeitungsartikel werden zugesandt.
- Information an die Gemeinderätinnen und Gemeinderäte und eventuell eine kleine Anerkennung für die Teilnehmenden organisieren.
- In der Sitzung können bei einem eingebrachten Tagesordnungspunkt Verbesserungsvorschläge für das Gehen und Radfahren in der Gemeinde besprochen werden.
- Bei der Aktion ein Foto machen und dieses mit dem kurzen Formular an michaela.aschenbrenner@klimabuendnis.at senden.
Mitmachen und gewinnen
- Damit wird der Bevölkerung der Mehrwert des Radfahrens bewusst gemacht, der Gemeinderat beweist Vorbildwirkung
- Unter allen eingesendeten Fotos mit mindestens 10 TeilnehmerInnen werden 3 Kisten Bio-Radler verlost.
- Einreichfrist ist der 31.10. 2023. Teilnehmen können alle Gemeinden in Niederösterreich. Die Preise werden zeitnah ausgelost.
Bund fördert für Gemeinden den Ankauf von e-Bikes, Falt- und Lastenrädern
Auch 2023 wird der Ankauf von e-Bikes durch die Gemeinde vom Bund gefördert. Ab fünf e-Bikes beträgt die Unterstützung des Bundes 250 Euro je e-Bike. Neu ist in diesem Jahr die Förderung der Anschaffung von Falt und e-Falträdern mit 450 Euro je Rad. Bei Lastenrädern mit und ohne e-Antrieb beträgt die Förderung des Bundes 850 Euro. Der Sportfachhandel muss sich mit einem e-Mobilitätsbonus von 150 Euro beteiligen und ein großes Fahrradservice anbieten, damit die Bundesförderung gewährt wird.
Die Registrierung für die Förderaktion endet am 29.2.2024, 12 Uhr. Die Antragstellung bei der KPC muss spätestens 36 Wochen nach Rechnungslegung oder Registrierung erfolgen!
MA/CM