Erste Schritte zur Energiebuchhaltung
Von der Erfassung der Anlagen und Gebäude in der Energiebuchhaltung bis hin zur Erstellung des Energieberichts.

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Mit Beschluss des NÖ Energieeffizienzgesetz 2012 hat jede Niederösterreichische Gemeinde zumindest ein/e Energiebeauftragte/r zu bestellen. Zu dessen Kernaufgabe zählt die jährliche Darlegung und Präsentation eines Energieberichts. Grundvoraussetzung hierfür ist die Führung einer Energiebuchhaltung.
Energiebuchhaltung etablieren in 4 Schritten
1. Erfassen Sie die Gebäude & Anlagen
Gemäß NÖ Energieeffizienzgesetz sind alle im Besitz der Gemeinde stehenden konditionierten Objekte, also Gebäude die beheizt und/oder gekühlt werden, zu erfassen. Zunächst gilt es, sowohl die Grunddaten der Gebäude wie Brutto- und Nettoflächen sowie -volumen als auch der energetische Gesamt-Zustand des jeweiligen Objektes detailliert zu erfassen, damit anhand der zukünftig erfassten Energieverbräuche eine Energiekennzahl (EKZ = Verhältnis Energieverbrauch zu konditionierter Fläche) errechnet werden kann. Viele Kommunen nutzen die Energiebuchhaltung auch um Anlagen, wie beispielsweise Straßenbeleuchtungen, mit besonders starken Energieverbräuchen ebenfalls in der Energiebuchhaltung zu erfassen.
- Datenblatt: Gebäude (DOC, 170 KB)
- Datenblatt: Straßenbeleuchtung (DOC, 87 KB)
- Datenblatt: Abwasserreinigungsanlagen (DOC, 93 KB)
- Datenblatt: Sonstige Anlagen (DOC, 94 KB)
2. Erfassen Sie die Verbrauchszähler
Nachdem die einzelnen Gebäude und Anlagen erhoben wurden, gilt es für diese die jeweiligen Verbrauchszähler zu erfassen. Vorwiegend werden Verbrauchszähler der eingesetzten Energieträger wie Strom für Heizung, Beleuchtung und Lüftung bzw. für Antriebe/Produktionsprozesse, als auch Erdgas, Heizöl, Stückholz, Hackgut, Pellets, aber auch der Wasserverbrauch (wenn möglich in Kaltwasser und Warmwasser unterteilt) erhoben und aufgezeichnet.
- Datenblatt: Verbrauchszähler (DOC, 94 KB)
3. Greifen Sie auf ein Energiebuchhaltungssystem zurück und legen Sie die erfassten Gebäude, Anlagen und Zähler an
Die erfassten Gebäude und Anlagen sowie die dazugehörigen Verbrauchszähler gilt es in einem Energiebuchhaltungssystem anzulegen. Das Land NÖ stellt allen niederösterreichischen Gemeinden kostenlos das Online-Energiebuchhaltungssystem Siemens Navigator zur Verfügung, welches unter anderem auch eine automatisierte Klimabereinigung der erhobenen Verbrauchsdaten durchführt. Dadurch ist eine Vergleichbarkeit erst sinnvoll möglich.
4. Organisieren Sie die regelmäßige Erhebung der Energieverbrauchsdaten und teilen Sie die Zuständigkeiten auf
Nachdem alle wesentlichen Objekte und Anlange mit den dazugehörenden Zählern angelegt wurden gilt es, die Energieverbräuche regelmäßig zu erfassen. Je besser die Datenqualität, desto aussagekräftiger ist der darauf basierende Jahresenergiebericht. Als Faustregel gilt, dass insbesondere bei Anlagen und Gebäuden mit intensivem Energieverbrauch die Zähler zumindest monatlich abgelesen und anschließend in das Energiebuchhaltungssystem übertragen werden sollten.
- Datenblatt: Zählerablesung (XLS, 32 KB)
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