Baustellenabfälle in der Landschaft?
Frage: In meiner Gemeinde werden Baustellenabfälle in der Landschaft entsorgt?
Antwort:
- Wenn der Ablagerungsort als Wald gewidmet ist, ist die Bezirksforstinspektion der Bezirkshauptmannschaft zuständig.
- Wenn der Ablagerungsort nicht Wald ist, liegt ein sogenannter Behandlungsauftrag nach dem Bundesabfallwirtschaftsgesetz § 73 vor, hier ist die Bezirkshauptmannschaft zuständig.
- Handelt es sich um regelmäßige Ablagerungen, liegt eine nicht genehmigte Deponie vor, dann ist die Abteilung RU 4 des Landes NÖ zuständig.
Weiterführende Links
Land NÖ: Adressen der Bezirkshauptmannschaften und Landesbehörden