Umwelt-Gemeinde-Service

Baustellenabfälle in der Landschaft?

Frage: In meiner Gemeinde werden Baustellenabfälle in der Landschaft entsorgt?

Antwort:

  • Wenn der Ablagerungsort als Wald gewidmet ist, ist die Bezirksforstinspektion der Bezirkshauptmannschaft zuständig.
  • Wenn der Ablagerungsort nicht Wald ist, liegt ein sogenannter Behandlungsauftrag nach dem Bundesabfallwirtschaftsgesetz §  73 vor, hier ist die Bezirkshauptmannschaft zuständig.
  • Handelt es sich um regelmäßige Ablagerungen, liegt eine nicht genehmigte Deponie vor, dann ist die Abteilung RU 4 des Landes NÖ zuständig.

Weiterführende Links
Land NÖ: Adressen der Bezirkshauptmannschaften und Landesbehörden

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