Autowaschen auf öffentlicher Straße?
Frage: Ist Autowaschen auf öffentl. Straßen, jedoch ohne Motorwäsche, nur mit Seife erlaubt, wenn der Kanal ein Mischwasserkanal ist?
Antwort: Da Waschwasser von der Autowäsche nicht nur organische Substanzen, sondern auch waschaktive Substanzen enthält, ist es Abwasser. Abwasser ist dem natürlichen Kreislauf entnommenes und in seiner Beschaffenheit chemisch und/oder physikalisch nachteilig verändertes Wasser.
Daher ist die Ableitung in einen Regenwasserkanal (Kanalstrang ohne Kläranlage) in einer wasserrechtlichen Bewilligung nicht beinhaltet.
Bei einem Mischwasserkanal hingegen ist die Ableitung dieser Abwässer grundsätzlich möglich. Da diese Abwässer der Kläranlage zugeleitet werden, wird jedoch eine Kontaktaufnahme mit dem Kläranlagenbetreiber empfohlen; letztlich ist nur eine Einzelfallbeurteilung auf Grundlage der individuellen wasserrechtlichen Bewilligung für die jeweilige Kläranlage möglich.