Umwelt-Gemeinde-Service

Aufgaben der Gemeinden

Die Aufgaben der Gemeinden werden in der Regel durch Gemeindeverbände (Abfallwirtschaftsverbände) übernommen.

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Die Gemeinde ist auch für die Beseitigung von widerrechtlichen Abfallablagerungen zuständig.

Aufgaben der Gemeinde sind:

  1. Organisation und Durchführung der Müllabfuhr
  2. Festsetzung der Müllgebühr, der Müllbehandlungsgebühr und der Abfallbehandlungsgebühr
  3. Problemstoffsammlung und Sperrmüllsammlung
  4. Überprüfung der abfallrechtlichen Vorschriften im Rahmen der Privatwirtschaftsverwaltung geführter Betriebe der Gemeinde (z.B. Problemstoffsammelstellen, Deponien, Abfallbehandlungsanlagen)
  5. Erstellung jährlicher Abfallwirtschaftsberichte und Übermittlung an die Landesregierung bis 31. März des Folgejahres

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