Aufgaben der Gemeinden
Die Aufgaben der Gemeinden werden in der Regel durch Gemeindeverbände (Abfallwirtschaftsverbände) übernommen.

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Die Gemeinde ist auch für die Beseitigung von widerrechtlichen Abfallablagerungen zuständig.
Aufgaben der Gemeinde sind:
- Organisation und Durchführung der Müllabfuhr
- Festsetzung der Müllgebühr, der Müllbehandlungsgebühr und der Abfallbehandlungsgebühr
- Problemstoffsammlung und Sperrmüllsammlung
- Überprüfung der abfallrechtlichen Vorschriften im Rahmen der Privatwirtschaftsverwaltung geführter Betriebe der Gemeinde (z.B. Problemstoffsammelstellen, Deponien, Abfallbehandlungsanlagen)
- Erstellung jährlicher Abfallwirtschaftsberichte und Übermittlung an die Landesregierung bis 31. März des Folgejahres