179 Millionen für NÖ Gemeinden
Mit dem Kommunalen Investitionsprogramm 2023 (KIP 2023) fördert der Bund Investitionen von Gemeinden in NÖ. Im Gegensatz zum KIP 2020 erhöht sich das Investitionsvolumen in „Energiesparmaßnahen“ auf 50 % der zugewiesenen Mittel!

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Gemeinden erhalten aus dem KIP einen ein Zweckzuschuss von max. 50 % der Investitionskosten. Jeder Gemeinde ist eine maximale Gesamtsumme aufgrund des Bevölkerungsschlüssels zugewiesen.
Die Hälfte der Gesamtsumme je Gemeinde ist für „Energiesparmaßnahmen“ vorgesehen (§ 2 Kommunales Investitionsgesetz – KIG).
Die andere Hälfte kann wie bisher für Investitionsprojekte der Gemeinde – in 18 Kategorien eingesetzt werden (§ 5 KIG). Darunter fallen beispielsweise Neubauten, Gebäudesanierungen, Heizungsumstellungen oder Investitionen in den Öffentlichen Verkehr.
Der Projektstart muss von dem 31.12.2025 liegen und die Antragsfrist endet am 31.12.2024.
Neu – „Energiesparmaßnahmen“
Unter dem Titel der Energiesparmaßnahmen werden Investitionen in den effizienten Einsatz von Energie, zu einem Einsatz und zum Umstieg auf erneuerbare Energieträger oder biogene Rohstoffe (Bioökonomie), für den Ausbau und die Dekarbonisierung von Fernwärme- und Fernkältesystemen sowie weitere Energiesparmaßnahmen zusammen gefasst.
e-KFZ sind förderbar
Eine weitere Neuerung stellt die Fördeurng von e-KFZ durch das KIP 2023 dar. Für den Ankauf von e-Fahrzeugen für den öffentlichen Verkehr wird ein Zuschuss über den § 5 KIG zugewiesen. Für e-Fahrzeuge, die in der Verwaltung eingesetzt werden über den § 2 KIG.
Förderungen aktuell: Kommunales Investitionsprogramm 2023
Im online-Servicemagazin „Förderungen AKTUELL“ werden in regelmäßigen Abständen die neuesten Änderungen der Förderkulisse vorgestellt. Unsere nächsten Sendungen:
Kommunales Investitionsprogramm 2023, am Freitag, 17.2.2023, 8:30-9:30 Uhr
Weitere Informationen Förderung
- Mittel je NÖ Gemeinde [XLS, 48 KB]
- Kommunale Investitionen
- Buchhaltungsagentur des Bundes: KIP 2023