Umwelt-Gemeinde-Service

179 Millionen für NÖ Gemeinden

Mit dem Kommunalen Investitionsprogramm 2023 (KIP 2023) fördert der Bund Investitionen von Gemeinden in NÖ. Im Gegensatz zum KIP 2020 erhöht sich das Investitionsvolumen in „Energiesparmaßnahen“ auf 50 % der zugewiesenen Mittel!

Geld

Gemeinden erhalten aus dem KIP einen ein Zweckzuschuss von max. 50 % der Investitionskosten. Jeder Gemeinde ist eine maximale Gesamtsumme aufgrund des Bevölkerungsschlüssels zugewiesen.

Die Hälfte der Gesamtsumme je Gemeinde ist für „Energiesparmaßnahmen“ vorgesehen (§ 2 Kommunales Investitionsgesetz – KIG).

Die andere Hälfte kann wie bisher für Investitionsprojekte der Gemeinde – in 18 Kategorien eingesetzt werden (§ 5 KIG). Darunter fallen beispielsweise Neubauten, Gebäudesanierungen, Heizungsumstellungen oder Investitionen in den Öffentlichen Verkehr.

Der Projektstart muss von dem 31.12.2025 liegen und die Antragsfrist endet am 31.12.2024.

Neu – „Energiesparmaßnahmen“

Unter dem Titel der Energiesparmaßnahmen werden Investitionen in den effizienten Einsatz von Energie, zu einem Einsatz und zum Umstieg auf erneuerbare Energieträger oder biogene Rohstoffe (Bioökonomie), für den Ausbau und die Dekarbonisierung von Fernwärme- und Fernkältesystemen sowie weitere Energiesparmaßnahmen zusammen gefasst.

e-KFZ sind förderbar

Eine weitere Neuerung stellt die Fördeurng von e-KFZ durch das KIP 2023 dar. Für den Ankauf von e-Fahrzeugen für den öffentlichen Verkehr wird ein Zuschuss über den § 5 KIG zugewiesen. Für e-Fahrzeuge, die in der Verwaltung eingesetzt werden über den § 2 KIG.

Förderungen aktuell: Kommunales Investitionsprogramm 2023

Im online-Servicemagazin „Förderungen AKTUELL“ werden in regelmäßigen Abständen die neuesten Änderungen der Förderkulisse vorgestellt. 

Beratungsoffensive durch das Förderzentrum NÖ

Wie bereits in der Vergangenheit steht das Kommunale Förderzentrum NÖ den Gemeinden als One-Stop Shop in allen Förderfragen zur Verfügung. Das besondere am KIP 2023 ist, dass sämtliche Landes- und Bundesförderungen voll anrechenbar sind, bis zu einer Maximalförderquote von 100 %. Geben Sie uns die in Ihrer Gemeinde geplanten Projekte bekannt und Sie erhalten eine detaillierte Aufstellung aller Förderungen, die abseits des KIP 2023 bereitstehen.

Weitere Informationen Förderung

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