Energie- und Umweltagentur des Landes Niederösterreich
Energieberatung Niederösterreich

Freiflächen-Photovoltaik-Anlagen: Freie Flächen besser nutzen

Photovoltaik wird für die Stromerzeugung in den kommenden Jahren eine sehr wichtige Rolle spielen. Neben Dächern und Fassaden bieten Freiflächen großes Potenzial, das genutzt werden kann und muss.

Photovoltaik-Anlage auf einer Blumenwiese

Der aus der Solarenergie produzierte Strom reduziert unseren Bedarf an fossilen Energien und kann wesentlich dazu beitragen, unsere Klimaziele zu erreichen. Dazu soll der Ausbau der Photovoltaik in den nächsten Jahren stark vorangetrieben werden. Neben Dachflächen und Fassaden werden auch Freiflächen eine wichtige Rolle beim Ausbau der Photovoltaik spielen - mit Bedacht auf Landschaft, Umweltverträglichkeit und alternative Nutzungen der Flächen.

Bei der Errichtung von Freiflächen-PV-Anlagen ist es das Ziel, Anlagen vorrangig auf bereits versiegelten Flächen, wie Parkplätzen oder Deponien, zu errichten. Jedenfalls sollen Freiflächen-PV-Anlagen nicht mit weiteren nachhaltigen Nutzungen (vor allem Landwirtschaft) konkurrieren oder in ökologisch wertvolle Zonen (z.B. Naturschutzgebieten) errichtet werden.

Neben dem Standort der Anlage sind weitere wichtige Punkte für die Errichtung einer Freiflächen-PV-Anlage zu bedenken:

  • Klärung des Netzzugangs
  • Flächenwidmung
  • Erforderliche Behördenverfahren

Klärung des Netzzugangs

Die Netzintegration der Freiflächen-PV-Anlage ist neben ökologischen und weiteren Überlegungen ein wichtiges Thema und stellt mancherorts den limitierenden Faktor dar. In erster Linie ist der Netzzugang mit dem Netzbetreiber abzuklären, dies sollte frühzeitig in der Planung berücksichtigt werden. In weiterer Folge kann auch mit der Gemeinde abzuklären sein, ob es Hindernisse bei einer möglichen Zuleitung gibt.

Wirtschaftlicher Netzzugang: Im Zuge der Klärung des Netzzugangs sollte die Wirtschaftlichkeit mitberücksichtigt werden, die mit der Entfernung zum Umspannwerk und der damit verbundenen (Erd-)Kabellänge zusammenhängt. Je Kilometer Leitungslänge zum Umspannwerk, sollte die PV-Anlage 1 MWp installiert haben, um wirtschaftlich zu sein (Achtung: Es handelt sich hier um einen pauschalen Richtwert, der - je nach tatsächlichen Gegebenheiten - abweichen kann).

Flächenwidmung – Grünland-Photovoltaikanlagen („Gpv“)

Ab einer Anlagengröße über 50 kWp* ist eine entsprechende Flächenwidmung (Grünland-Photovoltaikanlagen „Gpv“) durch die Gemeinde Voraussetzung. Die umzuwidmende Fläche ist dabei auf zwei Hektar begrenzt. Pro Gemeinde können mehrere Flächen mit je bis zu zwei Hektar umgewidmet werden, sofern diese einen Mindestabstand von 200 Metern aufweisen. Um Photovoltaik-Anlagen auf Bauwerken errichten zu dürfen, die auf Flächen mit der Widmung Grünland stehen, ist keine Umwidmung der Fläche erforderlich. Informationen zur Flächenwidmung Grünland-Photovoltaik finden Sie im Leitfaden für die Flächenwidmung (PDF, 1,75 MB).
*Dies gilt auch für eine Gruppe von PV-Anlagen. Von einer Gruppe ist die Rede, wenn die PV-Anlagen auf angrenzenden Grundstücken stehen oder der Abstand zwischen den PV-Modul-Flächen unter 200 Meter beträgt.

Die konkrete Projektfläche ist zu prüfen auf:  

  • Landwirtschaftliche Wertigkeit (Digitale Bodenkarte)
  • Orts- und Landschaftsbild
  • Möglichkeit einer Blendwirkung für Kraftfahrzeug- und Flugverkehr
  • Allfällige Genehmigungsprobleme in einem späteren Naturschutzverfahren

Für Flächen über zwei Hektar wurde von der Landesregierung ein Sektorales Raumordnungsprogramm (NÖ SekRop PV) ausgearbeitet. Priorität hat die Standortwahl auf vorbelasteten Flächen (ausgekieste Schottergruben, Lagerplätze, Gewerbebrachen, ehemalige Verkehrsanlagen). Auf solchen belasteten Flächen, sofern es sich ausschließlich um solche handelt, ist schon jetzt eine Widmung von mehr als 2 Hektar Bodenfläche möglich.  

Bei einer Widmung „Bauland/Industrie“ ist keine Umwidmung auf „Gpv“ notwendig.

Erforderliche Behördenverfahren

Voraussetzung für die erforderlichen Behördenverfahren ist die entsprechende Flächenwidmung „Grünland-Photovoltaikanlagen („Gpv“) durch die Gemeinde.

Bei Zusammenschluss von PV-Anlagen auf einen gemeinsamen Netzanschlusspunkt, würde dies eine Änderung der bestehenden Erzeugungsanlage darstellen und eventuell ein behördliches Verfahren erforderlich machen.

Größe Behördenverfahren Zuständige Stelle

nur außerhalb des Ortsgebiets bei jeder Größe notwendig

Genehmigung nach NÖ Naturschutzgesetz 2000

Bezirksverwaltungsbehörde (sofern nicht NÖ Landesregierung oder Gemeinde zuständig sind)
mehr als 50 kWp

Anzeigeverfahren nach NÖ Bauordnung 2014
(weil PV-Anlagen als geringfügige bauliche Maßnahmen gelten - weiteres ist in diesem Fall nicht zu tun)

Bürgermeister/Magistrat (Muss mindestens 6 Wochen vor Beginn der Ausführung der Baubehörde angezeigt werden)

mehr als 1.000 kWp

Genehmigung nach § 5 NÖ Elektrizitätswesengesetz 2005

Amt der NÖ Landesregierung, Abteilung Anlagenrecht

bis maximal 2 Hektar Einreichung und Umwidmung durch die Gemeinde möglich Landes-Abteilung (Fachbereich) für örtliche Raumordnung
>2 bis maximal 5 Hektar Einreichung und Umwidmung durch die Gemeinde auf entsprechend ausgewiesenen Flächen, siehe Sektorales Raumordnungsprogramm (NÖ SekRop PV) möglich. Landes-Abteilung (Fachbereich) für örtliche Raumordnung
>5 bis maximal 10 Hektar Einreichung und Umwidmung durch die Gemeinde auf entsprechend ausgewiesenen Flächen, siehe Sektorales Raumordnungsprogramm (NÖ SekRop PV) möglich. wenn eine Naturschutzkonzept vorgelegt wird. Landes-Abteilung (Fachbereich) für örtliche Raumordnung

Bei PV-Anlagen zur zumindest teilweisen Eigenversorgung auf oder an gewerblichen Betriebsanlagen kann es in speziellen Einzelfällen, vor allem bei größeren Anlagen ab 200 kWp, zu einem Verfahren nach der Gewerbeordnung 1994 kommen.

Spezialfall: AGRI-PV

Als Agri-PV werden Photovoltaik-Anlagen bezeichnet, deren Flächen neben der Elektrizitätsbereitstellung auch für landwirtschaftliche Zwecke genutzt werden. Beispiele sind PV-Anlagen, die senkrecht auf dem Acker freistehen oder als Hochmontage in vier bis fünf Metern Höhe über einem Gemüsefeld oder als Schattenspender für Weidetierhaltung dienen. Weitere Informationen zu Agri-PV finden Sie hier: PV Austria: Photovoltaik in der Landwirtschaft

Weitere Informationen und Zuständigkeiten

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