Umwelt-Gemeinde-Service

Wärmerückgewinnung und Umluftsysteme

Symbol Fördergeber Bund

Bundesförderung für Umluftsysteme sowie Wärmerückgewinnung aus Kälte- und Lüftungsanlagen

Bundesförderung im Rahmen der Umweltförderung im Inland.

Gefördert werden

Kosten für Anlage, Planung und Montage:

Wärmerückgewinnung mit einer Wärmetauscher- Leistung bis zu 100 kW  - ohne Einsatz einer Wärmepumpe zur Erschließung der Abwärme - bei

  • Kälteanlagen, das sind Kühlanlagen, Tiefkühlanlagen, Prozesskälteanlagen, Klimaanlagen, Wärme-Kälte-Verbundsysteme
  • Lüftungsanlagen - soferne diese nicht im Rahmen der OIB RL 6 igF vorgeschrieben sind.

Umluftsysteme bis zu einem Volumenstrom von 50.000 m³/h 

  • Umbau bzw. Ersatz von Abluftsystemen zu Umluftsystemen in konditionierten (beheizten) Gebäuden und Gebäudeteilen, die mit messbaren Einsparungen an Heizenergie verbunden sind.

Beispiele für förderungsfähige Anlagenteile

  • Wärmetauscher
  • Pufferspeicher
  • Steuerungselektronik
  • Zentrallüftungsgerät mit Wärmetauscher
  • Absauganlage (Zentraleinheit, ohne Absaugkanäle)
  • Luftrückführung
  • Luftfilter (nur bei Umluftsystemen)

Förderhöhe

Investitionskostenzuschuss - max. 18% der förderungsfähigen Kosten

Wärmerückgewinnung aus Kälte- oder Lüftungsanlagen

  • € 96 pro kW für 0-30 kW Nennwärmeleistung,
  • € 48 pro kW für jedes weitere kW 31-100 kW
  • in Kombination mit KIP Zweckzuschuss: max. 30 % bzw. € 160,- pro kW bis 30 kW und € 80,- für jedes weitere kW bis 100 kW

Umluftsysteme

  • € 360 pro 1.000 m³/h Nennvolumenstrom des Umluftsystems
  • in Kombination mit KIP Zweckzuschuss: max. 30 % bzw. € 600,- pro 1.000 m³/h Nennvolumenstrom des Umluftsystems

Förderdetails

  • kein Einsatz einer Wärmepumpe zur Erschließung der Abwärme
  • Umluftsysteme - durch die Umsetzung muss eine messbare Einsparung an Heizenergie erzielt werden
  • Umluftsysteme sind beispielsweise Absauganlagen mit Luftrückführung wie etwa bei Schweiß-, Gieß- oder Schneidprozessen, Hallenlüftungen wie etwa für diffusen Staub.
  • Pauschalrechnungen ohne Aufgliederung der Leistungsinhalte können nicht anerkannt werden.
  • Nicht förderfähig ist die Wärmerückgewinnung für raumlufttechnische Zu- und Abluftanlagen (Neubau oder Erneuerung) bei konditionierten Gebäuden (lt. OIB RL).
    Hinweis: OIB-Richtlinie 6 Pkt. 4.13 Wärmerückgewinnung: "Raumlufttechnische „Zu- und Abluftanlagen“ (darunter ist die Kombination aus einer Zu- und einer Abluftanlage zu verstehen und nicht eine Zu- oder Abluftanlage alleine) sind bei ihrem erstmaligen Einbau oder bei ihrer Erneuerung mit einer Einrichtung zur Wärmerückgewinnung auszustatten."
  • Die Umrüstung für die Wärmerückgewinnung bzw. der Ersatz der Umluft-Anlage darf nicht durch behördliche oder arbeitsrechtliche Vorgaben vorgeschrieben sein (z.B. Bescheid). 
  • Landesbeteiligung von zumindest 12 % der beantragten Kosten oder gleichzeitig KIP-Zuschuss.
  • Mind. 10 Jahre Behalte-/Betriebsfrist
  • Projekte, die von Gemeindebetrieben mit marktbestimmter Tätigkeit durchgeführt werden, können die Förderungen als Betrieb beantragen.

Hinweis: Förderungen für andere Wärmerückgewinnungsmaßnahmen bzw. für die Nutzung bisher ungenutzter Wärmeströme wie etwa  Druckluftkompressoren, Industrieprozesse, Abwärme aus Abwässern sowie für Wärmepumpen zur Erschließung von Niedertemperaturabwärme oder Wärmerückgewinnungsmaßnahmen mit größerer Leistung bzw. größerem Volumenstrom finden Sie unter www.umweltfoerderung.at/energiesparen

Weitere Informationen


Bitte beachten Sie: Auf Förderungen besteht kein Rechtsanspruch.
Die genannten Inhalte stellen eine kompakte Zusammenfassung der Förderungen für NÖ Gemeinden dar. Aufgrund der Kurzdarstellung kann nicht auf alle Fördervoraussetzungen eingegangen werden. Die Informationen werden regelmäßig aktualisiert. Bitte beachten Sie jedoch, dass sich Förderungen kurzfristig ändern können. Letztgültige Informationen geben die unter den Links angeführten Förderstellen.

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E-Mail: service@dorf-stadterneuerung.at
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